Pralinenspezialitäten, Kuchen, Creme- und Obsttorten sowie Eisspeisen bis hin zu Baumkuchen und anderen Köstlichkeiten stellt ein Konditor*in her.
Erlesene Vielfalt für den feinen Geschmack: Fantasievoll entwirft der Konditor*in schmackhafte Kreationen, die mit Raffinesse und Engagement selbstständig zubereitet werden. Zu der Angebotspalette zählt natürlich auch Diätgebäck, damit wirklich alle Kunden die Leckereien genießen können.
Wer künstlerisch begabt ist und die vielen Techniken und Rezepte der Herstellung beherrschst, kann die individuelle Wünsche seiner Kunden erfüllen. Der Konditor*in verwendet moderne Maschinen und es wird auf Hygiene und Teamarbeit geachtet.
Damit sich die Gäste rundum wohlfühlen, wird im Beruf des Konditor*in auch das Führen von persönlichen Beratungsgesprächen mit Kunden erlernt. Das Talent und Können kommt vor allem in Konditoreien und Cafés, aber auch in Restaurants oder Hotels zum Einsatz. Das Tätigkeitsfeld ist breit gefächert und sehr abwechslungsreich.
Ausbildungsdauer
3 Jahre (36 Monate)
Voraussetzungen
Für die Berufsausbildung ist kein formaler Schulabschluss vorgeschrieben.
Die Anforderungen werden vom jeweiligen Ausbildungsbetrieb festgelegt.
Neben dem vom Ausbildungsbetrieb gewünschten Schulabschluss sind sehr häufig die Motivation und Leistungsbereitschaft
entscheidende Einstellungskriterien. Auch bereits absolvierte (Schul-) Praktika sind oft von Vorteil.
Berufsschule
- Staatliches Berufsbildungszentrum Suhl/Zella-Mehlis
- Ernst-Benary-Schule Erfurt - SBBS 5
Hinweis: Die Berufsschulanmeldung muss immer über die für die Ausbildungsstätte regional zuständige Berufsschule erfolgen (siehe Schulnetzplan).
Urlaubsanspruch
Hinweise zur Festlegung des Urlaubsanspruches
Im Ausbildungsvertrag ist der Urlaubsanspruch für den Auszubildenden festzulegen. Für die Berechnung des Urlaubsanspruches gilt das Alter des Jugendlichen am 1. Januar des jeweiligen Kalenderjahres. Der gesetzliche Mindesturlaub ist für Jugendliche unter 18 Jahre im Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) und für Erwachsene im Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) geregelt.
Für Jugendliche ist die Dauer des Urlaubs nach dem Lebensalter gestaffelt. Er beträgt jährlich:
mindestens 30 Werktage oder 25 Arbeitstage,
wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 16 Jahre alt ist
mindestens 27 Werktage oder 23 Arbeitstage,
wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 17 Jahre alt ist
mindestens 25 Werktage oder 21 Arbeitstage,
wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 18 Jahre alt ist
Für Erwachsene, also wer zu Beginn des Kalenderjahres bereits 18 Jahre alt ist, gilt das Bundesurlaubsgesetz. Demnach beträgt der Urlaub jährlich: mindestens 24 Werktage oder 20 Arbeitstage
Tarifverträge können einen höheren Urlaubsanspruch vorsehen (Beispiel Bauhauptgewerbe 30 Arbeitstage). Der Urlaub ist zusammenhängend und für Berufsschüler während der Schulferien zu gewähren.
Ausbildungsvergütung
Es gilt die Mindestausbildungsvergütung gemäß § 17 Berufsbildungsgesetz (BBiG)
ab 01.01.2024
1. Lehrjahr: 649 €
2. Lehrjahr: 766 €
3. Lehrjahr: 876 €
4. Lehrjahr: 909 €
ab 01.01.2025
1. Lehrjahr: 682 €
2. Lehrjahr: 805 €
3. Lehrjahr: 921 €
4. Lehrjahr: 955 €
Ansprechpartner
Ihre Ansprechpartner rund um das Thema Ausbildung
Ausbildungsberatung
Herr Axel Gork
Telefon: 03681 /370 211
E-Mail: axel.gork@hwk-suedthueringen.de
Lehrlingsrolle und Ausbildungsservice
Frau Tina Hollandt-Pfötsch
Telefon: 03681/ 370 201
E-Mail: ausbildung@hwk-suedthueringen.de
Passgenaue Besetzung
Telefon: 03681 / 370 221
Gesellenprüfungswesen
Frau Anja Füchsel
Telefon: 03681 / 370 223
E-Mail: anja.fuechsel@hwk-suedthueringen.de
Organisation ÜLU und Ergänzungslehrgänge
Frau Sabine Fischer und Herr Steffen Otto
Telefon: 03681 / 370 225 oder 212
E-Mail: uelu@hwk-suedthueringen.de