Die Handwerkskammer ist zuständig für die hoheitlichen Aufgaben im Rahmen der Berufsausbildung. Egal, ob Handwerksbetrieb oder Lehrling – die Handwerkskammer ist Ansprechpartner für die Berufsausbildung des Handwerks im Kammerbezirk Südthüringen.

Sie sind ein Ausbildungsunternehmen, das zeichnet Sie gerade in der heutigen Zeit aus. Denn Sie sichern sich selbst Ihre Fachkräfte für die Zukunft. Dort, wo ausgebildet wird, entstehen oft viele Fragen, die schnell und auf jeden Fall richtig beantwortet werden möchten.

Für eine reibungslose Ausbildung haben wir die wichtigsten Informationen und Dokumente, die Sie während der Ausbildung benötigen, zusammengestellt.



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Praktika

Vor der Ausbildung steht häufig das Praktikum. Es dient einerseits dazu, jungen Menschen den Ausbildungsberuf, Ihren Betrieb und die Arbeitsabläufe vorzustellen – es hilft Ihnen andererseits aber auch, die Eignung der zukünftigen Lehrlinge zu testen und festzustellen, ob sie in Ihr Team passen.

Werden Sie aktiv! Zeigen Sie Ihre Ausbildungsbereitschaft in der Öffentlichkeit! In der Lehrstellen- und Praktikumsbörse der Handwerkskammer Südthüringen können Sie Ihr Praktikumsangebot kostenlos veröffentlichen. Ihre freien Praktikumsstellen werden automatisch auch in die App „Lehrstellenradar“ übertragen, mit der Interessenten nach freien Praktikumsplätzen in ihrer Region suchen können.
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Lehrstellen

Sie sind auf der Suche nach einem Auszubildenden und haben in Ihrem Unternehmen freie Ausbildungsplätze?

Dann nutzen Sie die Chance Ihre Lehrstellen in unsere Lehrstellenbörse einzutragen.

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Flyer Einstiegsqualifizierung


Flyer Einstiegsqualifizierung ZDH

Der Berufsausbildungsvertrag

Jede Ausbildung beginnt mit dem Abschluss eines Berufsausbildungs- oder Umschulungsvertrages. Dieser Vertrag wird durch den Ausbildungsbetrieb bei der Handwerkskammer Südthüringen eingereicht.

Nutzen Sie die Möglichkeit Ihren neuen Berufsausbildungsvertrag online auszufüllen. Sie werden schrittweise durch die Ausfüllmaske geführt und erhalten über die Info-Buttons wichtige Informationen und Ausfüllhilfen.

 Hier geht es zum BAV-Online im Kundenportal

Zu beachten ist, dass die vollständigen Vertragsunterlagen nach dem Ausdrucken im Original sowie die erforderlichen Anlagen wie bisher direkt bei der Handwerkskammer Südthüringen einzureichen sind. Die Unterlagen sind an den entsprechenden Stellen im Original von den Vertragsparteien und gegebenenfalls den gesetzlichen Vertretern zu unterzeichnen.

Sollte es zu unvorhersehbaren Änderungen kommen, kann ein Antrag auf Änderung oder Verlängerung des Berufsausbildungsvertrages gestellt werden.

Probezeit

Grundsätzlich dient die Probezeit dem gegenseitigen Kennenlernen von Auszubildenden und Ausbildern und ist zugleich eine sogenannte Bedenkzeit.

Arbeitgeber können sich in den ersten Monaten ein genaueres Bild von ihrem Lehrling machen, ehe sie sich vertraglich enger an ihn binden.

So kann der Ausbilder etwa prüfen, ob der Auszubildende in das Team passt, zuverlässig ist und ob er die beruflichen Grundanforderungen erfüllt.

Auszubildende  können die Zeit ihrerseits nutzen, um herauszufinden, ob der Beruf den eigenen Vorstellungen entspricht und wie gut er sich im gewählten Betrieb erlernen lässt.

