soforthilfe
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Coronavirus

Anträge auf Corona-Soforthilfe in Papierform bis 10.06.2020 möglich

Die Thüringer Aufbaubank (TAB) nimmt Ihren ausgedruckten und signierten Antrag bis zum 10. Juni 2020 entgegen. Alle nachträglich eingegangenen Anträge können nicht mehr bearbeitet werden.

 Weiterführenden Informationen



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Höhe der Soforthilfen:

Je nach Beschäftigtenzahl des Unternehmens (Vollzeitbeschäftigten-Äquivalent) können Soforthilfen in unterschiedlicher Höhe beantragt werden:

Bis zu 5 Beschäftigte: max. 9.000 Euro
Bis zu 10 Beschäftigte: max. 15.000 Euro
Bis zu 25 Beschäftigte: max. 20.000 Euro
Bis zu 50 Beschäftigte: max. 30.000 Euro

FAQ Corona-Soforthilfe der Thüringer Aufbaubank

 Bundesregelung Kleinbeihilfen 2020

Die Antragstellung erfolgt für Mitgliedunternehmen direkt über die  Handwerkskammer Südthüringen:  

 zur Antragstellung

Für eine schnelle Bearbeitung bitten wir Sie um Angabe Ihrer HWK-Betriebsnummer.

Das Antragsformular senden Sie ausgefüllt direkt per Mail an die Handwerkskammer unter

 soforthilfe-corona@hwk-suedthueringen.de

(bitte sehen Sie von der Übermittlung großer Datenvolumen ab)

oder per Post an:

Handwerkskammer Südthüringen
Soforthilfe Corona
Rosa-Luxemburg-Straße 7-9
98527 Suhl

















Aufstockung durch Bundesförderung:

Antragsteller, die vor dem 2. April 2020 ihren Antrag auf die Soforthilfe nach dem Thüringer Programm (bis 5 Beschäftigte 5.000 EUR, bis 10 Beschäftigte 10.000 EUR) gestellt haben, haben unter Umständen ihren Anspruch im Rahmen der erhöhten Bundesförderung noch nicht vollständig ausgeschöpft, wenn ihr Liquiditätsschaden über diesen Grenzen lag.

Unternehmen mit 1 bis 5  Beschäftigten können also bis zu weitere 4.000 EUR, Unternehmen mit 6 bis 10 Beschäftigten bis zu weitere 5.000 EUR Aufstockung erhalten, maximal jedoch begrenzt auf ihren zuvor ermittelten Liquiditätsschaden. (Beispiel: 5 Beschäftigte, im 1. Antrag 8.000 EUR Liquiditätsschaden ermittelt = Auszahlung 5.000 EUR, 2. Aufstockungsbetrag = 3.000 EUR möglich)

Haben Sie bereits einen Bewilligungsbescheid erhalten, so erhalten Sie Ihre Zugangsdaten per Post oder Mail am Anfang Mai 2020. Damit können Sie sich bei der Thüringer Aufbaubank in den 2. Antrag einloggen.




Beratungsservice:

Montag bis Mittwoch von 7 bis 16 Uhr

Donnerstag von 8 bis 18 Uhr

Freitag von 7 bis 12 Uhr

 03681 3700

 beratung@hwk-suedthueringen.de

(auch außerhalb der Beratungszeiten)