Fachverkäufer/in im Lebensmittelhandwerk

Kurzbeschreibung Ausbildungsberuf

Fachverkäufer/innen im Lebensmittelhandwerk sind für die Präsentation und den Verkauf von Nahrungs- und Genussmitteln in Bäckereien, Fleischereien oder Konditoreien zuständig.

Mit einem freundlichen Lächeln sorgt der/die Fachverkäufer/in im Lebensmittelhandwerk im Verkaufsraum für eine angenehme Atmosphäre.
Es wird individuell beraten und alle Fragen fachkundig beantwortet. Dabei sollte es kein Problem sein, sich auf die Kunden einzustellen.

Zum Verkauf der jeweiligen Erzeugnisse gehört jedoch mehr, als nur die Ware über den Ladentisch zu reichen und das Geld entgegen zu nehmen: Aufmerksam, freundlich und schnell wollen die Kunden bedient und zum Teil auch beraten werden, selbst wenn größter Andrang herrscht. Wichtige Aufgabe ist es darüber hinaus, die Waren ansprechend zu präsentieren und für Ordnung, Sauberkeit und einwandfreie Hygiene im Verkaufsraum zu sorgen. Für all diese Tätigkeiten sind gute Warenkenntnisse, einschließlich Wissen über Lagerung und Haltbarkeit, ebenso notwendig wie Kenntnisse der in der Herstellung verwendeten Grundstoffe.

3 Jahre (36 Monate)

Die Berufsausbildung gliedert sich in gemeinsame Ausbildungsinhalte und die Ausbildung in einem der Schwerpunkte Bäckerei, Konditorei oder Fleischerei.

Staatliches Berufsbildungszentrum Suhl/Zella-Mehlis

Hinweis: Die Berufsschulanmeldung muss immer über die für die Ausbildungsstätte regional zuständige Berufsschule erfolgen (siehe Schulnetzplan).

Hinweise zur Festlegung des Urlaubsanspruches

Im Ausbildungsvertrag ist der Urlaubsanspruch für den Auszubildenden festzulegen. Für die Berechnung des Urlaubsanspruches gilt das Alter des Jugendlichen am 1. Januar des jeweiligen Kalenderjahres. Der gesetzliche Mindesturlaub ist für Jugendliche unter 18 Jahre im Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) und für Erwachsene im Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) geregelt.

Für Jugendliche ist die Dauer des Urlaubs nach dem Lebensalter gestaffelt. Er beträgt jährlich:

mindestens 30 Werktage oder 25 Arbeitstage,
wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 16 Jahre alt ist
mindestens 27 Werktage oder 23 Arbeitstage,
wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 17 Jahre alt ist
mindestens 25 Werktage oder 21 Arbeitstage,
wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 18 Jahre alt ist

Für Erwachsene, also wer zu Beginn des Kalenderjahres bereits 18 Jahre alt ist, gilt das Bundesurlaubsgesetz. Demnach beträgt der Urlaub jährlich: mindestens 24 Werktage oder 20 Arbeitstage

Tarifverträge können einen höheren Urlaubsanspruch vorsehen (Beispiel Bauhauptgewerbe 30 Arbeitstage). Der Urlaub ist zusammenhängend und für Berufsschüler während der Schulferien zu gewähren.

Es gilt die Mindestausbildungsvergütung gemäß § 17 Berufsbildungsgesetz (BBiG)

ab 01.01.2024

1. Lehrjahr: 649 €
2. Lehrjahr: 766 €
3. Lehrjahr: 876 €
4. Lehrjahr: 909 €

ab 01.01.2025

1. Lehrjahr: 682 €
2. Lehrjahr: 805 €
3. Lehrjahr: 921 €
4. Lehrjahr: 955 €

Ihre Ansprechpartner rund um das Thema Ausbildung

Ausbildungsberatung
Herr Axel Gork
Telefon: 03681 /370 211
E-Mail: axel.gork@hwk-suedthueringen.de

Lehrlingsrolle und Ausbildungsservice
Frau Tina Hollandt-Pfötsch
Telefon: 03681/ 370 201
E-Mail: ausbildung@hwk-suedthueringen.de

Passgenaue Besetzung
Telefon: 03681 / 370 221

Gesellenprüfungswesen
Frau Anja Füchsel
Telefon: 03681 / 370 223
E-Mail: anja.fuechsel@hwk-suedthueringen.de

Organisation ÜLU und Ergänzungslehrgänge
Frau Sabine Fischer und Herr Steffen Otto
Telefon: 03681 / 370 225 oder 212
E-Mail: uelu@hwk-suedthueringen.de