Noch während der Probezeit ist es wichtig, miteinander ins Gespräch zu kommen und ein ehrliches Feedback zu formulieren. Um Sie als Ausbildungsunternehmen dabei optimal zu unterstützen, haben wir eine Checkliste entwickelt, die Ihnen dabei hilft Ihren Auszubildenden richtig einzuschätzen und ein Gespräch gut vorzubereiten.



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Probezeitcheck

Die Ausbildungsverordnung

Einheiltiche Standards für die Ausbildung im Handwerk

In den anerkannten Ausbildungsberufen wird nach bundeseinheitlichen Ausbildungsverordnungen für den jeweiligen Beruf ausgebildet. Die Ausbildungsverordnung regelt verbindlich:

  • die Ausbildungsdauer
  • die zu vermittelnden Fertigkeiten und Kenntnisse (Ausbildungsinhalte)
  • den zeitlichen Ablauf der Ausbildung (Ausbildungsrahmenplan)
  • die Prüfungsanforderungen

Der Ausbildungsrahmenplan legt fest, welche Inhalte ausbildende Unternehmen vermitteln müssen. Er dient zum einen den Ausbildern als Anleitung, um die Ausbildung vorschriftsgemäß zu organisieren. Zum anderen ist er auch eine Anleitung für Ihren Auszubildenden, denn er selbst hat die Möglichkeit, sich mit den Inhalten und dem Ablauf der Ausbildung auseinanderzusetzen.

Bundesinstitut für Berufsbildung:  www.bibb.de

  zu den Berufen



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Der Ausbildungsnachweis

Der Ausbildungsnachweis stellt sicher, dass der zeitliche und sachliche Ablauf der Berufsausbildung für alle Beteiligten in einfacher Form nachvollziehbar gemacht wird. Der Ausbildungsnachweis wird vom Auszubildenden geführt, um zu dokumentieren, welche Inhalte in der Ausbildung vermittelt wurden.

Das gilt für:

  • die praktische Ausbildung im Betrieb
  • die überbetriebliche Lehrunterweisung (ÜLU) im Bildungszentrum
  • den Unterricht in der Berufsschule

Der vollständig geführte Ausbildungsnachweis ist zur Gesellen- oder Abschlussprüfung vorzulegen. Das Ausbildungsnachweisheft kann schriftlich oder elektronisch geführt werden. Die Art der Führung wird im Ausbildungsvertrag angegeben.

Für das Führen eines elektronischen Ausbildungsnachweisheftes stellt die Handwerkskammer Südthüringen das Online-Berichtsheft „Blok“  (Verlinken zu den Vorteilen usw.) den Ausbildungsunternehmen zur Verfügung. Wollen Sie diese Variante der Nachweisführung nutzen, so stehen Ihnen unsere Ansprechpartner jederzeit und gerne zur Verfügung.



Möchten Sie weiterhin die schriftliche Nachweisführung nutzen, so senden wir Ihnen die Berichtshefte der Handwerkskammer Südthüringen jederzeit zu. Für beide Varianten der Nachweisführung entstehen Ihnen keine weiteren Kosten.

mehr zum Thema Online-Ausbildungsnachweis





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Empfehlung zur Führung von Ausbildungsnachweisen

Die Berufsschule

Der Berufsschulunterricht ist zentraler Bestandteil der Berufsausbildung im Handwerk, schließlich wird hier das für jede Berufspraxis unerlässliche theoretische Wissen vermittelt. Grundlage des Berufsschulunterrichts sind die landeseinheitlichen Rahmenlehrpläne, die mit dem jeweiligen Fachverband auf die Ausbildungsordnung abgestimmt werden. Ausbildungsbetrieb und Berufsschule sind Partner im dualen System, die den Ausbildungserfolg nur gemeinsam – im arbeitsteiligen Zusammenwirken – leisten können.

