Angebotsnummer 3002556-0
Die Unfallverhütungsvorschrift "Grundsätze der Prävention" (DGUV Vorschrift 1) fordert vom Unternehmer, dass für die Erste-Hilfe-Leistung eine ausreichende Zahl Ersthelfer zur Verfügung stehen muss. Hierfür dürfen jedoch nur Personen eingesetzt werden, die ihre Aus- und Fortbildung in der Ersten Hilfe bei einer Stelle gem. § 26 Abs. 2 DGUV Vorschrift 1 erhalten haben.
Ersthelfer kann nur sein, wer in Erster Hilfe ausgebildet ist. Um Ersthelfer zu bleiben, ist eine Fortbildung spätestens alle 2 Jahre erforderlich.
Die Anzahl von Ersthelfern richtet sich nach der Größe des Betriebs:
- Betriebe mit bis zu 20 anwesenden Versicherten: ein Ersthelfer
- Bei mehr als 20 anwesenden Versicherten in Verwaltung und Handelsbetrieben: 5% der Belegschaft
- In sonstigen Betrieben: 10% der Mitarbeiter
Inhalt:
- Verhalten beim Auffinden einer Person
- Beachten der eigenen Sicherheit
- Absetzen des Notrufs
- Sichern der Unfallstelle
- Retten aus akuter Gefahr
- Seitenlage von bewusstlosen Personen
- Versorgung von Verbrennungen
- Herzdruckmassage / Einsatz eines AED - Defibrillators
- Umgang mit Knochenbrüchen und Verbrennungen
- Anlegen eines Druckverbandes
- schnelle Maßnahmen bei einem Schock
Zielgruppe
Betriebliche Ersthelfer, Mitarbeiter, Führungskräfte
Zeitraum
07.12.2021
Gebühren
Kurs: 155,00 €
Zertifizierung
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