
Aktuelle Informationen für Unternehmen
Lesen Sie hier, was Sie als Betriebsinhaber jetzt wissen müssen
Diese Seite enthält für Sie aktuelle Informationen und Hinweise zu unternehmensrelevanten Fragen und wird regelmäßig aktualisiert.
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Weiterführende Informationen, Links und Downloads
Die Aktuelle Lage
Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie
Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft
Aktuelle Verordnungen und Regelungen für Thüringen
Thüringer SARS-CoV-2-Infektionsschutz-Maßnahmenverordnung vom 31.03.2021
Änderung der 6. Thüringer Quarantäneverordnung vom 30.03.2021 (Verlängerung)
Thüringer Verordnung zu Quarantänemaßnahmen für Ein- und Rückreisende vom 12.03.2021
Alle Verordnungen und Regelungen für Thüringen
Verordnungen aus den einzelnen Landkreisen und Städten
Sofern die Landkreise eigene Verordnungen erlassen, werden diese auf den nachfolgenden Internetseiten veröffentlicht.
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Finanzhilfen des Bundes – Überbrückungshilfen, Neustarthilfe und weitere
- Antragsplattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de
- Wir haben die Förderprogramme für Sie in einem Schaubild zusammengestellt. Sie finden diese oben auf dieser Seite im roten Kasten
- Die Antragstellung der Überbrückungshilfen erfolgt ausschließlich über einen registrierten Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder vereidigten Buchprüfer. November- und Dezemberhilfen können von Soloselbständigen bis zu einem Förderbetrag von 5.000 EUR über eine ELSTER-Zertifizierung gestellt werden. Die Neustarthilfe (bis 7.500 EUR Förderung) für Soloselbständige muss über einen Eigenantrag ebenfalls über die ELSTER-Zertifizierung gestellt werden..
- Wichtige Fragen werden in den FAQ zu den einzelnen Förderprogrammen auf der regelmäßig aktualisierten Seite des BMWi beantwortet.
- Richtlinie des Freistaates Thüringen zur Überbrückungshilfe I
- Richtlinie des Freistaates Thüringen zur Überbrückungshilfe II
- Kurzüberblick über die Überbrückungshilfe II
- Informationen bzgl. Anspruch und Antragstellung auf Novemberhilfe und Dezemberhilfe (Weitere Informationen finden Sie unter www.novemberhilfe.de/faq)
- Informationen zur Überbrückungshilfe III sowie Anlage zur Überbrückungshilfe III
- Informationen zur Neustarthilfe
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Betriebsöffnungen – Vorgaben zu Hygiene- und Schutzmaßnahmen
Standards und Hinweise zu Schutz- und Hygienemaßnahmen
- Bundesministerium für Arbeit und Soziales:
einheitlicher Arbeitsschutz zu technischen, organisatorischen und persönlichen Maßnahmen - Erste Verordnung zur Änderung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung vom 11.03.2021
- SARS-CoV-2-Arbeitschutzverordnung vom 22.01.2021
- SARS-CoV-2-Arbeitsschutz-Regel vom 22.02.2021
- SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard vom 16.04.2020
Eckpunkte:
- Arbeitsschutz muss um betriebliche Maßnahmen zum Infektionsschutz vor SARS-CoV-2 ergänzt werden – dazu gehört die Gefährdungsbeurteilung und die Erarbeitung eines eigenen Arbeitsschutz- und Hygiene-Konzepts in jedem Betrieb (Unterstützung durch BG oder Fachverbände)
- Abläufe müssen so organisiert werden, dass die Beschäftigten möglichst wenig direkten Kontakt zueinander haben
- Der Sicherheitsabstand von mindestens 1,5 Metern gilt auch bei der Arbeit
- Für zusätzlichen Schutz bei unvermeidlichem direkten Kontakt sorgen
- Zusätzliche Hygienemaßnahmen vorhalten
Händewaschen ist wichtig und beugt einer Ansteckung vor.
Hinweise zum Umgang mit den Vorgaben enthält der FAQ-Katalog zur SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung (Stand 1. April 2021)
Branchenspezifische Konkretisierungen erfolgen durch die jeweiligen, Arbeitsschutzverwaltungen und Fachverbände:
Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW)
Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) - gesetzliche Unfallversicherung
BG Bau
SARS-CoV-2 Arbeitsschutzstandard für das Baugewerbe
SARS-CoV-2 Arbeitsschutzstandard für die Gebäudereinigung
Weitere Arbeitsschutzstandard, FAQ, Plakate, Piktogramme sowie Vorlagen
Zentralverband Sanitär-Heizung-Klima
Aktuelle Corona-Infos des Zentralverbandes Sanitär-Heizung-Klima
Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe für lebensmittelverarbeitende Handwerke (z. B. Fleischer und Bäcker)
Arbeitsschutzstandards und Handlungshilfen
Branchenregelungen für Thüringen
Arbeitgeberbescheinigungen für Dienstfahrten
Aufgrund der verstärkten Kontrollen auf den Straßen im Kammerbezirk Südthüringen empfehlen wir allen Handwerksbetrieben, Arbeitgeber-Bescheinigungen für ihre Mitarbeiter auszustellen. Entsprechende Mustervorlagen finden Sie hier:
Arbeitgeberbescheinigung Fahrt zum Betrieb
Arbeitgeberbescheinigung Fahrt zur Baustelle
Erfüllung der Aushangpflicht und Einverständniserklärung
Noch geöffnete Betriebe sind verpflichtet, Kunden durch gut sichtbare Aushänge über die Abstandsregelung und die Einhaltung von Schutzmaßnahmen zu informieren. Wir stellen Ihnen hier ein Muster zur Verfügung.