Mit Inkrafttreten des Berufsausbildungsmodernisierungsgesetz (BBiMoG) wurde auch der Freistellungsanspruch von Auszubildenden gestärkt. Dauert der Berufsschulunterricht länger als fünf Unterrichtsstunden, das heißt mehr als drei Stunden und 45 Minuten, brauchen alle Auszubildenden altersunabhängig an einem Tag pro Woche nicht mehr in den Betrieb zurückzukehren. Zuvor galt diese Regelung nur für minderjährige Auszubildende.

Im Thüringer Berufsschulnetz der staatlichen berufsbildenden Schulen wird festgelegt, welche Fachklassen mit welchen Einzugsbereichen an welchen Schulen unterrichtet werden.

Weiterführende Informationen finden Sie dazu im Internet unter:  https://bildung.thueringen.de/schule/schularten/berufsbildendeschulen



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Anmeldung Berufsschule

Überbetriebliche Ausbildung im Handwerk

Die überbetriebliche Lehrunterweisung (kurz ÜLU) dient als Ergänzung zur betrieblichen Ausbildung. Damit wird den Auszubildenden in spezialisierten Berufen die Vollausbildung im jeweiligen Ausbildungsberuf sichergestellt. Sie ist ein fester Bestandteil der handwerklichen Berufsausbildung, vermittelt berufsbezogene praktische Fertigkeiten und Kenntnisse und ergänzt und unterstützt die betriebliche Ausbildung.

In Südthüringen ist der Bildungscampus BTZ Rohr-Kloster der Handwerkskammer Südthüringen der Hauptakteur im ÜLU-Bereich. In mehr als 50 Ausbildungsberufen im Handwerk werden dort überbetriebliche Lehrgänge organisiert und durchgeführt. Bereits ab dem 1. Ausbildungsjahr absolvieren die Auszubildenden auf dem Bildungscampus BTZ Rohr-Kloster in modernen Werkstätten berufsspezifische Grund- und Fachstufenlehrgänge.

Die erfahrenen Ausbilder des Bildungscampus BTZ Rohr-Kloster vermitteln die Inhalte dabei praxisorientiert, berücksichtigen aktuelle technische und ökonomische Trends und beleuchten darüber hinaus fachübergreifende Themen wie zum Beispiel Arbeitssicherheit und Unfallverhütung.

Die Auszubildenden erlernen auf diese Weise losgelöst vom Tagesgeschäft im Ausbildungsbetrieb komplizierte und zeitintensive Bestandteile ihrer Ausbildung und erwerben Sicherheit in der Anwendung der Kenntnisse. Das zahlt sich für Sie als Unternehmen aus. Vor jedem Lehrgang erhalten sie 6 bis 8 Wochen vor Beginn eine detaillierte Einladung mit allen wichtigen Informationen.

Die überbetrieblichen Lehrunterweisungen werden durch das Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds und durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages anteilig finanziert. Das Unternehmen trägt zurzeit einen Kostenanteil in Höhe von 25 % der Lehrgangskosten.

Im Internat des Bildungscampus BTZ Rohr-Kloster besteht die Möglichkeit, direkt am Lernort zu wohnen. Gerne können Sie direkt über unser Onlineformular eine Belegungsanfrage senden.



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Anmeldung Internat ÜLU Stand 28.02.23

Ergänzungslehrgänge

Koordinierungsstelle für überbetriebliche Ergänzungslehrgänge der Handwerkskammer Südthüringen

Die Koordinierungsstelle übernimmt die Koordination, Überwachung und Qualitätssicherung der überbetrieblichen Ergänzungslehrgänge. In Zusammenarbeit mit den Ausbildungsberatern und den Koordinierungsstellen der Thüringer Handwerkskammern legt sie einen einheitlichen Maßnahmenkatalog je Beruf/Berufsgruppe fest. Außerdem prüft und überwacht die Koordinierungsstelle die Einhaltung der förderfähigen Tage, auf die ein Auszubildender innerhalb eines Ausbildungsjahres Anspruch haben kann und erstellt die entsprechenden Bestätigungen an die durchführenden Bildungsträger bzw. Organisationen. Ein Auszubildender kann im

