Vom vorberuflichen Praktikum bis zum Berufsabschluss stehen wir mit Rat und Tat zu Seite.
Über den gesamten Zeitraum begleitet die Handwerkskammer die Lehrlinge.
Ob es sich um die Voraussetzungen für eine gute Ausbildung, den Lehrvertrag, die Berufsschule, die Überbetriebliche Lehrunterweisung (ÜLU), den betrieblichen Ausbildungsplan, Fördermöglichkeiten, Rechte und Pflichten von Ausbildungsbetrieb und Lehrling oder Konflikte in der Ausbildung handelt.
Die Ausbildungsberater*innen der Handwerkskammer Südthüringen sind die ersten Ansprechpartner für alle Beteiligten rund um die Ausbildung. Bei Angelegenheiten wie:
- Ablauf der Ausbildung
- Inhalte des Ausbildungsberuf
- Unterstützungs- bzw. Fördermöglichkeiten der Ausbildung
- Fragen zum Lehrvertrag, zur Berufsschule oder zur Prüfung
- Konflikten mit Kollegen oder anderen Auszubildenden
Die Ausbildungsberater haben immer ein offenes Ohr.
Der Ausbildungsvertrag – Die Lehrlingsrolle
Herzlichen Glückwunsch. Sie haben es geschafft, Sie sind nun Auszubildende/r im Handwerk.
Ihr unterzeichneter Ausbildungsvertrag wurde durch Ihren Ausbildungsbetrieb bei der Handwerkskammer Südthüringen eingereicht und ist nun in der Lehrlingsrolle eingetragen. Dies dient vor allem Ihrer Sicherheit, denn unsere Mitarbeiter/innen prüfen, ob Ihr Ausbildungsvertrag in Ordnung ist und es wird sichergestellt, dass Ihr Ausbildungsbetrieb in Ihrem Beruf ausbilden darf.
Zum Start in die Ausbildung überreicht Ihnen ihr Ausbilder auch Ihren ganz persönlichen Lehrlingsausweis. Mit diesem können Sie sich jederzeit als Auszubildender ausweisen.
Der Ausbildungsvertrag ist ein Arbeitsvertrag und wird durch das Berufsbildungsgesetz geregelt. Für Auszubildende fallen für den Abschluss eines Ausbildungsvertrages keine Kosten an.
Ihre Pflichten als Auszubildender in der Ausbildung
Mit der Unterschrift auf Ihrem Ausbildungsvertrag haben Sie sich dazu verpflichtet, bestimmte Regeln einzuhalten. Folgende Aufgaben sollten Sie während Ihrer Ausbildung nie aus dem Blick verlieren:
- Was bedeutet, dass Sie sich bemühen, den von Ihnen gewählten Ausbildungsberuf zu erlernen.
- Damit Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse im Unternehmen gut aufgehoben und vor allem sicher sind.
- Diese sollte selbstverständlich für Sie sein. Demnach ist es Ihre Pflicht, alle Ihnen übertragenen Aufgaben sorgfältig und mit bestem Gewissen auszuführen.
- Als Auszubildender müssen Sie Weisungen Folge leisten. Im Klartext bedeutet das, dass Ihnen in ihrer Ausbildung weisungsberechtigte Personen zugeteilt sind, von denen sie Arbeitsaufträge entgegen nehmen, die zu erledigen sind
- Schreibt der Arbeitgeber etwa ein Rauchverbot vor oder weist Sie an, Schutzkleidung bei der Arbeit zu tragen, gilt es, diese Regeln ohne Widerspruch zu befolgen.
- Kommen Sie während ihrer Ausbildung mit bestimmten Materialien, Werkzeugen oder Maschinen in Berührung, dann haben Sie diese pfleglich zu behandeln.
- Natürlich kommt es sicherlich auch mal vor, dass Sie krank werden. Deshalb brauchen Sie kein schlechtes Gewissen zu haben, das ist menschlich. Jeder Arbeitgeber versteht, wenn Sie sich erholen müssen. Sollte der Fall eintreten, dürfen Sie nur ihre Krankheitsmeldung nicht vergessen. Zum einem haben Sie ihre Abwesenheit vom Arbeitsplatz unverzüglich bei Ihrem Betrieb sowie der verantwortlichen Person zu melden und zum anderen ist eine ärztliche Bescheinigung fristgerecht (spätestens am 3. Tag ihrer Krankheit) einzureichen.
