
Aktuelle Informationen für Unternehmen
Lesen Sie hier, was Sie als Betriebsinhaber jetzt wissen müssen
Diese Seite enthält für Sie aktuelle Informationen und Hinweise zu unternehmensrelevanten Fragen und wird regelmäßig aktualisiert.
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Weiterführende Informationen, Links und Downloads
Die Aktuelle Lage
Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie
Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft
Aktuelle Verordnungen und Regelungen für Thüringen
Verlängerung der Dritten Thüringer SARS-CoV-2-Sondereindämmungsmaßnahmenverordnung vom 10.01.2021
Alle Verordnungen und Regelungen für Thüringen aus dem Jahr 2020
Verordnungen aus den einzelnen Landkreisen und Städten
Sofern die Landkreise eigene Verordnungen erlassen, werden diese auf den nachfolgenden Internetseiten veröffentlicht.
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Überbrückungshilfe
- Die gemeinsame bundesweit geltende Antragsplattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de ist gestartet ab 10. Juli 2020.
- Das Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft hat die Thüringer Richtlinie "Corona-Überbrückungshilfen für kleine und mittelständische Unternehmen" veröffentlicht, die am 10.07.2020 in Kraft getreten ist.
- Die Antragstellung erfolgt ausschließlich über einen registrierten Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder vereidigten Buchprüfer.
- Die Antragsstellung für die Überbrückungshilfe I war bis 09.10.2020 möglich. Anträge für die Überbrückungshilfe II können ab 21.10.2020 gestellt werden. Die Überbrückungshilfe II umfasst die Fördermonate September bis Dezember 2020. Die Antragsfrist endet am 31. Januar 2021.
- Das Überbrückungshilfeprogramm schließt zeitlich an das Soforthilfeprogramm der Bundesregierung an. Unternehmen, die die Soforthilfe des Bundes oder der Länder in Anspruch genommen haben, aber weiter von Umsatzausfällen im oben genannten Umfang betroffen sind, sind erneut antragsberechtigt. Allerdings erfolgt bei Überschneidung der Förderzeiträume von Soforthilfe und Überbrückungshilfe eine anteilige Anrechnung der Soforthilfe auf die Überbrückungshilfe.
- Wichtige Fragen werden auf der regelmäßig aktualisierten Seite zur Überbrückungshilfe des BMWi beantwortet.
- Für die Antragstellung sind vom Unternehmer verschiedene Unterlagen beizubringen. Um sich bereits gezielt darauf vorzubereiten, empfehlen wir Ihnen Liste der Bundessteuerberaterkammer, auf deren Grundlage die Steuerberater und Wirtschaftsprüfer aufbauen.
- Richtlinie des Freistaates Thüringen zur Überbrückungshilfe II
- Kurzüberblick über die Überbrückungshilfe II (weitere Einzelheiten finden Sie im Schaubild „Förderprogramme des Bundes - Überbrückungshilfen/November - und Dezemberhilfen 2020/2021)
- Informationen bzgl. Anspruch und Antragstellung auf Novemberhilfe und Dezemberhilfe (Weitere Informationen finden Sie unter www.novemberhilfe.de/faq)
- Informationen zur Überbrückungshilfe III
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Betriebsöffnungen – Vorgaben zu Hygiene- und Schutzmaßnahmen
Standards und Hinweise zu Schutz- und Hygienemaßnahmen
- Bundesministerium für Arbeit und Soziales:
einheitlicher Arbeitsschutz zu technischen, organisatorischen und persönlichen Maßnahmen - SARS-CoV-2-Arbeitsschutz-Regel vom 20.08.2020
SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard vom 16.04.2020
Eckpunkte:
- Arbeitsschutz muss um betriebliche Maßnahmen zum Infektionsschutz vor SARS-CoV-2 ergänzt werden – dazu gehört die Gefährdungsbeurteilung und die Erarbeitung eines eigenen Arbeitsschutz- und Hygiene-Konzepts in jedem Betrieb (Unterstützung durch BG oder Fachverbände)
- Abläufe müssen so organisiert werden, dass die Beschäftigten möglichst wenig direkten Kontakt zueinander haben
- Der Sicherheitsabstand von mindestens 1,5 Metern gilt auch bei der Arbeit
- Für zusätzlichen Schutz bei unvermeidlichem direkten Kontakt sorgen
- Zusätzliche Hygienemaßnahmen vorhalten
Händewaschen ist wichtig und beugt einer Ansteckung vor.
Branchenspezifische Konkretisierungen erfolgen durch die jeweiligen, Arbeitsschutzverwaltungen und Fachverbände:
Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW)
Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) - gesetzliche Unfallversicherung
BG Bau
SARS-CoV-2 Arbeitsschutzstandard für das Baugewerbe
SARS-CoV-2 Arbeitsschutzstandard für die Gebäudereinigung
Weitere Arbeitsschutzstandard, FAQ, Plakate, Piktogramme sowie Vorlagen
Zentralverband Sanitär-Heizung-Klima
Aktuelle Corona-Infos des Zentralverbandes Sanitär-Heizung-Klima
Branchenregelungen für Thüringen
Arbeitgeberbescheinigungen für Dienstfahrten
Aufgrund der verstärkten Kontrollen auf den Straßen im Kammerbezirk Südthüringen empfehlen wir allen Handwerksbetrieben, Arbeitgeber-Bescheinigungen für ihre Mitarbeiter auszustellen. Entsprechende Mustervorlagen finden Sie hier:
Arbeitgeberbescheinigung Fahrt zum Betrieb
Arbeitgeberbescheinigung Fahrt zur Baustelle
Erfüllung der Aushangpflicht und Einverständniserklärung
Noch geöffnete Betriebe sind verpflichtet, Kunden durch gut sichtbare Aushänge über die Abstandsregelung und die Einhaltung von Schutzmaßnahmen zu informieren. Wir stellen Ihnen hier ein Muster zur Verfügung.
