Für Inhaber ausländischer Berufsqualifikationen
Anerkennung von Berufsabschlüssen
Jede Person, die im Ausland einen Berufsabschluss erworben hat, hat einen Rechtsanspruch auf Überprüfung der Gleichwertigkeit der Berufsqualifikation mit einem deutschen Berufsabschluss.
Die Handwerkskammer Südthüringen ist in ihrem Kammerbezirk zuständig für Gleichwertigkeitsfeststellungen im Bereich der handwerklichen Berufe, wenn Sie im Kammerbezirk arbeiten oder zukünftig arbeiten möchten.
Anerkennungsgesetz:
Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen
Sicherung der Fachkräftebasis durch Transparenz über ausländische Qualifikationen
Erleichterung der Integration von Migranten und Migrantinnen in den deutschen Arbeitsmarkt
Wirtschaftsstandort Deutschland gewinnt für qualifizierte Zuwanderer an Attraktivität
Das Anerkennungsgesetz schafft erstmalig einen allgemeinen Rechtsanspruch auf ein Gleichwertigkeitsfeststellungsverfahren, unabhängig von der Staatsangehörigkeit oder Herkunft des Antragstellers bzw. der Antragstellerin. Ausschlaggebend sind nur der Inhalt und die Qualität der beruflichen Qualifikation.
Einstiegsberatung
Wir empfehlen Ihnen, einen persönlichen Beratungstermin zu vereinbaren.
Axel Gork
Ausbildungsberater/ Mitarbeiter Handwerksrolle
axel.gork--at--hwk-suedthueringen.de
Jana Bonß-Wolf
Teamleiterin Handwerksrolle
jana.bonss-wolf--at--hwk-suedthueringen.de