
Aktuelle Informationen für Unternehmen
Lesen Sie hier, was Sie als Betriebsinhaber jetzt wissen müssen
Diese Seite enthält für Sie aktuelle Informationen und Hinweise zu unternehmensrelevanten Fragen und wird regelmäßig aktualisiert.
Die wichtigsten Informationen für Sie zusammengefasst:Information über die NISV in der kosmetischen und nichtmedizinischen Anwendung Schutzschild für vom Krieg betroffene Unternehmen Merkblatt Verhaltensregeln im Unternehmen und bei Corona-Verdachtsfall |
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Weiterführende Informationen, Links und Downloads
Die Aktuelle Lage
Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie
Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft
Aktuelle Verordnungen und Regelungen für Thüringen
Thüringer SARS-CoV-2-Infektionsschutz-Maßnahmenverordnung vom 18.03.2022
Änderungen des Infektionsschutzgesetzes des Bundes vom 18.03.2022
Alle Verordnungen und Regelungen für Thüringen
Verordnungen aus den einzelnen Landkreisen und Städten
Sofern die Landkreise eigene Verordnungen erlassen, werden diese auf den nachfolgenden Internetseiten veröffentlicht.
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Die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArbSchV) sowie die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel wurden vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales nicht verlängert und treten mit Ablauf des 25. Mai 2022 außer Kraft. Sie finden nachfolgend dennoch die Historie der geltenden Regelungen für Ihre Dokumentation und Nachweisführung:
Betriebsöffnungen – Vorgaben zu Hygiene- und Schutzmaßnahmen
Standards und Hinweise zu Schutz- und Hygienemaßnahmen
- Bundesministerium für Arbeit und Soziales:
einheitlicher Arbeitsschutz zu technischen, organisatorischen und persönlichen Maßnahmen - SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung vom 18.03.2022
- SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel vom 24.11.2021
- Neufassung SARS-CoV-2 Arbeitsschutzverordnung vom 22.11.2021
- Neufassung SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung vom 06.09.2021
- Neufassung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung vom 25.06.2021
- SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel vom 07.05.2021
- Zweite Verordnung zur Änderung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung vom 14.04.2021
- Erste Verordnung zur Änderung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung vom 11.03.2021
- SARS-CoV-2-Arbeitsschutz-Regel vom 22.02.2021
- SARS-CoV-2-Arbeitschutzverordnung vom 22.01.2021
- SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard vom 16.04.2020
Eckpunkte:
- Arbeitsschutz muss um betriebliche Maßnahmen zum Infektionsschutz vor SARS-CoV-2 ergänzt werden – dazu gehört die Gefährdungsbeurteilung und die Erarbeitung eines eigenen Arbeitsschutz- und Hygiene-Konzepts in jedem Betrieb (Unterstützung durch BG oder Fachverbände)
- Abläufe müssen so organisiert werden, dass die Beschäftigten möglichst wenig direkten Kontakt zueinander haben
- Der Sicherheitsabstand von mindestens 1,5 Metern gilt auch bei der Arbeit
- Für zusätzlichen Schutz bei unvermeidlichem direkten Kontakt sorgen
- Zusätzliche Hygienemaßnahmen vorhalten
- Testangebotspflicht des Arbeitgebers gilt ab 20.04.2021
Händewaschen ist wichtig und beugt einer Ansteckung vor.
Hinweise zum Umgang mit den Vorgaben enthält der FAQ- Katalog zum SARS-CoV-2-Infektions- und Arbeitsschutz in Zeiten der Corona-Pandemie vom 25.11.2021
Unterstützungsangebote für Unternehmen zu den Themen Testen und Impfen
Testen: https://www.wirtschafttestetgegencorona.de/wirtschaft-testet/
- FAQ
- Infos & Schulungen
- Best Practice-Beispiele
Weitere Kontingente durch bestehende Rahmenverträge („Memoranda of Understanding“, MoU), die das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) mit Herstellern und Vertreibern von Schnelltests für die Bedarfe der öffentlichen Hand abgeschlossen hat. Nähere Informationen hierzu finden Sie in der beigefügten Liste.
Die MoU-Partner wurden vom BMG gebeten, Antigen-Schnelltests verstärkt auch der Wirtschaft zur Verfügung zu stellen. Das BMG macht die MoU-Partner auch ausdrücklich auf die Internetplattform der vbw – Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e.V. ( www.plattform-corona-schutzprodukte.de) aufmerksam, in welche Angebote für Schnelltests an Unternehmen eingestellt werden können. Diese Matching-Plattform steht angesichts der engen Partnerschaft der vier Spitzenverbände allen Unternehmen und Organisationen bundesweit bei der Beschaffung von Test-Sets zur Verfügung.
