Augenoptiker/in

Kurzbeschreibung Ausbildungsberuf

Mit Brille und dem richtigen Durchblick kann das Leben für andere eine wunderbar klare Angelegenheit sein.

Als Augenoptiker/in wird sich in zweierlei Hinsicht um das Auge gekümmert. Im Vordergrund steht bei der Arbeit natürlich die richtige Sehschärfe. Es wird für die Kunden das Glas mit dem perfekten Schliff zur Korrektur ihrer Sehschwäche oder die entsprechende Kontaktlinse rausgesucht. Auch das Äußere kommt nicht zu kurz. Denn die Kunden wollen nicht nur scharf sehen, sondern auch eine ansprechende Optik.

Während der Ausbildung lernt man den sicheren Umgang mit den optischen Geräten in der Werkstatt und eignet sich spezielles mathematisches und physikalisches Wissen rund ums Auge an. In der täglichen Praxis ist jedoch die individuelle Beratung der Kunden ebenso wichtig. Ist man also kommunikationsfreudig, modebewusst sowie hilfsbereit und verbindet technisches Interesse mit einer praktischen Begabung, dann ist der Beruf Augenoptiker/in genau das Richtige.

3 Jahre (36 Monate)

Für die Berufsausbildung ist kein formaler Schulabschluss vorgeschrieben.
Die Anforderungen werden vom jeweiligen Ausbildungsbetrieb festgelegt.
Neben dem vom Ausbildungsbetrieb gewünschten Schulabschluss sind sehr häufig die Motivation und Leistungsbereitschaft
entscheidende Einstellungskriterien. Auch bereits absolvierte (Schul-) Praktika sind oft von Vorteil.

Fachschule für Augenoptik "Hermann Pistor", Jena

Hinweis: Die Berufsschulanmeldung muss immer über die für die Ausbildungsstätte regional zuständige Berufsschule erfolgen (siehe Schulnetzplan).

Hinweise zur Festlegung des Urlaubsanspruches

Im Ausbildungsvertrag ist der Urlaubsanspruch für den Auszubildenden festzulegen. Für die Berechnung des Urlaubsanspruches gilt das Alter des Jugendlichen am 1. Januar des jeweiligen Kalenderjahres. Der gesetzliche Mindesturlaub ist für Jugendliche unter 18 Jahre im Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) und für Erwachsene im Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) geregelt.

Für Jugendliche ist die Dauer des Urlaubs nach dem Lebensalter gestaffelt. Er beträgt jährlich:

mindestens 30 Werktage oder 25 Arbeitstage,
wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 16 Jahre alt ist
mindestens 27 Werktage oder 23 Arbeitstage,
wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 17 Jahre alt ist
mindestens 25 Werktage oder 21 Arbeitstage,
wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 18 Jahre alt ist

Für Erwachsene, also wer zu Beginn des Kalenderjahres bereits 18 Jahre alt ist, gilt das Bundesurlaubsgesetz. Demnach beträgt der Urlaub jährlich: mindestens 24 Werktage oder 20 Arbeitstage

Tarifverträge können einen höheren Urlaubsanspruch vorsehen (Beispiel Bauhauptgewerbe 30 Arbeitstage). Der Urlaub ist zusammenhängend und für Berufsschüler während der Schulferien zu gewähren.

Es gilt die Mindestausbildungsvergütung gemäß § 17 Berufsbildungsgesetz (BBiG)

ab 01.01.2024

1. Lehrjahr: 649 €
2. Lehrjahr: 766 €
3. Lehrjahr: 876 €
4. Lehrjahr: 909 €

ab 01.01.2025

1. Lehrjahr: 682 €
2. Lehrjahr: 805 €
3. Lehrjahr: 921 €
4. Lehrjahr: 955 €

Ihre Ansprechpartner rund um das Thema Ausbildung

Ausbildungsberatung
Herr Axel Gork
Telefon: 03681 /370 211
E-Mail: axel.gork@hwk-suedthueringen.de

Lehrlingsrolle und Ausbildungsservice
Frau Tina Hollandt-Pfötsch
Telefon: 03681/ 370 201
E-Mail: ausbildung@hwk-suedthueringen.de

Passgenaue Besetzung
Telefon: 03681 / 370 221

Gesellenprüfungswesen
Frau Anja Füchsel
Telefon: 03681 / 370 223
E-Mail: anja.fuechsel@hwk-suedthueringen.de

Organisation ÜLU und Ergänzungslehrgänge
Frau Sabine Fischer und Herr Steffen Otto
Telefon: 03681 / 370 225 oder 212
E-Mail: uelu@hwk-suedthueringen.de