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Fördermöglichkeiten

Es gibt verschiedene Fördermöglichkeiten, die Sie finanziell während einer beruflichen Weiterbildung unterstützen. Von der Bildungsprämie bis zum Aufstiegs-BAfög - hier erfahren Sie alles über Möglichkeiten Ihre Weiterbildung fördern zu lassen.

 Ihre Fördermöglichkeiten

In vielen Fällen ist eine Förderung der Weiterbildungsmaßnahme, abhängig von Ihren persönlichen Voraussetzungen, möglich.




Aufstiegs-BAföG



Wer wird gefördert?

  • Fachkräfte, die über eine nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) oder der Handwerksordnung
    (HwO) anerkannte abgeschlossene Erstausbildung oder einen vergleichbaren Berufsabschluss verfügen

Was wird gefördert?

  • Fortbildungen öffentlicher und privater Träger in Voll- und Teilzeit. Seit August 2020 besteht Förderanspruch auf jeder der im BBiG und der HwO verankerten Fortbildungsstufen sowie für Fortbildungsabschlüsse, die gleichwertig sind. Damit können bis zu drei Fortbildungen mit dem AFBG gefördert werden:

    - Geprüfter Berufsspezialist/Geprüfte Berufsspezialistin (z.B. CNC-Fachkraft)

    - Bachelor Professional (z.B. Meister)

    - Master Professional (z.B Geprüfter Betriebswirt) 

Wie wird gefördert?

  • 50 Prozent Zuschuss der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren

  • Zinsgünstiges Darlehen über die verbleibenden Lehrgangskosten

  • Erlassmöglichkeiten des Darlehens bei Prüfungserfolg von 50 %

  • Vollständiger Erlass bei einer Existenzgründung

  • Bis zu 892 Euro Unterstützung zum Lebensunterhalt als Vollzuschuss bei Vollzeitmaßnahmen



 Weitere Informationen unter: www.aufstiegs-bafoeg.de




Begabtenförderung



Wer wird gefördert?

Gefördert werden Fachkräfte mit einer BerufsabschIussprüfung,die mindestens mit 87 Punkten oder besser als „gut“ (bei mehreren Prüfungsteilen Durchschnittsnote 1,9 oder besser) bestanden haben oder unter den ersten Drei bei einem
überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb sind oder einen Nachweis besonderer Qualifikation durch einen begründeten Vorschlag des Arbeitgebers oder der Berufsschule haben. Bei Aufnahme in das Förderprogramm sollte der
Absolvent jünger als 25 Jahre sein.



Was wird gefördert?

  • Fachliche Weiterbildungen z.B. Meister,Geprüfter Betriebswirt (HwO)
  • Fachübergreifende Weiterbildungen 
  • Teilweise berufsbegleitendes Studium

Wie wird gefördert?

Zuschüsse zu den Maßnahmekosten, Fahrtkosten, Aufenthaltskosten, Arbeitsmaterialien, Prüfungskosten



  Weitere Informationen unter: www.sbb-stipendien.de




Bildungsprämie



Wer wird gefördert?

Erwerbstätige, deren zu versteuerndes Jahreseinkommen 20.000 € bei allein Veranlagten nicht übersteigt, mit einem Mindestalter von 25 Jahren und einer Erwerbstätigkeit von mindestens 15 Stunden in der Woche.



Was wird gefördert?

  • berufsbezogene Weiterbildungen


Wie wird gefördert?

  • 50% der Weiterbildungskosten bis max. 500 € (Lehrgangskosten max. 1000 €)
  • eine Förderung mit dem Prämiengutschein ist alle zwei Kalenderjahre möglich


  Weitere Informationen unter: www.bildungspraemie.info




Thüringer Weiterbildungsscheck



Wer wird gefördert?

Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte bei einem in Thüringen ansässigen Unternehmen, mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen ab 20.000 € bis 40.000 € bei Einzelveranlagung.

 

Was wird gefördert?

  • Ausgaben für die individuelle berufliche Weiterbildung
     

Wie wird gefördert?

  • bis zu einer Höhe von 1.000 €
  • eine Förderung mit dem Weiterbildungsscheck ist alle zwei Kalenderjahre möglich
  • die Förderung erfolgt als Projektförderung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses


  Weitere Informationen unter: www.gfaw-thueringen.de/weiterbildungsscheck



Bildungsgutschein



Lassen Sie sich Ihre Zukunft fördern!

Eine Umschulung kann beispielsweise vom Jobcenter oder der Arbeitsagentur  gefördert werden und bietet gute Chancen, eine Arbeitslosigkeit zu beenden oder abzuwenden.

Die Gebühren für unsere zertifizierte Umschulung können in vielen Fällen mit Förderprogrammen wie z. B. einem Bildungsgutschein finanziert werden. 

Voraussetzung, um einen Bildungsgutschein zu erhalten, ist ein individuelles Gespräch bei der Agentur für Arbeit oder beim Jobcenter.

Wer kann gefördert werden?

  • Empfänger von Arbeitslosengeld I oder Leistungen nach SGB II (Hartz IV),
  • Beschäftigte in Kurzarbeit,
  • Arbeitsuchende oder Arbeitnehmer, denen Kündigung droht
  • sowie befristet Beschäftigte, deren Arbeitsvertrag ausläuft.

Was kann mit einem Bildungsgutschein gefördert werden?

  • Lehrgangs-, Seminarkosten sowie Fahrtkosten
  • Kosten für auswärtige Unterbringung und Verpflegung
  • Kosten für Kinderbetreuung
 Agentur für Arbeit