Impfen: https://www.wirtschafttestetgegencorona.de/
- Organisation (z.B. über Betriebsärzte)
- Impfstoffe und Zubehör
- Aufklärung & Information
- Abrechnung & Dokumentation
Branchenspezifische Konkretisierungen erfolgen durch die jeweiligen, Arbeitsschutzverwaltungen und Fachverbände:
Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW)
Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) - gesetzliche Unfallversicherung
BG Bau
SARS-CoV-2 Arbeitsschutzstandard für das Baugewerbe
SARS-CoV-2 Arbeitsschutzstandard für die Gebäudereinigung
Weitere Arbeitsschutzstandard, FAQ, Plakate, Piktogramme sowie Vorlagen
Zentralverband Sanitär-Heizung-Klima
Aktuelle Corona-Infos des Zentralverbandes Sanitär-Heizung-Klima
Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe für lebensmittelverarbeitende Handwerke (z. B. Fleischer und Bäcker)
Arbeitsschutzstandards und Handlungshilfen
Branchenregelungen für Thüringen
Weitere Informationen
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
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Kassenführung und Dokumentation
Um spätere Abweichungen in der Kassenprüfung durch das Finanzamt zu vermeiden, sollten Betriebe auf eine verstärkte und vor allem klare Dokumentation achten.
Die freiwillige Anfertigung einer "Corona-Dokumentation" kann später dabei helfen, Sachverhalte aufzuklären, das Schätzungsrisiko zu minimieren oder Kalkulationsdifferenzen zu verringern.
"Corona-Dokumentation" - Gut berüstet bei zukünftigen Betriebsprüfungen und Nachschauen
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Arbeitsrechtliche Folgen
Die wichtigsten Informationen zu arbeitsrechtlichen Folgen im Zuge einer Corona-Epidemie:
Bundesministeriumfür Arbeit und Soziales
BDA FAQ Arbeitsrechtliche Folgen einer Pandemie
BDA Arbeitsrechtliche Fragen im Zusammenhang mit der Corona-Warn-App
Weitere Hinweise zum Umgang mit Corona-Tests in den Handwerksbetrieben werden regelmäßig unter https://www.zdh.de/service/fuer-betriebe/corona-wir-testen/?L=0 aktualisiert.
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Kurzarbeitergeld
Wenn Unternehmen aufgrund des Coronavirus Kurzarbeit anordnen müssen und es dadurch zu Entgeltausfällen kommt, können betroffene Beschäftigte Kurzarbeitergeld erhalten. Dieses muss vom Arbeitgeber beantragt werden. Zuständig ist die örtliche Arbeitsagentur. Das Turbo-Gesetz gegen die Krise soll Anfang April in Kraft treten.
Kurzarbeitergeldverlängerungsgesetz vom 23.03.2022
Informationen der Arbeitsagentur zum Kurzarbeitergeld
BDA FAQ Kurzarbeitergeld (Stand 28.03.2022)
Zentrale E-Mail für KuG-Anzeigen: Erfurt.032-OS@arbeitsagentur.de
Muster Einverständniserklärung Kurzarbeit
Entschädigung bei Entgeltausfall
Anträge auf Entschädigung nach § 56 Infektionsschutzgesetz (IFSG) bei Quarantäne oder Anträge auf Entschädigungsleistungen für Arbeitnehmer/innen und Selbständige infolge notwendiger Kinderbetreuung wg. Schul- bzw. Kindergartenschließung sowie weitere Informationen finden Sie hier.
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Leistungen nach SGB II für Soloselbständige und Kleinunternehmer*innen - ALG II
Jobcenter.digital – Unterstützung durch Arbeitslosengeld II
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Weitere Hilfspakete und Maßnahmen für wirtschaftlich von Corona betroffene Unternehmen
Corona-Infoseiten Thüringer Aufbaubank
Steuererleichterungen aufgrund der Auswirkungen des Coronavirus
Zivilrechtliche Folgen von Leistungsausfällen auf Verträge mit Kunden und Lieferanten
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Allgemeine Hotlines für Unternehmen:
Hotline des Thüringer Telefon: 0800 5345676 Hotline des Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz für alle Fragen rund um das Coronavirus Telefon: 0361 573815099 Infotelefon des Bundesgesundheitsministeriums zum Coronavirus Telefon: 030 346465100 Hotline für allgemeine wirtschaftsbezogene Fragen zum Coronavirus: Telefon: 030 186151515 |