Sie beschäftigen Quereinsteiger*innen oder auch langjährige Mitarbeiter*innen, die keinen adäquaten Berufsabschluss haben?
Unterstützen Sie Ihre Mitarbeiter*innen beim Nachholen des Berufsabschlusses um Fachkräfte zu bilden und profitieren Sie dabei von den Fördermöglichkeiten der Agentur für Arbeit; konkret dem Qualifizierungschancengesetz.
Für Personen ohne Berufsabschluss können die Weiterbildungskosten und Zuschüsse zum Arbeitsentgelt während einer Weiterbildung bis zu 100 % übernommen werden.
Sie würden auch andere Mitarbeiter*innen gerne qualifizieren, um sich Fachkräfte für Ihr Unternehmen zu sichern?
Dann lohnt es sich, auch hier über Qualifizierung während der Kurzarbeit oder über eine berufsbegleitende Qualifizierung nachzudenken.
In Abhängigkeit von der Betriebsgröße können die Weiterbildungskosten und Zuschüsse zum Arbeitsentgelt während einer Weiterbildung zwischen 25 % und 100 % gefördert bzw. übernommen werden.
Für Arbeitnehmer*innen über 45 Jahre und schwerbehinderte Menschen kann die Übernahmen der Weiterbildungskosten ebenfalls 100 % betragen.
HWK Südthüringen
Ihr Unternehmen profitiert direkt von der gesteigerten Kompetenz ihrer Mitarbeiter und den Zuschüssen für Lohn- und Weiterbildungskosten.
Der Bildungscampus BTZ Rohr-Kloster bietet vielfältige Weiterbildungsmöglichkeiten, welche über das Qualifizierungschancengesetz förderfähig sind.
HWK Südthüringen
z.B. im Metallbereich:
Operator CNC Fräsen 21.03.-24.06.2022 (65 Tage)
Operator CNC Drehen 27.06.-23.09.2022 (65 Tage)
CNC Fachkraft 21.03.-23.09.2022 (130 Tage und eine zusätzl. theoretische Prüfung)
Metalltechnik Grundlagen (2 Monate)
Zerspanungstechnik Grundlagen (2 Monate)
Personen ohne Berufsabschluss, die jedoch das 1,5 fache der Ausbildungszeit im Beruf tätig waren (5 ¼ Jahre im Metallbau oder Zerspanergewerk), können über den Weg der Externenprüfung einen Berufsabschluss erwerben. Anzuraten ist hier eine Vorbereitung auf die Prüfung.
bietet das BTZ Rohr-Kloster förderfähige Nachqualifizierungen an. Diese sind in einzelne Module gegliedert, welche mit individuellem Eintritt auch einzeln absolviert werden können. Über die Summer aller Module kann auch berufsbegleitend ein Berufsabschluss erworben werden. Die Module umfassen neben Marketing, Verkauf und Warenkunde sowie Prüfungsvorbereitungen u.a.:
Pflegende Gesichtbehandlungen (7 Wochen)
Pflegende Kosmetik (7 Wochen)
Maniküre & Pediküre (je 6 Wochen)
Dekorative Kosmetik (7 Wochen)
Kosmetische Spezialbehandlungen (7 Wochen)
Haar- und Kopfhautpflege (6 Wochen)
Form- & farbverändernde Haarbehandlungen (8 bzw. 9 Wochen)
Frisuren empfehlen & Haare schneiden (9 Wochen)
Visagistik (7 Wochen)
Sie haben die passenden Mitarbeiter*innen, die sich um die Ausbildung in Ihren Betrieben kümmern sollen oder in der Betriebsführung unterstützen sollen, allerdings fehlt jenen leider noch die Berechtigung?
Auch hier gibt es am Bildungscampus BTZ Rohr-Kloster die passenden förderfähigen Aufstiegsfortbildungen mit laufenden Einstiegsmöglichkeiten:
Geprüfte/-r Fachmann/-frau für kaufm. Betriebsführung (7 Wochen, Voll- und Teilzeitkurse)
Ausbildereignung, AdA, AEVO (3 Wochen inkl. Ausbildereignungsschein)
Wie kommen Sie an die Förderung über das Qualifizierungsschancengesetz?
Die Agentur für Arbeit prüft in einem persönlichen Gespräch die Sie betreffenden Fördervoraussetzungen und entscheidet dann über die Vergabe eines Bildungsgutscheins. Mit dem Bildungsgutschein können Sie die Maßnahme bei uns buchen.
Sprechen Sie uns gerne an. Wir beraten Sie zu Möglichkeiten der Qualifizierung und vermitteln den Kontakt zur Agentur für Arbeit.
Sie haben den für Sie und Ihre Mitarbeiter*innen passenden Kurs nicht gefunden?
Sprechen Sie uns auch hier gerne an. Mit etwas organisatorischem Vorlauf haben wir die Möglichkeit, andere Kurse gemeinsam zu entwickeln.
Lassen Sie sich fördern
Eine Umschulung kann beispielsweise vom Jobcenter oder der Arbeitsagentur gefördert werden und bietet gute Chancen, eine Arbeitslosigkeit zu beenden oder abzuwenden.
Die Gebühren für unsere zertifizierte Umschulung können in vielen Fällen mit Förderprogrammen wie z. B. einem Bildungsgutschein finanziert werden.
Voraussetzung, um einen Bildungsgutschein zu erhalten, ist ein individuelles Gespräch bei der Agentur für Arbeit oder beim Jobcenter.
Wer kann gefördert werden?
Empfänger von Arbeitslosengeld I oder Leistungen nach SGB II (Hartz IV),
Beschäftigte in Kurzarbeit,
Arbeitsuchende oder Arbeitnehmer, denen Kündigung droht
sowie befristet Beschäftigte, deren Arbeitsvertrag ausläuft
Oder über das Qualifizierungschancengesetz
Generell für aktuell Beschäftigte – unabhängig von Qualifikation, Lebensalter und Betriebsgröße
Für Beschäftigte, die innerhalb des Unternehmens umsteigen oder sich weiterentwickeln möchten
Für Beschäftigte, die besonders vom Strukturwandel betroffen sind
Für Menschen in Engpassberufen, in denen Fachkräftemangel besteht
Was kann mit einem Bildungsgutschein gefördert werden?
Lehrgangs-, Seminarkosten sowie Fahrtkosten
Kosten für auswärtige Unterbringung und Verpflegung
Eine Umschulung bietet die optimale Möglichkeit, sich beruflich neu zu orientieren. Im BTZ Rohr-Kloster haben Sie die Chance einen zertifizierten Berufsabschluss zu erlangen.
Alle Kosten, die unmittelbar durch die Weiterbildungsmaßnahme entstehen, werden von der Arbeitsagentur/Jobcenter übernommen.
Über die Förderung in Form eines Bildungsgutscheins entscheiden die regionalen Arbeitsagenturen/Jobcenter.
Maßnahmen zur nachträglichen Erlangung eines Berufsabschlusses
Diese alternative Form der Ausbildung/Qualifizierung richtet sich an Personen ab 25 Jahren mit der Chance einen anerkannten Berufsabschluss zu erlangen.
Grundlage bilden berufsbezogene Module
Module können einzeln aber auch in Kombination absolviert werden
Wurden alle Module durch ein Zertifikat nachgewiesen, ist die Zulassung zur Abschluss-/Gesellenprüfung gegeben.