Zahntechniker/in

Kurzbeschreibung Ausbildungsberuf

Der Zahn der Zeit nagt am menschlichen Gebiss. Doch auf gesunde Zähne und ein strahlendes Lächeln muss niemand verzichten. Als Zahntechniker/in wird ein individueller Ersatz für fehlende oder kranke Zähne der Patienten gefertigt.

Es erfolgt eine enge Zusammenarbeit mit den Zahnärzten, die die prothetischen Arbeiten an die Zahntechniker weitergeben. Um die nötigen Arbeitsgrundlagen zu haben, erhalten die Zahntechniker Abdrücke von Zähnen oder Kiefer der Patienten sowie fachsprachliche Beschreibungen des jeweiligen Auftrags. Dabei kann es sich um kleinere Arbeiten wie Kronen oder Zahnbrücken, oder auch um ein komplettes künstliches Gebiss handeln.

Die Anfertigung von Zahnersatz bedarf zahlreicher Arbeitsgänge und fordert sowohl naturwissenschaftliche Kenntnisse als auch gestalterische Fähigkeiten. In der Ausbildung wird Wissen über die Verarbeitung von Gold, Keramik, Kunststoffen, Dentallegierungen und weiteren Materialien angeeignet. Darüber hinaus sind der Wille zur Präzision, Geduld und Ausdauer, manuelle Geschicklichkeit, hohes Verantwortungsbewusstsein und technisches Interesse erforderlich. In diesem Beruf ist ein breites technisches und medizinisch-technisches Wissen gefragt, ebenso wie die Bereitschaft, sich kontinuierlich mit neuen Technologien und Arbeitsmethoden auseinanderzusetzen.

3.5 Jahre (42 Monate)

Für die Berufsausbildung ist kein formaler Schulabschluss vorgeschrieben.
Die Anforderungen werden vom jeweiligen Ausbildungsbetrieb festgelegt.
Neben dem vom Ausbildungsbetrieb gewünschten Schulabschluss sind sehr häufig die Motivation und Leistungsbereitschaft
entscheidende Einstellungskriterien. Auch bereits absolvierte (Schul-) Praktika sind oft von Vorteil.

- Berufsschule für Gesundheit und Soziales Meiningen

Hinweis: Die Berufsschulanmeldung muss immer über die für die Ausbildungsstätte regional zuständige Berufsschule erfolgen (siehe Schulnetzplan).

Hinweise zur Festlegung des Urlaubsanspruches

Im Ausbildungsvertrag ist der Urlaubsanspruch für den Auszubildenden festzulegen. Für die Berechnung des Urlaubsanspruches gilt das Alter des Jugendlichen am 1. Januar des jeweiligen Kalenderjahres. Der gesetzliche Mindesturlaub ist für Jugendliche unter 18 Jahre im Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) und für Erwachsene im Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) geregelt.

Für Jugendliche ist die Dauer des Urlaubs nach dem Lebensalter gestaffelt. Er beträgt jährlich:

mindestens 30 Werktage oder 25 Arbeitstage,
wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 16 Jahre alt ist
mindestens 27 Werktage oder 23 Arbeitstage,
wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 17 Jahre alt ist
mindestens 25 Werktage oder 21 Arbeitstage,
wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 18 Jahre alt ist

Für Erwachsene, also wer zu Beginn des Kalenderjahres bereits 18 Jahre alt ist, gilt das Bundesurlaubsgesetz. Demnach beträgt der Urlaub jährlich: mindestens 24 Werktage oder 20 Arbeitstage

Tarifverträge können einen höheren Urlaubsanspruch vorsehen (Beispiel Bauhauptgewerbe 30 Arbeitstage). Der Urlaub ist zusammenhängend und für Berufsschüler während der Schulferien zu gewähren.

Es gilt die Mindestausbildungsvergütung gemäß § 17 Berufsbildungsgesetz (BBiG)

ab 01.01.2024

1. Lehrjahr: 649 €
2. Lehrjahr: 766 €
3. Lehrjahr: 876 €
4. Lehrjahr: 909 €

ab 01.01.2025

1. Lehrjahr: 682 €
2. Lehrjahr: 805 €
3. Lehrjahr: 921 €
4. Lehrjahr: 955 €

Ihre Ansprechpartner rund um das Thema Ausbildung

Ausbildungsberatung
Herr Axel Gork
Telefon: 03681 /370 211
E-Mail: axel.gork@hwk-suedthueringen.de

Lehrlingsrolle und Ausbildungsservice
Frau Tina Hollandt-Pfötsch
Telefon: 03681/ 370 201
E-Mail: ausbildung@hwk-suedthueringen.de

Passgenaue Besetzung
Telefon: 03681 / 370 221

Gesellenprüfungswesen
Frau Anja Füchsel
Telefon: 03681 / 370 223
E-Mail: anja.fuechsel@hwk-suedthueringen.de

Organisation ÜLU und Ergänzungslehrgänge
Frau Sabine Fischer und Herr Steffen Otto
Telefon: 03681 / 370 225 oder 212
E-Mail: uelu@hwk-suedthueringen.de