Inhalt
Inhalt:
- Verhalten beim Auffinden einer Person
- Beachten der eigenen Sicherheit
- Absetzen des Notrufs
- Sichern der Unfallstelle
- Retten aus akuter Gefahr
- Seitenlage von bewusstlosen Personen
- Versorgung von Verbrennungen
- Herzdruckmassage / Einsatz eines AED - Defibrillators
- Umgang mit Knochenbrüchen und Verbrennungen
- Anlegen eines Druckverbandes
- schnelle Maßnahmen bei einem Schock
Ihr Vorteil
Die Unfallverhütungsvorschrift "Grundsätze der Prävention" (DGUV Vorschrift 1) fordert vom Unternehmer, dass für die Erste-Hilfe-Leistung eine ausreichende Zahl Ersthelfer zur Verfügung stehen muss. Hierfür dürfen jedoch nur Personen eingesetzt werden, die ihre Aus- und Fortbildung in der Ersten Hilfe bei einer Stelle gem. § 26 Abs. 2 DGUV Vorschrift 1 erhalten haben. Ersthelfer kann nur sein, wer in Erster Hilfe ausgebildet ist. Um Ersthelfer zu bleiben, ist eine Fortbildung spätestens alle 2 Jahre erforderlich. Die Anzahl von Ersthelfern richtet sich nach der Größe des Betriebs: - Betriebe mit bis zu 20 anwesenden Versicherten: ein Ersthelfer - Bei mehr als 20 anwesenden Versicherten in Verwaltung und Handelsbetrieben: 5% der Belegschaft - In sonstigen Betrieben: 10% der Mitarbeiter
Zielgruppe
Betriebliche Ersthelfer, Mitarbeiter, Führungskräfte, Übungsleiter, Trainer, Schulausflugbegleiter
Abschluss
Teilnahmebescheinigung der Handwerkskammer Südthüringen
Nächster Kurs:
12.05.2025 — 12.05.2025
Seminardauer
9 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten
Kosten
sonstige Lehrgänge Unternehmensführung: 225,00 €
Teilnehmer
Max. 15 Teilnehmer
Zeiten
Mo: 08:00-15:00 Uhr
Kursnummer
207184
Kurstyp
Tageslehrgang