"Klopf auf Holz" – das soll bekanntlich Glück bringen. Glück haben auch diejenigen, die den "lebendigen" Werkstoff Holz in Form bringen. Holz besitzt eine eigene "Persönlichkeit" und eine besondere Ausstrahlung.
In vielen Tischlerbetrieben baut man Möbel und ganze Inneneinrichtungen, zum Beispiel Küchen. Die Aufgabe besteht darin, auf individuelle Kundenwünsche einzugehen und in Abstimmung mit den Kunden eigene Entwürfe umzusetzen. Dabei kann man sich mit Kreativität voll ins Zeug legen. Auch der abschließende Einbau beim Kunden gehört zu den Aufgaben.
Andere Betriebe haben sich auf die Fertigung von Fenstern, Türen oder Treppen spezialisiert. Selbst Wintergärten kann man bauen. Kurz gesagt: Rund ums Wohnen gibt es fast nichts, was man als Tischler/in nicht selbst entwerfen und umsetzen kann. Dabei arbeitet man mit modernen Maschinen, einige davon sogar computergesteuert. Das bedeutet jedoch nicht, dass die handwerkliche Qualität der Arbeit leidet. Ganz im Gegenteil: Die Technik macht die Arbeit noch leistungsfähiger.
Als Tischler/in benötigt man vor allem zwei Dinge: geschickte Hände und technisches Verständnis. Auch eine große Portion Fantasie und clevere Ideen sind gefragt. Richtig angewandt, ermöglichen diese Fähigkeiten das Anfertigen individuell gestalteter Werke von oft bleibendem Wert. Die Arbeit erfüllt einen mit Stolz und schenkt den Kunden lang anhaltende Freude. Wenn man also gern mit natürlichen Werkstoffen arbeitet und sich selbst verwirklichen möchte, ist das genau der richtige Beruf.
Ausbildungsdauer
3 Jahre (36 Monate)
Voraussetzungen
Für die Berufsausbildung ist kein formaler Schulabschluss vorgeschrieben.
Die Anforderungen werden vom jeweiligen Ausbildungsbetrieb festgelegt.
Neben dem vom Ausbildungsbetrieb gewünschten Schulabschluss sind sehr häufig die Motivation und Leistungsbereitschaft
entscheidende Einstellungskriterien. Auch bereits absolvierte (Schul-) Praktika sind oft von Vorteil.
Berufsschule
- Staatliches Berufsbildendes Schulzentrum Hildburghausen
- Staatliches Berufsschulzentrum "Hugo Mairich" Gotha
Hinweis: Die Berufsschulanmeldung muss immer über die für die Ausbildungsstätte regional zuständige Berufsschule erfolgen (siehe Schulnetzplan).
Urlaubsanspruch
Hinweise zur Festlegung des Urlaubsanspruches
Im Ausbildungsvertrag ist der Urlaubsanspruch für den Auszubildenden festzulegen. Für die Berechnung des Urlaubsanspruches gilt das Alter des Jugendlichen am 1. Januar des jeweiligen Kalenderjahres. Der gesetzliche Mindesturlaub ist für Jugendliche unter 18 Jahre im Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) und für Erwachsene im Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) geregelt.
Für Jugendliche ist die Dauer des Urlaubs nach dem Lebensalter gestaffelt. Er beträgt jährlich:
mindestens 30 Werktage oder 25 Arbeitstage,
wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 16 Jahre alt ist
mindestens 27 Werktage oder 23 Arbeitstage,
wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 17 Jahre alt ist
mindestens 25 Werktage oder 21 Arbeitstage,
wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 18 Jahre alt ist
Für Erwachsene, also wer zu Beginn des Kalenderjahres bereits 18 Jahre alt ist, gilt das Bundesurlaubsgesetz. Demnach beträgt der Urlaub jährlich: mindestens 24 Werktage oder 20 Arbeitstage
Tarifverträge können einen höheren Urlaubsanspruch vorsehen (Beispiel Bauhauptgewerbe 30 Arbeitstage). Der Urlaub ist zusammenhängend und für Berufsschüler während der Schulferien zu gewähren.
Ausbildungsvergütung
Es gilt die Mindestausbildungsvergütung gemäß § 17 Berufsbildungsgesetz (BBiG)
ab 01.01.2024
1. Lehrjahr: 649 €
2. Lehrjahr: 766 €
3. Lehrjahr: 876 €
4. Lehrjahr: 909 €
ab 01.01.2025
1. Lehrjahr: 684 €
2. Lehrjahr: 808 €
3. Lehrjahr: 924 €
4. Lehrjahr: 958 €
Ansprechpartner
Ihre Ansprechpartner rund um das Thema Ausbildung
Ausbildungsberatung
Herr Axel Gork
Telefon: 03681 /370 211
E-Mail: axel.gork@hwk-suedthueringen.de
Lehrlingsrolle und Ausbildungsservice
Frau Tina Hollandt-Pfötsch
Telefon: 03681/ 370 201
E-Mail: ausbildung@hwk-suedthueringen.de
Passgenaue Besetzung
Telefon: 03681 / 370 221
Gesellenprüfungswesen
Frau Anja Füchsel
Telefon: 03681 / 370 223
E-Mail: anja.fuechsel@hwk-suedthueringen.de
Organisation ÜLU und Ergänzungslehrgänge
Frau Sabine Fischer und Herr Steffen Otto
Telefon: 03681 / 370 225 oder 212
E-Mail: uelu@hwk-suedthueringen.de