Hörakustiker/in

Kurzbeschreibung Ausbildungsberuf

Für die Bedürfnisse der Kunden hat derHörakustiker*in stets ein Ohr.Als Hörakustiker*in stehen der Mensch und seine Gesundheit, insbesondere das Hörvermögen, im Mittelpunkt.

Dank hochsensibler Elektronik und ausgefeilter Messmethoden gelingt es, Schäden oder Schwächen am empfindlichen Sinnesorgan Ohr auszugleichen. Hörsysteme werden elektroakustisch und individuell angepasst, da der Grad der Hörminderung und die Bedürfnisse der Kunden sehr unterschiedlich sind. Um den richtigen Ton zu treffen, wird das Hörvermögen mit Hilfe modernster Messtechnik ermittelt. Auch bei der Herstellung von Ohrpassstücken sind höchstes handwerkliches Geschick und Präzision gefragt. Jedes Ohrpassstück wird als Einzelstück passgenau gefertigt, da die Form und der exakte Sitz entscheidend sind. In der Feineinstellung der Hörsysteme kommen vertraute Computerprogramme zum Einsatz.

Handwerkliche Fertigkeiten und technische Perfektion führen zum Erfolg im Beruf der Hörakustik. Auch der zwischenmenschliche Kontakt spielt eine wichtige Rolle. In persönlichen Beratungsgesprächen wird Vertrauen aufgebaut, indem auf die Probleme der Kunden eingegangen, Einfühlungsvermögen gezeigt und eine kompetente Beratung geboten wird. Es erfordert sowohl technisches als auch menschliches Feingefühl.

3 Jahre (36 Monate)

Für die Berufsausbildung ist kein formaler Schulabschluss vorgeschrieben.
Die Anforderungen werden vom jeweiligen Ausbildungsbetrieb festgelegt.
Neben dem vom Ausbildungsbetrieb gewünschten Schulabschluss sind sehr häufig die Motivation und Leistungsbereitschaft
entscheidende Einstellungskriterien. Auch bereits absolvierte (Schul-) Praktika sind oft von Vorteil.

Bundesoffene Landesberufsschule für Hörakustiker Lübeck

Hinweis: Die Berufsschulanmeldung muss immer über die für die Ausbildungsstätte regional zuständige Berufsschule erfolgen (siehe Schulnetzplan).

Hinweise zur Festlegung des Urlaubsanspruches

Im Ausbildungsvertrag ist der Urlaubsanspruch für den Auszubildenden festzulegen. Für die Berechnung des Urlaubsanspruches gilt das Alter des Jugendlichen am 1. Januar des jeweiligen Kalenderjahres. Der gesetzliche Mindesturlaub ist für Jugendliche unter 18 Jahre im Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) und für Erwachsene im Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) geregelt.

Für Jugendliche ist die Dauer des Urlaubs nach dem Lebensalter gestaffelt. Er beträgt jährlich:

mindestens 30 Werktage oder 25 Arbeitstage,
wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 16 Jahre alt ist
mindestens 27 Werktage oder 23 Arbeitstage,
wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 17 Jahre alt ist
mindestens 25 Werktage oder 21 Arbeitstage,
wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 18 Jahre alt ist

Für Erwachsene, also wer zu Beginn des Kalenderjahres bereits 18 Jahre alt ist, gilt das Bundesurlaubsgesetz. Demnach beträgt der Urlaub jährlich: mindestens 24 Werktage oder 20 Arbeitstage

Tarifverträge können einen höheren Urlaubsanspruch vorsehen (Beispiel Bauhauptgewerbe 30 Arbeitstage). Der Urlaub ist zusammenhängend und für Berufsschüler während der Schulferien zu gewähren.

Empfehlung zur Ausbildungsvergütung im Hörakustiker-Handwerk 2025

ab 01.01.2025

1. Lehrjahr: 750 €
2. Lehrjahr: 850 €
3. Lehrjahr: 950 €

Ihre Ansprechpartner rund um das Thema Ausbildung

Ausbildungsberatung
Herr Axel Gork
Telefon: 03681 /370 211
E-Mail: axel.gork@hwk-suedthueringen.de

Lehrlingsrolle und Ausbildungsservice
Frau Tina Hollandt-Pfötsch
Telefon: 03681/ 370 201
E-Mail: ausbildung@hwk-suedthueringen.de

Passgenaue Besetzung
Telefon: 03681 / 370 221

Gesellenprüfungswesen
Frau Anja Füchsel
Telefon: 03681 / 370 223
E-Mail: anja.fuechsel@hwk-suedthueringen.de

Organisation ÜLU und Ergänzungslehrgänge
Frau Sabine Fischer und Herr Steffen Otto
Telefon: 03681 / 370 225 oder 212
E-Mail: uelu@hwk-suedthueringen.de