
Für Ausbildungsbetriebe
Die Handwerkskammer ist zuständig für die hoheitlichen Aufgaben im Rahmen der Berufsausbildung. Egal, ob Handwerksbetrieb oder Lehrling die Handwerkskammer ist Ansprechpartner für die Berufsausbildung des Handwerks im Kammerbezirk Südthüringen.
Wichtige Themen die Ihren Ausbildungsalltag im Unternehmen prägen
Lehrstellen und Praktika
Praktika
Sie wollen als Arbeitgeber junge Mitarbeiter finden und erproben?
Sie wollen Schülern die Chance geben sich beruflich zu orientieren?
Dann melden Sie direkt Ihre Praktikumsstelle in unserer Lehrstellenbörse
Ein Interessent ist gefunden?
Denken Sie daran einen Praktikumsvertrag zu schließen.
Simone Geisthardt
Teamleiterin Nachwuchswerbung
simone.geisthardt--at--hwk-suedthueringen.de
Sie haben Fragen zu besonderen Regelungen im Praktikum?
Kontaktieren Sie uns!
Fördermöglichkeiten
Lehrstellen
Sie sind auf der Suche nach einem Auszubildenden und haben in Ihrem Unternehmen freie Ausbildungsplätze?
Dann nutzen Sie die Chance Ihre Lehrstellen in unsere Lehrstellenbörse einzutragen.
Wir helfen Ihnen bei der Suche eines passenden Auszubildenen.
Der Lehrvertrag
Jeder Ausbildungsbetrieb muss mit seinem Lehrling einen Berufsausbildungsvertrag abschließen und die Eintragung des Vertrages in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse (Lehrlingsrolle) bei der Handwerkskammer vor Beginn der Ausbildung bzw. direkt nach Vertragsabschluss beantragen. Die rechtzeitige Einreichung der Vertragsunterlagen ermöglicht eine kurzfristige Rückgabe der eingetragenen Berufsausausbildungsverträge.
Sie haben Fragen zum Inhalt der Verträge?
• Ausbildungsdauer
• Dauer der Probezeit
• genaue Berufsbezeichnung
• Umschulungsverträge
• Urlaub
• Vergütung
• Verkürzungs- und Anrechnungsmöglichkeiten
• wöchentliche Arbeitszeit und vieles mehr?
Wir helfen Ihnen, beraten Sie gerne und senden Ihnen bei Bedarf Berufsausbildungsverträge zu.
Die Ausbildungsverordnung
Einheiltiche Standards für die Ausbildung im Handwerk
Für jeden Ausbildungsberuf gibt es eine eigene Ausbildungsordnung, die die Standards für die betriebliche Ausbildung definiert. Die Ausbildungsordnung regelt neben der Berufsbezeichnung und der Ausbildungsdauer vor allem die sachliche und zeitliche Gliederung der Ausbildung. Ausbildungsordnungen gelten bundesweit einheitlich.
Eine Liste aller anerkannten Ausbildungsberufe im Handwerk, Ausbildungsordnungen und Rahmenlehrpläne stehen beim Bundesinstitut für Berufsbildung bereit.
zu den Berufen
Der Ausbildungsnachweis
Warum ein Berichtsheft führen?
Der schriftliche Ausbildungsnachweis (Berichtsheft) dient der zeitlichen und sachlichen Dokumentation der Ausbildung. Der Auszubildende erhält das Berichtsheft zu Beginn der Ausbildung kostenlos vom Ausbildungsbetrieb und führt dieses während der Ausbildungszeit.
Der Ausbildungsbetrieb kontrolliert das Berichtsheft regelmäßig, da es eine der
Zulassungsvoraussetzungen zur Gesellen- oder Abschlussprüfung ist.
Berichtsheft als Download
Die Berufsschule
Schulischer Teil der dualen Berufsbildung
Die zuständige Berufsschule ist durch den Standort des Ausbildungsbetriebes sowie den Ausbildungsberuf festgelegt. Welche Berufsschule im Rahmen der Berufsausbildung besucht wird, darüber gibt der Schulnetzplan des Freistaates Thüringen Auskunft.
Die Lehrlingsrolle
Das Führen der Lehrlingsrolle ist eine weitere wichtige Aufgabe der Handwerkskammern im Bereich der Selbstverwaltung (§28 HwO).
Jede Ausbildung beginnt mit dem Abschluss eines Berufsausbildungsvertrages bzw. Umschulungsvertrages und endet (in der Regel) mit einer Gesellen- oder Abschlussprüfung. Dieser Vertrag muss durch den Ausbildenden bei der zuständigen Handwerkskammer eingereicht werden.
Grundsätzliche Aufgabe der Lehrlingsrolle ist es, ein Verzeichnis der Berufsausbildungs- und Umschulungsverhältnisse in anerkannten Ausbildungsberufen zu führen. Dies beinhaltet auch die Erfassung von Änderungen bei Berufsausbildungs- und Umschulungsverträgen wie z.B. Verkürzungen , Verlängerungen von Ausbildungs- bzw. Umschulungszeiten.
Überbetriebliche Ausbildung im Handwerk (ÜLU)
Warum ÜLU?
Ein wichtiger Baustein im Dualen System der Berufsbildung
Die Überbetriebliche Lehrlingsunterweisung sichert die gleichmäßig hohe Qualität der Ausbildung jedes Berufes im Handwerk, unabhängig von der Ausbildungsleistungsfähigkeit des einzelnen Handwerksunternehmen.
- vermittelt berufsbezogene praktische Fertigkeiten und Kenntnisse
- ergänzt und unterstützt die betriebliche Ausbildung
Die ÜLU stellt ein breites, einheitliches Ausbildungsniveau sicher, welches sich den technischen und ökonomischen Veränderungen kontinuierlich anpasst.