Weitere Informationen
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
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Kassenführung und Dokumentation
Um spätere Abweichungen in der Kassenprüfung durch das Finanzamt zu vermeiden, sollten Betriebe auf eine verstärkte und vor allem klare Dokumentation achten. Dazu haben wir Ihnen nachfolgende Informationen und Empfehlungen zusammengestellt. Die Übergangsfrist zur Nichtbeanstandungsregel zur Aufrüstung auf betrugssichere Registrierkassen wurde nach Ankündigung des Thüringer Finanzministeriums bis 31. März 2021 verlängert. Ein bundeseinheitliches Vorgehen ist bisher nicht ermöglicht worden. Deshalb werden die Finanzämter in Thüringen angewiesen, die erforderlichen Regelungen im Wege von einheitlichen Allgemeinverfügungen zu schaffen. Aufgrund dieser Allgemeinverfügungen reicht es aus, dass ein elektronisches Aufzeichnungssystem bis spätestens 31. März 2021 mit einer TSE ausgerüstet wird, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind und das dem Finanzamt angezeigt wird:
a) Der Steuerpflichtige hat die erforderliche Anzahl an TSE bis spätestens zum 30. September 2020 bei einem Kassenfachhändler, einem Kassenhersteller oder einem anderen Dienstleister im Kassenbereich verbindlich bestellt oder den fristgerechten Einbau der TSE verbindlich beauftragt.
oder
b) Der Steuerpflichtige hat den Einbau einer cloudbasierten TSE vorgesehen.
Ein gesonderter Antrag ist dafür nicht erforderlich, das Vorliegen einer dieser Voraussetzungen ist lediglich gegenüber dem Finanzamt zu erklären. Das kann formlos geschehen oder mithilfe des nachfolgend aufgeführten Vordrucks.
Informationen und Empfehlungen zur Kassenführung
Mustervordruck Anzeige zur Bewilligung von zeitlichen Erleichterungen nach § 148 AO
Die freiwillige Anfertigung einer "Corona-Dokumentation" kann später dabei helfen, Sachverhalte aufzuklären, das Schätzungsrisiko zu minimieren oder Kalkulationsdifferenzen zu verringern.
"Corona-Dokumentation" - Gut berüstet bei zukünftigen Betriebsprüfungen und Nachschauen
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Arbeitsrechtliche Folgen
Die wichtigsten Informationen zu arbeitsrechtlichen Folgen im Zuge einer Corona-Epidemie:
Bundesministeriumfür Arbeit und Soziales
BDA FAQ Arbeitsrechtliche Folgen einer Pandemie
Verordnung zu Abweichungen vom Arbeitszeitgesetz in Folge der COVID-19-Epidemie
COVID-19-Arbeitszeitverordnung Fragen und Antworten
BDA Arbeitsrechtliche Fragen im Zusammenhang mit der Corona-Warn-App
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Kurzarbeitergeld
Wenn Unternehmen aufgrund des Coronavirus Kurzarbeit anordnen müssen und es dadurch zu Entgeltausfällen kommt, können betroffene Beschäftigte Kurzarbeitergeld erhalten. Dieses muss vom Arbeitgeber beantragt werden. Zuständig ist die örtliche Arbeitsagentur. Das Turbo-Gesetz gegen die Krise soll Anfang April in Kraft treten.
Informationen der Arbeitsagentur zum Kurzarbeitergeld
BDA FAQ zum Thema Kurzarbeitergeld (Stand 28.10.2020)
Zentrale E-Mail für KuG-Anzeigen: Erfurt.032-OS@arbeitsagentur.de
Muster Einverständniserklärung Kurzarbeit
Entschädigung bei Entgeltausfall
Anträge auf Entschädigung nach § 56 Infektionsschutzgesetz (IFSG) bei Quarantäne oder Anträge auf Entschädigungsleistungen für Arbeitnehmer/innen und Selbständige infolge notwendiger Kinderbetreuung wg. Schul- bzw. Kindergartenschließung sowie weitere Informationen finden Sie hier.
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Leistungen nach SGB II für Soloselbständige und Kleinunternehmer*innen - ALG II
Jobcenter.digital – Unterstützung durch Arbeitslosengeld II
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Weitere Hilfspakete und Maßnahmen für wirtschaftlich von Corona betroffene Unternehmen
Corona-Infoseiten Thüringer Aufbaubank
Steuererleichterungen aufgrund der Auswirkungen des Coronavirus
Zivilrechtliche Folgen von Leistungsausfällen auf Verträge mit Kunden und Lieferanten
Informationen des GKV-Spitzenverbandes zur Beantragung der Stundung von Sozialversicherungsbeiträgen
Antrag auf Stundung der Gesamtsozialversicherungsbeträge
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Allgemeine Hotlines für Unternehmen:
Hotline des Thüringer Telefon: 0800 5345676 Hotline des Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz für alle Fragen rund um das Coronavirus Telefon: 0361 573815099 Infotelefon des Bundesgesundheitsministeriums zum Coronavirus Telefon: 030 346465100 Hotline für allgemeine wirtschaftsbezogene Fragen zum Coronavirus: Telefon: 030 186151515 |