Ergänzungslehrgänge

Ergänzungslehrgänge sind zusätzliche Angebote innerhalb der dualen Berufsausbildung. Es werden Inhalte der fachpraktischen Ausbildung gelehrt, die nicht von den ausbildenden Unternehmen vermittelt werden können und die nicht in den überbetrieblichen Lehrunterweisungen thematisiert werden. Ergänzungslehrgänge werden gefördert durch den Freistaat Thüringen aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus.

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Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Förderung ist, dass

  • Sie ein klein- und mittelständisches Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitern in Thüringen sind,
  • Ihr Ausbildungsvertrag in der Lehrlingsrolle der Handwerkskammer Südthüringen oder einer anderen Thüringer Handwerkskammer eingetragen ist,
  • Sie einen Teilnehmerfragebogen zum Eintritt sowie eine "Eigenerklärung des Ausbildungsbetriebes" zur Anzahl der Beschäftigten der Handwerkskammer Südthüringen im Original vorgelegt haben.


Auf unserem Bildungscampus bieten wir Ergänzungslehrgänge in folgenden Berufen an:
  • Anlagenmechaniker/in für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik
  • Bäcker/in
  • Elektroniker/in 
  • Fachverkäufer/in im Lebensmittelhandwerk
  • Fahrzeuglackierer/in
  • Feinwerkmechaniker/in 
  • Fleischer/in
  • Friseur/in
  • Holzmechaniker/in
  • Karosserie- und Fahrzeugbaumechaniker/in
  • Kaufmann/-frau für Büromanagement
  • Klempner/in
  • Konditor/in
  • Kosmetiker/in 
  • Kraftfahrzeugmechatroniker/in
  • Maler/in- und Lackierer/in
  • Metallbauer/in
  • Tischler/in 
  • Verfahrensmechaniker/in für Beschichtungstechnik
  • Zerspanungsmechaniker/in


Den Maßnahmenkatalog der Ergänzungslehrgänge für Auszubildende im Thüringer Handwerk können Sie hier einsehen:



Koordinierungsstelle für überbetriebliche Ergänzungslehrgänge 

Die Koordinierungsstelle übernimmt die Koordination, Qualitätssicherung und Überwachung der überbetrieblichen Ergänzungslehrgänge. Sie legt in enger Zusammenarbeit mit den Ausbildungsberatern und den Koordinierungsstellen der Kammern einen einheitlichen Maßnahmenkatalog je Beruf bzw. Berufsgruppe fest.

Außerdem prüft und überwacht die Koordinierungsstelle die Einhaltung der förderfähigen Tage pro Teilnehmendem und erteilt die entsprechenden Bestätigungen für die Lehrgangsdurchführenden. Sie wird gefördert durch den Freistaat Thüringen aus Mitteln des ESF Plus. 



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