- Werden Sie für Ausbildungsmaßnahmen wie beispielsweise ÜLU freigestellt, gilt die Teilnahmepflicht. Außerdem sind sie verpflichtet, die Berufsschule zu besuchen. Bitte denke Sie daran, dass Sie ihr Berufsschulzeugnis ihrem Ausbilder vorzulegen haben.
Die Ausbildungsverordnung
In den anerkannten Ausbildungsberufen wird nach bundeseinheitlichen Ausbildungsverordnungen für den jeweiligen Beruf ausgebildet.
Die Ausbildungsverordnung regelt verbindlich:
- die Ausbildungsdauer
- die zu vermittelnden Fertigkeiten und Kenntnisse (Ausbildungsinhalte)
- den zeitlichen Ablauf der Ausbildung (Ausbildungsrahmenplan)
- die Prüfungsanforderungen
Der Ausbildungsrahmenplan legt fest, welche Inhalte vermittelt werden müssen.
Er dient zum einen den Ausbildern als Anleitung, um die Ausbildung vorschriftsgemäß zu organisieren. Zum anderen ist er auch eine Anleitung für Sie, denn dadurch haben Sie selbst die Möglichkeit sich mit den Inhalten und dem Ablauf der Ausbildung auseinanderzusetzen.
Die entsprechende Ausbildungsverordnung und den Ausbildungsrahmenplan für Ihren Beruf finden Sie jederzeit online unter www.bibb.de/berufesuche
Der Ausbildungsnachweis
Während Ihrer Ausbildung müssen Sie einen Ausbildungsnachweis (Berichtsheft) führen. Der Ausbildungsnachweis stellt sicher, dass der zeitliche und sachliche Ablauf der Berufsausbildung für alle Beteiligten in einfacher Form nachvollziehbar gemacht wird.
Im Ausbildungsnachweis wird stichwortartig eingetragen, was Sie
- in der praktischen Ausbildung im Betrieb
- während der überbetrieblichen Lehrunterweisung (ÜLU) im Bildungszentrum
- und im Unterricht in der Berufsschule
gelernt und gemacht haben. Sie müssen diesen mindestens einmal wöchentlich führen und von Ihrem Ausbilder abzeichnen lassen. Der vollständig geführte Ausbildungsnachweis ist zur Gesellen- oder Abschlussprüfung vorzulegen, denn er ist Zulassungsvoraussetzung dafür. Das Ausbildungsnachweisheft kann schriftlich oder elektronisch geführt werden. Ob schriftlich oder elektronisch – die Art und Weise entscheiden Sie zusammen mit Ihrem Ausbildungsunternehmen. Im Ausbildungsvertrag ist dies entsprechend vermerkt. Für das Führen eines elektronischen Ausbildungsnachweisheftes stellt die Handwerkskammer Südthüringen das Online-Berichtsheft „Blok“ zur Verfügung.
Unter www.online-ausbildungsnachweis.de erhalten Sie weitere Informationen. Bevor Sie sich gemeinsam mit ihrem Ausbildungsunternehmen registrieren können, setzen Sie sich bitte mit unseren Ansprechpartnern in Verbindung. Die Handwerkskammer übernimmt für Sie die Anmeldung. Möchten Sie lieber die schriftliche Nachweisführung nutzen, so senden wir Ihrem Ausbildungsunternehmen gerne die Berichtshefte der Handwerkskammer Südthüringen zu.
Dokumente
Anmeldung Online-Ausbildungsnachweis
Die Berufsschule
Der Berufsschulunterricht ist zentraler Bestandteil der Berufsausbildung im Handwerk, schließlich wird hier das für jede Berufspraxis unerlässliche theoretische Wissen vermittelt. Grundlage des Berufsschulunterrichts sind die landeseinheitlichen Rahmenlehrpläne, die mit dem jeweiligen Fachverband auf die Ausbildungsordnung abgestimmt werden. Ausbildungsbetrieb und Berufsschule sind Partner im dualen System, die den Ausbildungserfolg nur gemeinsam – im arbeitsteiligen Zusammenwirken – leisten können. Ihr Ausbildungsunternehmen stellt Sie für die Zeit des Unterrichts frei und Sie erhalten am Ende eines jeden Schuljahres ein Zeugnis. Sogar Ihren Schulabschluss können Sie mit Zusatzunterricht im Rahmen des Berufsschulunterrichts nachholen.
Dokumente
Anmeldung Berufsschule
Schulnetz 2023-2024