Elektroniker/in

Kurzbeschreibung Ausbildungsberuf

Gebäude, Automaten und Roboter. In diesem Beruf ist mann in einem sehr großen Arbeitsfeld tätig und deckt vielfältige Aufgabenbereiche ab.

In der Fachrichtung Energie- und Gebäudetechnik:

- Konzipieren von Systemen
- Installieren und Inbetriebnehmen von Energiewandlungssystemen und ihren Leiteinrichtungen
- Aufstellen und Inbetriebnehmen von Geräten
- Installieren und Konfigurieren von Gebäudeleit- und Fernwirkeinrichtungen
- Installieren und Prüfen von Antennen- und Breitbandkommunikationsanlagen
- Prüfen und Instandhalten von gebäudetechnischen Systemen

In der Fachrichtung Automatisierungs- und Systemtechnik:

- Konzipieren von Systemen
- Installieren und Inbetriebnehmen von Mess-, Steuer- und Regelungseinrichtungen
- Konfigurieren und Programmieren von Automatisierungssystemen
- Prüfen und Instandhalten von automatisierten Systemen

3.5 Jahre (42 Monate)

- Energie- und Gebäudetechnik
- Automatisierungs- und Systemtechnik

Für die Berufsausbildung ist kein formaler Schulabschluss vorgeschrieben.
Die Anforderungen werden vom jeweiligen Ausbildungsbetrieb festgelegt.
Neben dem vom Ausbildungsbetrieb gewünschten Schulabschluss sind sehr häufig die Motivation und Leistungsbereitschaft
entscheidende Einstellungskriterien. Auch bereits absolvierte (Schul-) Praktika sind oft von Vorteil.

- Staatliches Berufsbildungszentrum und Medizinische Fachschule Bad Salzungen
- Staatliche berufsbildende Schule Sonneberg
- Staatliches Berufsschulzentrum "Heinrich Ehrhardt" (Automatisierungs- und Systemtechnik)

Hinweis: Die Berufsschulanmeldung muss immer über die für die Ausbildungsstätte regional zuständige Berufsschule erfolgen (siehe Schulnetzplan).

Hinweise zur Festlegung des Urlaubsanspruches

Im Ausbildungsvertrag ist der Urlaubsanspruch für den Auszubildenden festzulegen. Für die Berechnung des Urlaubsanspruches gilt das Alter des Jugendlichen am 1. Januar des jeweiligen Kalenderjahres. Der gesetzliche Mindesturlaub ist für Jugendliche unter 18 Jahre im Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) und für Erwachsene im Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) geregelt.

Für Jugendliche ist die Dauer des Urlaubs nach dem Lebensalter gestaffelt. Er beträgt jährlich:

mindestens 30 Werktage oder 25 Arbeitstage,
wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 16 Jahre alt ist
mindestens 27 Werktage oder 23 Arbeitstage,
wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 17 Jahre alt ist
mindestens 25 Werktage oder 21 Arbeitstage,
wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 18 Jahre alt ist

Für Erwachsene, also wer zu Beginn des Kalenderjahres bereits 18 Jahre alt ist, gilt das Bundesurlaubsgesetz. Demnach beträgt der Urlaub jährlich: mindestens 24 Werktage oder 20 Arbeitstage

Tarifverträge können einen höheren Urlaubsanspruch vorsehen (Beispiel Bauhauptgewerbe 30 Arbeitstage). Der Urlaub ist zusammenhängend und für Berufsschüler während der Schulferien zu gewähren.

Es gilt der Tarifvertrag für Auszubildende in den Elektrohandwerken der Länder Sachsen und Thüringen.

1. Lehrjahr: 850 €
2. Lehrjahr: 900 €
3. Lehrjahr: 950 €
4. Lehrjahr: 1.000 €

Ihre Ansprechpartner rund um das Thema Ausbildung

Ausbildungsberatung
Herr Axel Gork
Telefon: 03681 /370 211
E-Mail: axel.gork@hwk-suedthueringen.de

Lehrlingsrolle und Ausbildungsservice
Frau Tina Hollandt-Pfötsch
Telefon: 03681/ 370 201
E-Mail: ausbildung@hwk-suedthueringen.de

Passgenaue Besetzung
Telefon: 03681 / 370 221

Gesellenprüfungswesen
Frau Anja Füchsel
Telefon: 03681 / 370 223
E-Mail: anja.fuechsel@hwk-suedthueringen.de

Organisation ÜLU und Ergänzungslehrgänge
Frau Sabine Fischer und Herr Steffen Otto
Telefon: 03681 / 370 225 oder 212
E-Mail: uelu@hwk-suedthueringen.de