Weitere Informationen
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
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Kassenführung und Dokumentation
Um spätere Abweichungen in der Kassenprüfung durch das Finanzamt zu vermeiden, sollten Betriebe auf eine verstärkte und vor allem klare Dokumentation achten. Die Übergangsfrist zur Nichtbeanstandungsregel zur Aufrüstung auf betrugssichere Registrierkassen wurde nach Ankündigung des Thüringer Finanzministeriums auf den 31. März 2021 datiert. Diese Frist wurde nicht verlängert.
Inzwischen zeigte sich jedoch, dass der flächendeckende Einsatz von cloudbasierten TSE noch Zeit benötigt.
„Unternehmen, welche von Verzögerungen bei der Einrichtung betroffen sind, werden zeitlich entlastet und haben trotz Fristablauf die Möglichkeit, den Einsatz einer cloudbasierten TSE rechtssicher umzusetzen“, so Finanzministerin Heike Taubert.
Aus diesem Grund weist die Thüringer Finanzministerin darauf hin, dass betroffene Unternehmen, einen formlosen Antrag auf Bewilligung der Erleichterung nach § 148 AO, beim zuständigen Finanzamt stellen sollten.
Dem Antrag sind folgende Informationen beizufügen:
- Benennung der Art und Anzahl der eingesetzten Kassen
- Benennung des TSE-Anbieters
- Bestellbestätigung, Vertrag oder sonstige Unterlagen aus denen die Durchführung der Implementierung der Cloud-TSE hervorgeht
- Wurde noch kein Auftrag erteilt, ist im Antrag zu erklären, dass die verbindliche Bestellung bis spätestens 31. Mai 2021 nachgeholt wird
- Bei erfolgter Bestellung ist dem Finanzamt unverzüglich ein Nachweis vorzulegen
- Der Antrag muss den genauen Zeitpunkt des Einsatzes der Cloud-TSE benennen
Die Finanzämter entscheiden individuell, welche zeitlichen Erleichterungen, längstens bis zum 30. September 2021, gewährt werden.
Hilfestellungen für die Kasseneinführung und die Dokumentation
Informationen und Empfehlungen zur Kassenführung sowie Überblick über TSE-Einführung
Mustervordruck Anzeige zur Bewilligung von zeitlichen Erleichterungen nach § 148 AO
Die freiwillige Anfertigung einer "Corona-Dokumentation" kann später dabei helfen, Sachverhalte aufzuklären, das Schätzungsrisiko zu minimieren oder Kalkulationsdifferenzen zu verringern.
"Corona-Dokumentation" - Gut berüstet bei zukünftigen Betriebsprüfungen und Nachschauen
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Arbeitsrechtliche Folgen
Die wichtigsten Informationen zu arbeitsrechtlichen Folgen im Zuge einer Corona-Epidemie:
Bundesministeriumfür Arbeit und Soziales
BDA FAQ Arbeitsrechtliche Folgen einer Pandemie
Verordnung zu Abweichungen vom Arbeitszeitgesetz in Folge der COVID-19-Epidemie
COVID-19-Arbeitszeitverordnung Fragen und Antworten
BDA Arbeitsrechtliche Fragen im Zusammenhang mit der Corona-Warn-App
BDA Anwendungshinweise zum Umgang mit Corona-Tests in den Betrieben März 2021
Weitere Hinweise zum Umgang mit Corona-Tests in den Handwerksbetrieben werden regelmäßig unter https://www.zdh.de/service/fuer-betriebe/corona-wir-testen/?L=0 aktualisiert.
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Kurzarbeitergeld
Wenn Unternehmen aufgrund des Coronavirus Kurzarbeit anordnen müssen und es dadurch zu Entgeltausfällen kommt, können betroffene Beschäftigte Kurzarbeitergeld erhalten. Dieses muss vom Arbeitgeber beantragt werden. Zuständig ist die örtliche Arbeitsagentur. Das Turbo-Gesetz gegen die Krise soll Anfang April in Kraft treten.
Informationen der Arbeitsagentur zum Kurzarbeitergeld
BDA FAQ zum Thema Kurzarbeitergeld (Stand 15.01.2021)
Zentrale E-Mail für KuG-Anzeigen: Erfurt.032-OS@arbeitsagentur.de
Muster Einverständniserklärung Kurzarbeit
Entschädigung bei Entgeltausfall
Anträge auf Entschädigung nach § 56 Infektionsschutzgesetz (IFSG) bei Quarantäne oder Anträge auf Entschädigungsleistungen für Arbeitnehmer/innen und Selbständige infolge notwendiger Kinderbetreuung wg. Schul- bzw. Kindergartenschließung sowie weitere Informationen finden Sie hier.
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Leistungen nach SGB II für Soloselbständige und Kleinunternehmer*innen - ALG II
Jobcenter.digital – Unterstützung durch Arbeitslosengeld II
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Weitere Hilfspakete und Maßnahmen für wirtschaftlich von Corona betroffene Unternehmen
Corona-Infoseiten Thüringer Aufbaubank
Steuererleichterungen aufgrund der Auswirkungen des Coronavirus
Zivilrechtliche Folgen von Leistungsausfällen auf Verträge mit Kunden und Lieferanten
Informationen des GKV-Spitzenverbandes zur Beantragung der Stundung von Sozialversicherungsbeiträgen
Antrag auf Stundung der Gesamtsozialversicherungsbeträge
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Allgemeine Hotlines für Unternehmen:
Hotline des Thüringer Telefon: 0800 5345676 Hotline des Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz für alle Fragen rund um das Coronavirus Telefon: 0361 573815099 Infotelefon des Bundesgesundheitsministeriums zum Coronavirus Telefon: 030 346465100 Hotline für allgemeine wirtschaftsbezogene Fragen zum Coronavirus: Telefon: 030 186151515 |