Organisation

Die Handwerkskammer Südthüringen vertritt 6.500 Mitgliedsunternehmen, gestützt auf Vertreter der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite, getragen von professionellen Mitarbeitern und vernetzt mit zahlreichen Partnern des Handwerks. Auf dieser Seite erfahren Sie mehr über diese wichtigen Strukturen.

Der Vorstand

Der Vorstand ist das zentrale Gremium der Handwerkskammer Südthüringen. Er wird aus den Reihen der Mitgliederversammlung (Vollversammlung) jeweils für eine Dauer von fünf Jahren gewählt. Der Vorstand der Handwerkskammer besteht aus dem Präsidenten, den beiden Vizepräsidenten (Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertreter) und drei weiteren Mitgliedern, davon ein weiterer Arbeitnehmervertreter.

Vorstandsmitglieder

1. Reihe: Arbeitgebervertreter, 2. Reihe: Arbeitnehmervertreter

Die Vollversammlung

Die Vollversammlung der Handwerkskammer Südthüringen ist „Das Parlament des Handwerks“, das oberste Gremium für den Kammerbezirk Südthüringen. Es wird alle fünf Jahre von den Mitgliedern der Handwerkskammer gewählt. Von den 24 Mitgliedern vertreten 16 die Interessen der Arbeitgeber und 8 die der Arbeitnehmer.

Die Vollversammlung wählt den Präsidenten und die übrigen Vorstandsmitglieder, den Berufsbildungsausschuss und weitere Ausschüsse. Sie beschließt den Kammerhaushalt und die Höhe der Beiträge, berät über grundsätzliche Fragen der Kammerpolitik, der Berufsbildung sowie der Handwerksförderung und erlässt Prüfungsordnungen.

Arbeitgebervertreter

Arbeitnehmervertreter

Ausschüsse

Die Handwerkskammer hat verschiedene ständige Ausschüsse, die von der Vollversammlung für die Zeit von fünf Jahren gewählt werden:

  • Berufsbildungsausschuss
  • Rechnungsprüfungsausschuss
  • Bauausschuss

Hauptamt

Die Geschäfte der Handwerkskammer Südthüringen werden nach den grundsätzlichen Richtlinien des Vorstandes von der Hauptgeschäftsführerin geführt. Gemeinsam mit dem Präsidenten vertritt die Hauptgeschäftsführerin die Handwerkskammer Südthüringen gerichtlich und außergerichtlich.

Sabine Bednarzik
stellvertretende Hauptgeschäftsführerin / Bereichsleitung Finanzen und Interne Dienste / kaufmännische Geschäftsführerin

Tel. 03681 370250
sabine.bednarzik@hwk-suedthueringen.de


Anja Nachreiner
Assistenz Präsident und Hauptgeschäftsführung

Tel. 03681 370101
Fax 03681 370240
anja.nachreiner@hwk-suedthueringen.de

Manfred Tietze
Leitung BTZ Rohr-Kloster, FB-Leitung Metall & SHK

Tel. 036844 47110
manfred.tietze@btz-rohr.de

Tim Rauschenberg
stv. Leitung BTZ Rohr-Kloster

Tel. 036844 47101
tim.rauschenberg@btz-rohr.de

Partner und Ehrenamt

Die Handwerksorganisation hat sich bewährt – die Organisation lebt vom Ehrenamt.

Als Organisationen des Handwerks setzen sich die Handwerkskammern Kreishandwerkerschaften, Innungen und Fachverbände, wie auch die Dachorganisationen, zu denen wirtschaftliche und sonstige Einrichtungen gehören, für die Interessen ihrer Mitglieder ein.
Gemeinsam artikulieren sie Wünsche und Forderungen ihrer Mitglieder gegenüber der Politik tragen dazu bei, dass bei der Schaffung von Rahmenbedingungen die Belange der Handwerksbetriebe berücksichtigt werden.

Dass die Handwerksorganisationen und die Handwerksunternehmen den Herausforderung der heutigen Zeit erfolgreich gerecht werden können, ist maßgeblich dem vertrauensvollen Miteinander im Handwerk zu verdanken, ein Miteinander, das vor allem auf dem Gemeinschaftsverständnis von Arbeitgebern und Arbeitnehmern beruht.

Meister und Gesellen arbeiten in den Handwerksbetrieben und in den Gremien in der Handwerksorganisation Südthüringen eng zusammen.

Im Kammerbezirk Südthüringen engagieren sich mehr als 700 ehrenamtliche Handwerksmeister und Gesellen, die in den Organisationen für den Nachwuchs und für die Zukunft des Handwerks tätig sind.
Diese Form von Miteinander ist in der deutschen Wirtschaft einzigartig. Es gibt zahlreiche Weichenstellungen für das Handwerk, die ohne dieses Miteinander von Arbeitnehmern und Arbeitgebern undenkbar gewesen wären.
Das handwerkliche Fundament in Betrieb und Organisation ist also solide. Es ist eine gute Plattform, um selbstbewusst und mutig in die Zukunft zu schauen und im Wandel zu bestehen.

