Förderung beruflicher Weiterbildung

mit Bildungsgutschein zur beruflichen Zukunft



Lassen Sie sich Ihre Zukunft fördern

Eine Umschulung kann beispielsweise vom Jobcenter oder der Arbeitsagentur  gefördert werden und bietet gute Chancen, eine Arbeitslosigkeit zu beenden oder abzuwenden.

Die Gebühren für unsere zertifizierte Umschulung können in vielen Fällen mit Förderprogrammen wie z. B. einem Bildungsgutschein finanziert werden. 

Voraussetzung, um einen Bildungsgutschein zu erhalten, ist ein individuelles Gespräch bei der Agentur für Arbeit oder beim Jobcenter.

Wer kann gefördert werden?

  • Empfänger von Arbeitslosengeld I oder Leistungen nach SGB II (Hartz IV),
  • Beschäftigte in Kurzarbeit,
  • Arbeitsuchende oder Arbeitnehmer, denen Kündigung droht
  • sowie befristet Beschäftigte, deren Arbeitsvertrag ausläuft.

Was kann mit einem Bildungsgutschein gefördert werden?

  • Lehrgangs-, Seminarkosten sowie Fahrtkosten
  • Kosten für auswärtige Unterbringung und Verpflegung
  • Kosten für Kinderbetreuung


 Agentur für Arbeit



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Es lohnt sich - das Qualifizierungschancengesetz



Unterstützen Sie Ihre Mitarbeiter beim Nachholen des Berufsabschlusses

Für Personen ohne Berufsabschluss können die Weiterbildungskosten und Zuschüsse zum Arbeitsentgelt während einer Weiterbildung bis zu 100 % übernommen werden.



Fachkräfte qualifizieren und für Ihr Unternehmen sichern

Auch eine berufsbegleitende Qualifizierung lohnt sich:

  • In Abhängigkeit von der Betriebsgröße können die Weiterbildungskosten und Zuschüsse zum Arbeitsentgelt während einer Weiterbildung zwischen 25 % und 100 % gefördert bzw. übernommen werden.
  • Für Arbeitnehmer über 45 Jahre und schwerbehinderte Menschen kann die Übernahmen der Weiterbildungskosten ebenfalls 100 % betragen.


Ihr Vorteil

  • gesteigerte Kompetenz ihrer Mitarbeiter
  • Zuschüsse für Lohn- und Weiterbildungskosten




Wie kommen Sie an die Förderung über das Qualifizierungschancengesetz?

Die Agentur für Arbeit prüft in einem persönlichen Gespräch die Sie betreffenden Fördervoraussetzungen und entscheidet dann über die Vergabe eines Bildungsgutscheins. Mit dem Bildungsgutschein können Sie die Maßnahme bei uns buchen.

Yvonne Noppe
Teamleiter Lehrgangsmanagement

Tel. 036844 47364
yvonne.noppe--at--hwk-suedthueringen.de









Umschulung



Neuanfang in einem anderen Berufsfeld

Eine Umschulung bietet die optimale Möglichkeit, sich beruflich neu zu orientieren. Im BTZ Rohr-Kloster haben Sie die Chance einen zertifizierten Berufsabschluss zu erlangen. 

Alle Kosten, die unmittelbar durch die Weiterbildungsmaßnahme entstehen, werden von der Arbeitsagentur/Jobcenter übernommen.

Über die Förderung in Form eines Bildungsgutscheins entscheiden die regionalen Arbeitsagenturen/Jobcenter.



Unsere Umschulungsangebote:

Yvonne Noppe
Teamleiter Lehrgangsmanagement

Tel. 036844 47364
yvonne.noppe--at--hwk-suedthueringen.de



 Anpassungsqualifizierungen



  • CNC-Technik
  • CNC-Fachkraft
  • Schweißtechnik
  • Friseur
  • Kosmetik




Yvonne Noppe
Teamleiter Lehrgangsmanagement

Tel. 036844 47364
yvonne.noppe--at--hwk-suedthueringen.de



Nachqualifizierung



Maßnahmen zur nachträglichen Erlangung eines Berufsabschlusses

Diese alternative Form der Ausbildung/Qualifizierung richtet sich an Personen ab 25 Jahren mit der Chance einen anerkannten Berufsabschluss zu erlangen.

  • Grundlage bilden berufsbezogene Module
  • Module können einzeln aber auch in Kombination absolviert werden

Wurden alle Module durch ein Zertifikat nachgewiesen, ist die Zulassung zur Abschluss-/Gesellenprüfung gegeben.



Yvonne Noppe
Teamleiter Lehrgangsmanagement

Tel. 036844 47364
yvonne.noppe--at--hwk-suedthueringen.de