Friseur

Kurzbeschreibung Ausbildungsberuf

Wenn es gilt, die Persönlichkeit modisch in Szene zu setzen, dann ist vor allem eine tolle Frisur gefragt. Ob Multicoloureffekt, Modern Shortcut oder Retro-Style - im Salon wird kreiert, was gerade en vogue ist und was der Kunde wünscht.

Mit viel Gespür und Einfühlungsvermögen berät man seine Kunden, um die perfekte Frisur für sie zu finden. Über die Umsetzung eigener Ideen muss man sich nach der Ausbildung keine grauen Haare wachsen lassen. Ob schneiden, kolorieren, föhnen, hochstecken, Locken formen oder glätten - mit handwerklichen Geschick werden Haare in Kunstwerke verwandelt. Man gestaltet aber nicht nur Frisuren, auch Make-ups, Nail-Designs und Wellness-Angebote gehören zu einem abwechslungsreichen Arbeitstag. Der beginnt mit dem freundlichen Empfang der Kunden, denn die sollen sich wohlfühlen. Dazu gehört natürlich auch, dassdie anspruchsvollsten Wünsche auf hohem Niveau und in bester Qualität erfüllt werden - zum Beispiel, wenn es um effektvolle Farbspiele, extravagante Hochsteckfrisuren für festliche Anlässe oder Haarverlängerungen geht. Um ein guter Friseur zu werden, musst man vor allem ein sicheres Händchen beim Schneiden und ein Faible für die vielen Trends haben sowie kommunikativ sein. Deine Einsatzorte können ganz unterschiedlich sein - man kann überall dort arbeiten, wo es um Schönheit und Pflege geht.

3 Jahre (36 Monate)

- Coloration
- Langhaarfrisuren
- Haarersatz
- Nageldesign/ - modellage
- Pflegende Kosmetik / Visagistik

Für die Berufsausbildung ist kein formaler Schulabschluss vorgeschrieben.
Die Anforderungen werden vom jeweiligen Ausbildungsbetrieb festgelegt.
Neben dem vom Ausbildungsbetrieb gewünschten Schulabschluss sind sehr häufig die Motivation und Leistungsbereitschaft
entscheidende Einstellungskriterien. Auch bereits absolvierte (Schul-) Praktika sind oft von Vorteil.

Staatliche Berufsbildungszentrum und die Medizinische Fachschule Bad Salzungen

Hinweis: Die Berufsschulanmeldung muss immer über die für die Ausbildungsstätte regional zuständige Berufsschule erfolgen (siehe Schulnetzplan).

Hinweise zur Festlegung des Urlaubsanspruches

Im Ausbildungsvertrag ist der Urlaubsanspruch für den Auszubildenden festzulegen. Für die Berechnung des Urlaubsanspruches gilt das Alter des Jugendlichen am 1. Januar des jeweiligen Kalenderjahres. Der gesetzliche Mindesturlaub ist für Jugendliche unter 18 Jahre im Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) und für Erwachsene im Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) geregelt.

Für Jugendliche ist die Dauer des Urlaubs nach dem Lebensalter gestaffelt. Er beträgt jährlich:

mindestens 30 Werktage oder 25 Arbeitstage,
wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 16 Jahre alt ist
mindestens 27 Werktage oder 23 Arbeitstage,
wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 17 Jahre alt ist
mindestens 25 Werktage oder 21 Arbeitstage,
wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 18 Jahre alt ist

Für Erwachsene, also wer zu Beginn des Kalenderjahres bereits 18 Jahre alt ist, gilt das Bundesurlaubsgesetz. Demnach beträgt der Urlaub jährlich: mindestens 24 Werktage oder 20 Arbeitstage

Tarifverträge können einen höheren Urlaubsanspruch vorsehen (Beispiel Bauhauptgewerbe 30 Arbeitstage). Der Urlaub ist zusammenhängend und für Berufsschüler während der Schulferien zu gewähren.

Es gilt die Mindestausbildungsvergütung gemäß § 17 Berufsbildungsgesetz (BBiG)

ab 01.01.2024

1. Lehrjahr: 649 €
2. Lehrjahr: 766 €
3. Lehrjahr: 876 €
4. Lehrjahr: 909 €

ab 01.01.2025

1. Lehrjahr: 682 €
2. Lehrjahr: 805 €
3. Lehrjahr: 921 €
4. Lehrjahr: 955 €

Ihre Ansprechpartner rund um das Thema Ausbildung

Ausbildungsberatung
Herr Axel Gork
Telefon: 03681 /370 211
E-Mail: axel.gork@hwk-suedthueringen.de

Lehrlingsrolle und Ausbildungsservice
Frau Tina Hollandt-Pfötsch
Telefon: 03681/ 370 201
E-Mail: ausbildung@hwk-suedthueringen.de

Passgenaue Besetzung
Telefon: 03681 / 370 221

Gesellenprüfungswesen
Frau Anja Füchsel
Telefon: 03681 / 370 223
E-Mail: anja.fuechsel@hwk-suedthueringen.de

Organisation ÜLU und Ergänzungslehrgänge
Frau Sabine Fischer und Herr Steffen Otto
Telefon: 03681 / 370 225 oder 212
E-Mail: uelu@hwk-suedthueringen.de