Die Handwerksrolle der Handwerkskammer beschäftigt sich mit dem Handwerksrecht und mit der Führung der Handwerksrolle.

Um das Handwerk als stehendes Gewerbe zu betreiben, ist die Eröffnung des Betriebes der Handwerkskammer anzuzeigen und die geplanten Tätigkeiten bei der Handwerkskammer in die Handwerksrolle einzutragen.

Als Körperschaft des öffentlichen Rechts erfüllen Handwerkskammern hoheitliche Aufgaben, wie u.a. das Führen der Handwerksrolle. Hier werden sämtliche Betriebe erfasst, die im zulassungspflichtigen Handwerk (Anlage A der Handwerksordnung) tätig werden. Neben der Handwerksrolle verwalten die Handwerkskammern auch die Verzeichnisse der zulassungsfreien Handwerke (Anlage B1 der Handwerksordnung) sowie der handwerksähnlichen Gewerbe (Anlage B2 der Handwerksordnung). Derzeit betreut die Handwerksrolle ca. 7.000 eingetragene Betriebe im Kammerbezirk.

Unser Angebot

Die Handwerksrolle ist zuständig für:

  • An- und Abmeldungen von zulassungspflichtigen, zulassungsfreien Handwerken und handwerksähnlichen Gewerben
  • Ausnahmebewilligungen/Ausübungsberechtigungen
  • Ausstellung von Handwerkskarten für alle Gewerke der Anlage A der Handwerksordnung und Gewerbekarten für Inhaber zulassungsfreier Handwerke oder handwerksähnlicher Gewerbe Anlage B der Handwerksordnung
  • Handwerksstatistik
  • Schwarzarbeitsbekämpfung

Außerdem zu den Eintragungsvoraussetzungen für:

  • Vollhandwerke (Anlage A)
  • zulassungsfreie Handwerke (Anlage B 1)
  • handwerksähnliche Gewerbe (Anlage B 2)
  • Techniker, Industriemeister, Ingenieure und sonstige Eintragungsmöglichkeiten

Beachten Sie bitte, dass es in erster Linie nicht auf den zeitlichen oder finanziellen Umfang der handwerklichen/gewerblichen Tätigkeit ankommt, sondern auf die tatsächliche Ausübung eines stehenden Gewerbes im Sinne der Anlagen A und/oder B der Handwerksordnung.



Gerne beraten wir Sie vorab und darüber hinaus zu folgenden Themen rund um den Eintrag in die Handwerksrolle:

  • handwerks- und gewerberechtlichen Fragen
  • Eintragung in die Handwerksrolle, dem Verzeichnis der Inhaber
  • zulassungsfreier Handwerke und handwerksähnlicher Gewerbe sowie deren Erweiterung und Änderung
  • Löschung aus der Handwerksrolle, dem Verzeichnis der Inhaber zulassungsfreier Handwerke und handwerksähnlicher Gewerbe
  • Leistungen der Handwerkskammer
  • Auskünfte aus der Handwerksrolle


Allgemeiner Hinweis

Wenn Sie planen, sich selbständig zu machen, müssen Sie verschiedene Behörden informieren. Folgende Anmeldungen zusätzlich zum Verzeichnis in der Handwerkskammer könnten für Ihr Vorhaben relevant sein:

  • Beitritt zur Innung (freiwillig)
  • Anmeldung bei der Deutschen Rentenversicherung (Handwerkerpflichtversicherung)
  • Meldung beim Finanzamt zwecks Vergabe einer Steuernummer
  • Gewerbeanmeldung
  • Anmeldung bei der zuständigen Berufsgenossenschaft
  • Beantragung einer Betriebsnummer bei der Agentur für Arbeit zur Meldung sozialversicherungspflichtiger Mitarbeiter
  • Beantragen einer Institutionskennziffer (bei Gesundheitshandwerken)



    Rosa-Luxemburg-Straße 7-9
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    Telefon 03681 370161
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    Einheitlicher Ansprechpartner

    Die Handwerkskammer Südthüringen übernimmt als Geschäftsstelle auch die Aufgaben des Einheitlichen Ansprechpartners.

    Der Einheitliche Ansprechpartner in Thüringen ist ein Service für Gründer und Unternehmen sowie Fachkräfte aus dem Ausland.

    Er bietet Ihnen Informationen und Hilfe bei allen relevanten Verfahren und Formalitäten im Rahmen der EG-Dienstleistungsrichtlinie, so z. B.

    • bei der Gründung, Führung oder Schließung eines Unternehmens,
    • bei grenzüberschreitenden Dienstleistungen und
    • zur Anerkennung Ihrer im Ausland erworbenen Berufsqualifikation.

    In Thüringen ist das Thüringer Antragssystem für Verwaltungsleistungen ThAVEL der Einheitliche Ansprechpartner.

    Persönliche Ansprechpartner stehen Ihnen bei den Unterstützungseinrichtungen in den Thüringer Wirtschaftskammern, so auch bei der Handwerkskammer Südthüringen, zur Verfügung.

    Den Einheitlichen Ansprechpartner der Handwerkskammer Südthüringen erreichen Sie telefonisch unter 03681 / 370 170 und per E-Mail an ea@hwk-suedthueringen.de.