Für Inhaber ausländischer Berufsqualifikationen



Anerkennung von Berufsabschlüssen



Jede Person, die im Ausland einen Berufsabschluss erworben hat, hat einen Rechtsanspruch auf Überprüfung der Gleichwertigkeit der Berufsqualifikation mit einem deutschen Berufsabschluss.

Die Handwerkskammer Südthüringen ist in ihrem Kammerbezirk zuständig für Gleichwertigkeitsfeststellungen im Bereich der handwerklichen Berufe, wenn Sie im Kammerbezirk arbeiten oder zukünftig arbeiten möchten.



Anerkennungsgesetz:

 Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen

 Sicherung der Fachkräftebasis durch Transparenz über ausländische Qualifikationen

 Erleichterung der Integration von Migranten und Migrantinnen in den deutschen Arbeitsmarkt 

 Wirtschaftsstandort Deutschland gewinnt für qualifizierte Zuwanderer an Attraktivität



 Das Anerkennungsgesetz schafft erstmalig einen allgemeinen Rechtsanspruch auf ein Gleichwertigkeitsfeststellungsverfahren, unabhängig von der Staatsangehörigkeit oder Herkunft des Antragstellers bzw. der Antragstellerin. Ausschlaggebend sind nur der Inhalt und die Qualität der beruflichen Qualifikation.



Einstiegsberatung

Wir empfehlen Ihnen, einen persönlichen Beratungstermin zu vereinbaren.





Axel Gork
Ausbildungsberater/ Mitarbeiter Handwerksrolle

Tel. 03681 370211
axel.gork--at--hwk-suedthueringen.de

Jana Bonß-Wolf
Teamleiterin Handwerksrolle

Tel. 03681 370161
jana.bonss-wolf--at--hwk-suedthueringen.de





Die offiziellen Online-Portale zum Anerkennungsgesetz des Bundes

 Informationsportal der Bundesregierung

 Informationsportal über ausländische Berufsqualifikationen