Bei der Meisterfeier am 16.09.2017 im Congress Centrum Suhl ( Thueringen ) erhielten 117 Meister und 14 Geprüfte Betriebswirte (HwO) ihre Urkunden. Foto: Michael Reichel /arifoto.de Schlagwort(e): lth
Handwerkskammer Südthüringen

Meisterkurse

Der Meisterabschluss ist und bleibt das Qualitätssiegel im Handwerk und ist die Chance für Gesellen und Facharbeiter sich fachlich und persönlich zu entwickeln.

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Geprüfter Fachmann für kaufmännische Betriebsführung (HwO) - Teil III

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Ausbildereignungsprüfung - Teil IV

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Zulassung zur Meisterprüfung

Zur Meisterprüfung zugelassen wird, wer folgende Voraussetzungen erfüllt:


-Zulassungspflichtige Handwerke-

 Es ist eine dem angestrebten Meisterberuf entsprechende bestandene Gesellenprüfung oder eine entsprechende Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf nachzuweisen.

 Es ist eine andere bestandene Gesellenprüfung oder eine andere Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf und ein Nachweis über eine mindestens dreijährige Berufstätigkeit in dem angestrebten Meisterberuf nachzuweisen.



-Zulassungsfreie Handwerke-

  Es ist eine bestandene Gesellenprüfung oder eine Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf nachzuweisen.



 Eine Zulassung zur Meisterprüfung ist vor dem Absolvieren der ersten Prüfung notwendig. In Zweifelsfällen empfehlen wir eine Prüfung der Zulassung vor der Anmeldung zum Lehrgang.



 

Bestandteile  der Meisterprüfung

 

Es wird nach der Verordnung über das Berufsbild und die Prüfungsanforderungen für die jeweiligen Gewerke geprüft.

Die Meisterprüfung umfasst vier eigenständige Prüfungsteile (Module), die keine zwingende Reihenfolge erfordern.

  • Teil III: Prüfung der wirtschaftlichen und rechtlichen Kenntnisse
  • Teil I: Prüfung der fachpraktischen Kenntnisse
  • Teil II: Prüfung der fachtheoretischen Kenntnisse
  • Teil IV: Prüfung der berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse

 Die Fortbildungsprüfungen  „Geprüfter Fachmann für kaufmännische Betriebsführung nach HwO“  und „Ausbildereignungsprüfung“  werden als Teil III und Teil IV der Meisterprüfung anerkannt.







Förderung - Ausftiegs-BAfög

Wer wird gefördert?

  • Fachkräfte, die über eine nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) oder der Handwerksordnung
    (HwO) anerkannte abgeschlossene Erstausbildung oder einen vergleichbaren Berufsabschluss verfügen

Was wird gefördert?

  • Aufstiegsfortbildungen mit mindestens 400 Unterrichtseinheiten (z. B. Meister, Geprüfter Betriebswirt (HwO), Gestalter im Handwerk)

Wie wird gefördert?

  • 40 Prozent der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren
  • bis 15.000 Euro zinsgünstiges Darlehen über die verbleibenden Lehrgangskosten
  • Teilerlassmöglichkeiten des Darlehens bei Prüfungserfolg, Existenzgründung und/oder Einstellung von Beschäftigten
  • Lebensunterhalt bei Vollzeitmaßnahmen


 Weitere Informationen unter:
www.aufstiegs-bafoeg.de