Vergabe



Öffentliches Auftragswesen

 

Nach dem Thüringer Vergabegesetz (ThürVgG) sind Auftraggeber verpflichtet, kleinere und mittlere Unternehmen bei beschränkten Ausschreibungen und freihändigen Vergabe im angemessen Umfang zur Angebotsabgabe aufzufordern. Darüber hinaus ist das Vergabeverfahren, soweit nach Art und Umfang der anzubietenden Leistungen möglich, so zu wählen und die Vergabeunterlagen so zu gestalten, dass kleinere und mittlere Unternehmen am Wettbewerb teilnehmen und beim Zuschlag berücksichtigt werden können.





Auftragsberatung



Die Beteiligung an öffentlichen Ausschreibungen stellt die Unternehmen bezüglich der rechtlichen Komplexität des Vergaberechts vor erhebliche Schwierigkeiten. Aus diesem Grund informieren und beraten die Mitarbeiter der Auftragsberatung Thüringen, Unternehmen zum öffentlichen Auftragswesen.

Die Auftragsberatung Thüringen versteht sich als Mittler zwischen öffentlichen Auftraggebern und  Thüringer Unternehmen.

Sie setzt sich hierbei gegenüber der Politik für mittelstandsfreundliche Bedingungen im öffentlichen Auftragswesen ein und bietet ein umfangreiches Serviceangebot:

 Beratung und Information über das öffentliche Auftragswesen

Benennung von Unternehmen im Rahmen von beschränkten Ausschreibungen und freihändigen Vergaben
Erstellung von Bescheinigungen
Durchführung von Veranstaltungen und Seminaren
Ansprechpartner der Politik im Bereich des öffentlichen Auftragswesens.



 

Präqualifizierung



Unternehmen haben bei Vergabeverfahren regelmäßig aktuell und auftragsbezogen ihre Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit nachzuweisen. Dies ist immer mit einem Zeit- und Kostenaufwand verbunden. Dieser lässt sich mit einer Präqualifizierung des Unternehmens verringern. Dabei erfolgt eine vorgelagerte, auftragsunabhängige Prüfung der Eignungsnachweise für einen bestimmten Zeitraum, über die ein Zertifikat ausgestellt wird. Dieses Zertifikat wird im Rahmen der öffentlichen Ausschreibung statt der Einzelnachweise vom Unternehmen vorgelegt.

 



Thüringer Vergabeplattform



Seit dem 1. Februar 2011 besteht die Zentrale Vergabeplattform für öffentliche Ausschreibungen in Thüringen. Die rechtliche Grundlage für die Vergabeplattform ist das Thüringer Vergabegesetz. Alle Landesauftraggeber sind danach verpflichtet, ihre Ausschreibungen auf dieser Vergabeplattform zu veröffentlichen. Kommunale Einrichtungen, Körperschaften und Stiftungen des öffentlichen Rechts können die Vergabeplattform für ihre Ausschreibungen nutzen.

Für Unternehmen besteht die Möglichkeit, auf dieser Vergabeplattform kostenfrei nach öffentlichen Ausschreibungen zu recherchieren und nach der kostenfreien Registrierung entsprechende Vergabeunterlagen herunterzuladen.

 

 Zur Vergabeplattform





Nationales und europäisches Vergaberecht



Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL/A)Verordnungstext
Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/A)Verordnungstext
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)Verordnungstext
Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VGV)Verordnungstext
Sektorenverordnung (SektVO)Verordnungstext
EU SchwellenwerteVerordnungstext




Landesrechtliche Vorschriften 



  • Thüringer Vergabegesetz/Eigenerklärungen
  • Thüringer Verwaltungsvorschrift zur Vergabe öffentlicher Aufträge (ThürVVöA) 
     
    Den Gesetzestext, die Eigenerklärungen und die Thüringer Verwaltungsvorschrift zur Vergabe öffentlicher Aufträge (ThürVVöA) finden finden Sie hier.


Christian Beck

Leiter Recht und Organisation

Rosa-Luxemburg-Straße 7-9
98527 Suhl