
Fördermöglichkeiten
Es gibt verschiedene Fördermöglichkeiten, die Sie finanziell während einer beruflichen Weiterbildung unterstützen. Von der Bildungsprämie bis zum Aufstiegs-BAfög - hier erfahren Sie alles über Möglichkeiten Ihre Weiterbildung fördern zu lassen.
Ihre Fördermöglichkeiten
In vielen Fällen ist eine Förderung der Weiterbildungsmaßnahme, abhängig von Ihren persönlichen Voraussetzungen, möglich.
Aufstiegs-BAföG
Wer wird gefördert?
- Fachkräfte, die über eine nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) oder der Handwerksordnung
(HwO) anerkannte abgeschlossene Erstausbildung oder einen vergleichbaren Berufsabschluss verfügen
Was wird gefördert?
- Fortbildungen öffentlicher und privater Träger in Voll- und Teilzeit. Seit August 2020 besteht Förderanspruch auf jeder der im BBiG und der HwO verankerten Fortbildungsstufen sowie für Fortbildungsabschlüsse, die gleichwertig sind. Damit können bis zu drei Fortbildungen mit dem AFBG gefördert werden:
- Geprüfter Berufsspezialist/Geprüfte Berufsspezialistin (z.B. CNC-Fachkraft)
- Bachelor Professional (z.B. Meister)
- Master Professional (z.B Geprüfter Betriebswirt)
Wie wird gefördert?
50 Prozent Zuschuss der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren
Zinsgünstiges Darlehen über die verbleibenden Lehrgangskosten
Erlassmöglichkeiten des Darlehens bei Prüfungserfolg von 50 %
Vollständiger Erlass bei einer Existenzgründung
Bis zu 892 Euro Unterstützung zum Lebensunterhalt als Vollzuschuss bei Vollzeitmaßnahmen
Weitere Informationen unter: www.aufstiegs-bafoeg.de
Begabtenförderung
Wer wird gefördert?
Gefördert werden Fachkräfte mit einer BerufsabschIussprüfung,die mindestens mit 87 Punkten oder besser als „gut“ (bei mehreren Prüfungsteilen Durchschnittsnote 1,9 oder besser) bestanden haben oder unter den ersten Drei bei einem
überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb sind oder einen Nachweis besonderer Qualifikation durch einen begründeten Vorschlag des Arbeitgebers oder der Berufsschule haben. Bei Aufnahme in das Förderprogramm sollte der
Absolvent jünger als 25 Jahre sein.
Was wird gefördert?
- Fachliche Weiterbildungen z.B. Meister,Geprüfter Betriebswirt (HwO)
- Fachübergreifende Weiterbildungen
- Teilweise berufsbegleitendes Studium
Wie wird gefördert?
Zuschüsse zu den Maßnahmekosten, Fahrtkosten, Aufenthaltskosten, Arbeitsmaterialien, Prüfungskosten
Weitere Informationen unter: www.sbb-stipendien.de
Bildungsprämie
Wer wird gefördert?
Erwerbstätige, deren zu versteuerndes Jahreseinkommen 20.000 € bei allein Veranlagten nicht übersteigt, mit einem Mindestalter von 25 Jahren und einer Erwerbstätigkeit von mindestens 15 Stunden in der Woche.
Was wird gefördert?
- berufsbezogene Weiterbildungen
Wie wird gefördert?
- 50% der Weiterbildungskosten bis max. 500 € (Lehrgangskosten max. 1000 €)
- eine Förderung mit dem Prämiengutschein ist alle zwei Kalenderjahre möglich
Weitere Informationen unter: www.bildungspraemie.info
Thüringer Weiterbildungsscheck
Wer wird gefördert?
Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte bei einem in Thüringen ansässigen Unternehmen, mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen ab 20.000 € bis 40.000 € bei Einzelveranlagung.
Was wird gefördert?
- Ausgaben für die individuelle berufliche Weiterbildung
Wie wird gefördert?
- bis zu einer Höhe von 1.000 €
- eine Förderung mit dem Weiterbildungsscheck ist alle zwei Kalenderjahre möglich
- die Förderung erfolgt als Projektförderung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses
Weitere Informationen unter: www.gfaw-thueringen.de/weiterbildungsscheck
Bildungsgutschein
Lassen Sie sich Ihre Zukunft fördern!
Eine Umschulung kann beispielsweise vom Jobcenter oder der Arbeitsagentur gefördert werden und bietet gute Chancen, eine Arbeitslosigkeit zu beenden oder abzuwenden.
Die Gebühren für unsere zertifizierte Umschulung können in vielen Fällen mit Förderprogrammen wie z. B. einem Bildungsgutschein finanziert werden.
Voraussetzung, um einen Bildungsgutschein zu erhalten, ist ein individuelles Gespräch bei der Agentur für Arbeit oder beim Jobcenter.
Wer kann gefördert werden?
- Empfänger von Arbeitslosengeld I oder Leistungen nach SGB II (Hartz IV),
- Beschäftigte in Kurzarbeit,
- Arbeitsuchende oder Arbeitnehmer, denen Kündigung droht
- sowie befristet Beschäftigte, deren Arbeitsvertrag ausläuft.
Was kann mit einem Bildungsgutschein gefördert werden?
- Lehrgangs-, Seminarkosten sowie Fahrtkosten
- Kosten für auswärtige Unterbringung und Verpflegung
- Kosten für Kinderbetreuung