Die Organisationen des Handwerks sind heute mehr denn je Organisationen für das Handwerk, nämlich Dienstleister für die Handwerksunternehmen, Berater, die informieren und konkret Unterstützung leisten.

Die fünf Kreishandwerkerschaften sind wie die Handwerkskammer Südthüringen Körperschaften des öffentlichen Rechts. Sie sind ein Zusammenschluss aus Innungen und Innungsfachbetrieben einer bestimmten Region. Die Handwerksinnungen, die in einem Stadt- oder Landkreis ihren Sitz haben, bilden die Kreishandwerkerschaft.

Die Kreishandwerkerschaft hat die Aufgabe, die Gesamtinteressen des selbständigen Handwerks und des handwerksähnlichen Gewerbes sowie die gemeinsamen Interessen der Handwerksinnungen ihres Bezirkes wahrzunehmen und ist zugleich Ansprechpartner der Kommunalvertreter in ihrem Bezirk. Sie unterstützt zudem die Innungen bei der Erfüllung ihrer Aufgaben. Auf Ersuchen führen die Kreishandwerkerschaften die Geschäfte der Innungen.

Die Innungen bilden den freiwilligen Zusammenschluss selbständiger Handwerker eines Berufes bzw. einer Branche in einem bestimmten Territorium.

Aus und mit der Tradition gewachsen, bilden die Handwerksinnungen mit ihrer 700-jährigen Geschichte als Körperschaften öffentlichen Rechts eine wichtige Basis für Demokratie und Selbstbestimmung. Durch die Innungen werden vor allem die berufsspezifischen Belange und handwerkspolitische Interessen vertreten sowie gemeinsame gewerbliche Interessen der Innungsmitglieder gefördert.

Mit der Mitgliedschaft in einer Innung erwerben die Betriebe ein Gütesiegel für handwerkliche Qualitätsarbeit. Der Erfahrungsaustausch unter Kollegen gehört ebenso zu den Hauptaufgaben der Innungen wie die Aus- und Weiterbildung.

Die in den Innungen aktiven Handwerker erbringen ehrenamtlich umfangreiche Leistungen im Interesse des regionalen Handwerks.

Der Thüringer Handwerkstag e.V. ist die Dachorganisation des Handwerks in Thüringen. Damit ist er ein maßgebendes Forum, das branchenübergreifend der Willensbildung zu allen des Handwerk betreffenden Fragen im Freistaat Thüringen dient. Der Thüringer Handwerkstag e.V. nimmt die Belange des Handwerks gegenüber dem Landtag, der Landesregierung, den Parteien, Körperschaften und Verbänden sowie der Öffentlichkeit wahr.

Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) ist die Spitzenorganisation des Handwerks in Deutschland. Im ZDH sind die 53 Handwerkskammern, 40 Zentralfachverbände des Handwerks sowie bedeutende wirtschaftliche und wissenschaftliche Einrichtungen des Handwerks in Deutschland zusammengeschlossen. Der ZDH dient der einheitlichen Willensbildung in allen grundsätzlichen Fragen der Handwerkspolitik. Er vertritt die Gesamtinteressen des Handwerks gegenüber Bundestag, Bundesregierung und anderen zentralen Behörden, der Europäischen Union (EU) und internationalen Organisationen.

In Brüssel unterhält der ZDH ein eigenes Büro. Darüber hinaus ist er Mitglied der SME United (Europäische Union des Handwerks und der Klein- und Mittelbetriebe) in Brüssel, die zahlreiche Aktivitäten mit Partnerorganisationen auf EU-Ebene initiiert und koordiniert.

Außerdem unterhalten der ZDH und seine Mitglieder ein Netz von Partnerschaften mit vergleichbaren Organisationen in Mittel- und Osteuropa und in Entwicklungsländern. In diesem Rahmen wird „Hilfe zur Selbsthilfe“ praktiziert, die die Partner in die Lage versetzt, die Interessen kleiner und mittlerer Betriebe und des Handwerks zu vertreten.

 Website des ZDH

Die „Junioren des Handwerks“ sind ein Gewerke übergreifender Zusammenschluss von Gesellen, Meistern und Firmeninhabern unter 40 Jahren.

Der Verein pflegt die berufsständische Zusammengehörigkeit junger Handwerkerinnen und Handwerker aller Handwerkszweige auf überparteilicher und überkonfessioneller Grundlage. Er ist die Nachwuchsorganisation des Handwerks.

Ziel ist der Aufbau einer guten Vernetzung aller Handwerkerinnen und Handwerker auch nach der Ausbildung und die Errichtung einer Plattform für einen schnellen und unkomplizierten Informationsaustausch.

 Mitgliedsantrag und Satzung