Kornelia Vetters
Mitarbeiterin Controlling
kornelia.vetters--at--hwk-suedthueringen.de
Wer nimmt an der ÜLU teil?
Alle Auszubildenden deren Ausbildungsvertrag in die Lehrlingsrolle der Handwerkskammer Südthüringen eingetragen ist und für deren Ausbildungsberuf die Vollversammlung der Handwerkskammer Südthüringen die Durchführung der ÜLU beschlossen hat.
Was sind Kursinhalte?
Inhalte und Dauer der überbetrieblichen Unterweisung werden in Zusammenarbeit von den jeweiligen Bundesfachverbänden und dem Heinz-Piest-Institut (HPI) für Handwerkstechnik an der Leibniz Universität Hannover erarbeitet. Wurde ein neuer Unterweisungsplan erstellt, erfolgt die Anerken-nung über das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) oder über das zuständige Landesministerium.
Besteht Teilnahmepflicht für meinen Auszubildenden?
JA - für alle Pflichtkurse.
Für die einzelnen Berufe besteht Teilnahmepflicht für so genannte obligatorische Kurse aufgrund des Beschlusses der Vollversammlung der Handwerkskammer Südthüringen.
Wer trägt die Kosten der ÜLU?
Die Finanzierung der Lehrgangskosten sowie eventueller Internatsgebühren erfolgt durch Zuwendungen des Bundes, des Freistaates Thüringen, dem Europäischen Sozialfonds und durch Eigenmittel des Ausbildungsbetriebes
Fördermöglichkeiten
Wir informieren und beraten zu den derzeitig geltenden Bestimmungen und helfen bei der Bewältigung der Antragstellung.
Die Förderung im Rahmen der Berufsausbildung ist vielseitig und unterliegt Veränderungen. Partner des Handwerks für Fördermittel aus dem Bundeshaushalt, dem Land Thüringen oder dem Europäischen Sozialfonds sind die Bundesagentur für Arbeit sowie die Landesaufbaubank Thüringen.
Fördermöglichkeiten vor der Ausbildung
Einstiegsqualifizierung
Einstiegsqualifizierung (EQ) ist eine Initiative der Wirtschaft im Rahmen des Nationalen Paktes für Ausbildung und Fachkräftenachwuchs. Schulabgängern, die keine Lehrstelle gefunden haben, gehen hier den Weg in eine geregelte Ausbildung – informieren und orientieren sich über den Ausbildungsberuf, Betrieb und das Berufsleben . Handwerksbetriebe lernen ihren potentiellen Nachwuchs kennen.
Fördermöglichkeiten während der Ausbildung
Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)
BAB bietet Hilfe und Unterstützung seitens der Agentur für Arbeit während der Teilnahme an berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen oder während der Berufsausbildung.
Ausbildungsbegleitende Hilfe (abH)
AbH ist ein für die Auszubildenden und deren Ausbildungsbetrieb kostenloses Angebot zur Beseitigung von schulischen und sprachlichen Defiziten in der Berufsausbildung. Die Finanzierung erfolgt über die Agentur für Arbeit.
Zusatzqualifikation
Berufliche Qualifizierungslehrgänge, die inhaltlich über die jeweilige Ausbildungsordnung hinaus gehen, werden über das Berufsausbildungs- und Technologiezentrum Rohr-Kloster angeboten.
Fördermöglichkeiten nach der Ausbildung
Begabtenförderung
Gefördert werden können begabte Absolventinnen und Absolventen einer dualen Berufsausbildung. Durch Zuschüsse zu den Kosten werden anspruchsvolle fachbezogene berufliche oder berufsübergreifende Weiterbildungen gefördert.
Rund um die Prüfung
Grundsätzlich gibt es, je nach Ausbildungsberuf, eine Zwischenprüfung und eine Gesellen- oder Abschlussprüfung. Durch diese Prüfungen weist der Lehrling nach, dass er für die Ausübung einer qualifizierten beruflichen Tätigkeit geeignet ist.
Alles rund um die Prüfung finden sie hier.
Stefanie von Nordheim
Leiterin Berufsbildung
stefanie.von.nordheim--at--hwk-suedthueringen.de
Passgenaue Besetzung von Auszubildenden an ausbildungswillige Unternehmen
Unser Service - Persönliche Beratung
Im Mittelpunkt der Vermittlung steht der persönliche Kontakt zu den
Unternehmen und Jugendlichen. Wir unterstützen Sie bei der Sicherung Ihres
zukünftigen Fachkräftebedarfs und helfen dabei die nötigen Bewerbungs- bzw. Vermittlungsgespräche zu führen.
Wir finden gemeinsam mit Ihnen den geeigneten Bewerber für Ihre Ausbildungsstelle.
Unser Angebot:
Ermittlung des betrieblichen Bedarfs an Auszubildenden
Erfassung der Anforderung des Unternehmens an die zukünftigen Auszubildenden
Suche nach potentiellen Auszubildenden
Treffen einer Vorauswahl geeigneter Jugendlicher
Vermittlung von interessierten Jugendlichen, nach individueller Absprache, direkt an Ihr Unternehmen
Beratung zur Integration von ausländischen Jugendlichen und Fachkräften
Simone Geisthardt
Teamleiterin Nachwuchswerbung
simone.geisthardt--at--hwk-suedthueringen.de
Unser Bildungszentrum
Als Ihr Partner für die Überbetriebliche Lehrunterweisung stehen wir Ihnen
auch in allen anderen Bildungsfragen gerne jederzeit mit Rat und Tat zur Seite.
Hier finden Sie uns:
zentrale Lage
Sie erreichen uns schnell über die Autobahn
direkte Übernachtungsmöglichkeiten im Internat oder Hotel