KFZ Mechaniker // successful mechanic in car workshop
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Neu geordneter Ausbildungsberuf "Karosserie- und Fahrzeugbaumechaniker/-in"

Zum 1. August 2023 tritt der neugeordnete Ausbildungsberuf zum/zur "Karosserie- und Fahrzeugbaumechaniker/-in" in Kraft.

Die Berufsausbildung zum/zur „Karosserie- und Fahrzeugbaumechaniker/-in“ ist neu geregelt worden und tritt auf der Grundlage der Handwerksordnung sowie dem Berufsbildungsgesetz zum 1. August 2023 in Kraft. Gleichzeitig tritt die bisherige Ausbildungsverordnung von 2014 außer Kraft. Die neue Verordnung vom 1. März 2023 wurde am 8. Mai 2023 im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 120 veröffentlicht. Eine Leseversion der modernisierten Ausbildungsverordnung kann über die Webseite des Bundesgesetzblattes abgerufen werden.



Neuerungen

Die neue Ausbildungsordnung enthält zwei strukturelle Neuerungen: Zum einen wurden die beiden bestehenden Fachrichtungen „Karosserieinstandhaltungstechnik“ und „Karosserie-und Fahrzeugbautechnik“ um eine dritte Fachrichtung „Caravan- und Reisemobiltechnik“ ergänzt, zum anderen wurde eine Zusatzqualifikation „Arbeiten unter Spannung an Hochvoltsystemen in Fahrzeugen“ aufgenommen. Außerdem wurden im Rahmen der Neuordnung die Qualifikationsinhalte an die aktuellen technischen Standards des Berufs angepasst. So wurde z.B. die Ver- und Bearbeitung neuer Materialmixe und die Anwendung neuer Fügeverfahren aufgenommen sowie die Themen Elektromobilität und Vernetzung von Fahrzeugsystemen stärker berücksichtigt.