Lehrlingsrolle
Das Führen der Lehrlingsrolle ist eine weitere wichtige Aufgabe der Handwerkskammern im Bereich der Selbstverwaltung (§28 HwO).
Jede Ausbildung beginnt mit dem Abschluss eines Berufsausbildungsvertrages bzw. Umschulungsvertrages und endet (in der Regel) mit einer Gesellen- oder Abschlussprüfung. Dieser Vertrag muss durch den Ausbildenden bei der zuständigen Handwerkskammer eingereicht werden.
Grundsätzliche Aufgabe der Lehrlingsrolle ist es, ein Verzeichnis der Berufsausbildungs- und Umschulungsverhältnisse in anerkannten Ausbildungsberufen zu führen. Dies beinhaltet auch die Erfassung von Änderungen bei Berufsausbildungs- und Umschulungsverträgen wie z.B. Verkürzungen , Verlängerungen von Ausbildungs- bzw. Umschulungszeiten.