Kraftfahrzeugmechatroniker/in

Kurzbeschreibung Ausbildungsberuf

Damit der Motor rund läuft, wird sich um Wartung und Reparatur moderner Fahrzeuge, zu deren Ausstattung auch viel Elektronik gehört gekümmert.

Dabei ist der Umgang mit entsprechend modernen Mess- und Prüfgeräten gefragt, mit denen die Fehler im System aufgespürt werden.
Aber nicht nur das: Trotz aller Computertechnik ist jedes Fahrzeug ein komplexes mechanisches Gebilde, einen Verbrennungsmotor und in Zukunft auch durch einen E-Motor angetrieben wird.
Auch hier wird repariert und gewartet, denn als Kraftfahrzeugmechatroniker*in kennt man sich in beiden Bereichen aus. Von der Diagnose und Behebung der Fehler bis hin zur Probefahrt. Ob Pkw, Lkw oder Motorrad: Dieser Beruf wird für Autofreaks bestimmt nicht langweilig.

Als Kraftfahrzeugmechatroniker*in gibt es zahlreiche Einsatzorte: nicht nur in Werkstätten, sondern auch bei Herstellern, Importeuren oder Unternehmen mit eigenem Fuhrpark.
Stets wird gut abgestimmt mit den Kunden im Team gearbeitet und es wird mit handwerklicher Sorgfalt dafür gesorgt, dass die Kiste läuft und läuft und läuft...

3.5 Jahre (42 Monate)

- Personenkraftwagentechnik
- Nutzfahrzeugtechnik
- Motorradtechnik
- System- und Hochvolttechnik
- Karosserietechnik

Für die Berufsausbildung ist kein formaler Schulabschluss vorgeschrieben.
Die Anforderungen werden vom jeweiligen Ausbildungsbetrieb festgelegt.
Neben dem vom Ausbildungsbetrieb gewünschten Schulabschluss sind sehr häufig die Motivation und Leistungsbereitschaft
entscheidende Einstellungskriterien. Auch bereits absolvierte (Schul-) Praktika sind oft von Vorteil.

- Staatliches Berufsbildungszentrum Suhl/Zella-Mehlis
- Staatliche Berufsbildende Schule Sonneberg
- Staatliche Berufsbildungszentrum und die Medizinische Fachschule Bad Salzungen

- Staatliches Berufsschulzentrum "Hugo Mairich", Gotha
- Karl-Heine-Schule Leipzig
- Staatliche Berufsschule Technik Gera

Hinweis: Die Berufsschulanmeldung muss immer über die für die Ausbildungsstätte regional zuständige Berufsschule erfolgen (siehe Schulnetzplan).

Hinweise zur Festlegung des Urlaubsanspruches

Im Ausbildungsvertrag ist der Urlaubsanspruch für den Auszubildenden festzulegen. Für die Berechnung des Urlaubsanspruches gilt das Alter des Jugendlichen am 1. Januar des jeweiligen Kalenderjahres. Der gesetzliche Mindesturlaub ist für Jugendliche unter 18 Jahre im Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) und für Erwachsene im Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) geregelt.

Für Jugendliche ist die Dauer des Urlaubs nach dem Lebensalter gestaffelt. Er beträgt jährlich:

mindestens 30 Werktage oder 25 Arbeitstage,
wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 16 Jahre alt ist
mindestens 27 Werktage oder 23 Arbeitstage,
wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 17 Jahre alt ist
mindestens 25 Werktage oder 21 Arbeitstage,
wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 18 Jahre alt ist

Für Erwachsene, also wer zu Beginn des Kalenderjahres bereits 18 Jahre alt ist, gilt das Bundesurlaubsgesetz. Demnach beträgt der Urlaub jährlich: mindestens 24 Werktage oder 20 Arbeitstage

Tarifverträge können einen höheren Urlaubsanspruch vorsehen (Beispiel Bauhauptgewerbe 30 Arbeitstage). Der Urlaub ist zusammenhängend und für Berufsschüler während der Schulferien zu gewähren.

ab 10/2024 - Tarif Kfz-Mechatroniker Thüringen
1. Lehrjahr: 960 €
2. Lehrjahr: 990 €
3. Lehrjahr: 1.060 €
4. Lehrjahr: 1.105 €

gesetzliche Untergrenze nach § 17 Abs. 4 BBiG (TV-20%)
1. Lehrjahr: 768 €
2. Lehrjahr: 792 €
3. Lehrjahr: 876 €
4. Lehrjahr: 909 €

Ihre Ansprechpartner rund um das Thema Ausbildung

Ausbildungsberatung
Herr Axel Gork
Telefon: 03681 /370 211
E-Mail: axel.gork@hwk-suedthueringen.de

Lehrlingsrolle und Ausbildungsservice
Frau Tina Hollandt-Pfötsch
Telefon: 03681/ 370 201
E-Mail: ausbildung@hwk-suedthueringen.de

Passgenaue Besetzung
Telefon: 03681 / 370 221

Gesellenprüfungswesen
Frau Anja Füchsel
Telefon: 03681 / 370 223
E-Mail: anja.fuechsel@hwk-suedthueringen.de

Organisation ÜLU und Ergänzungslehrgänge
Frau Sabine Fischer und Herr Steffen Otto
Telefon: 03681 / 370 225 oder 212
E-Mail: uelu@hwk-suedthueringen.de