  • 1. Ausbildungsjahr 55 Tage,
  • 2. Ausbildungsjahr 40 Tage,
  • 3. Ausbildungsjahr 20 Tage,
  • 4. Ausbildungsjahr 10 Tage

an überbetrieblichen Ergänzungslehrgängen teilnehmen. Die überbetrieblichen Ergänzungslehrgänge sind im Maßnahmenkatalog der Thüringer Handwerkskammern festgeschrieben. Am Bildungscampus BTZ Rohr-Kloster werden diverse Ergänzungslehrgänge angeboten.



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Förderhinweis zu Ergänzungslehrgängen

Überbetriebliche Ergänzungslehrgänge am Bildungscampus BTZ Rohr-Kloster

Warum überbetriebliche Ergänzungslehrgänge?

Ergänzungslehrgänge sind zusätzliche Angebote innerhalb der dualen Berufsausbildung. Es werden Inhalte der fachpraktischen Ausbildung gelehrt, die nicht von den ausbildenden Unternehmen vermittelt werden können und die nicht in den überbetrieblichen Lehrunterweisungen thematisiert werden.
Auszubildende erhalten dabei individuelle Unterstützung durch die erfahrenen Ausbilder/-innen am Bildungscampus BTZ Rohr-Kloster. Hauptaugenmerk liegt dabei immer auf der Festigung und Weiterentwicklung der beruflichen Fertigkeiten sowie der Anpassung an technische und wirtschaftliche Standards.

Die Lehrgangskosten werden durch den Freistaat Thüringen aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus bezuschusst. Um die Förderung in Anspruch nehmen zu können, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Sie sind ein kleines- und mittelständisches Unternehmen mit nicht mehr als 250 Mitarbeitern
  • Der Ausbildungsvertrag ist in der Lehrlingsrolle der Handwerkskammer Südthüringen oder einer anderen Thüringer Handwerkskammer eingetragen
  • Sie haben der Handwerkskammer Südthüringen einen Teilnehmerfragebogen zum Eintritt sowie eine „Eigenerklärung des Ausbildungsbetriebes“ zur Anzahl der Beschäftigten vorgelegt  

Weitere Hinweise: Infoblatt für Unternehmen

Anmeldung zu Ergänzungslehrgängen

Die Handwerkskammer Südthüringen informiert die Ausbildungsunternehmen zu den angebotenen Ergänzungslehrgängen eines Gewerkes. Zu diesen kann das Ausbildungsunternehmen seine Auszubildenden mit dem Anmeldeformular verbindlich anmelden.

Übernachtung

Während der Dauer des überbetrieblichen Ergänzungslehrgangs besteht die Möglichkeit der Übernachtung im Internat auf dem Bildungscampus BZT-Rohr-Kloster. Die Unterbringung wird pro Tag/Teilnehmer mit 9,20 € vom Freistaat Thüringen aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds bezuschusst. Für die Anmeldung steht Ihnen das Anmeldeformular zur Verfügung.

Unterstützungsleistungen während der Berufsausbildung

Berufsausbildungsbeihilfe

Die Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) ist eine staatliche Unterstützung, die dem Auszubildenden während einer Ausbildung oder einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme gezahlt wird. Dem Auszubildenden wird somit eine finanzielle Basis verschafft, falls die Ausbildungsstätte zu weit von dem Elternhaus entfernt liegt und der Auszubildende einen eigenen Haushalt führen muss. Unter bestimmten Voraussetzungen, die im Sozialgesetzbuch III festgelegt sind, erhalten Auszubildende einen monatlichen Zuschuss für Miete, Lebensmittel oder Fahrten nach Hause.

 Link zur Agentur für Arbeit (Anträge, Ansprechpartner, Informationen)

Deutschlandticket

Der Freistaat Thüringen hat zum 30.04.2023 seine Bezuschussung zum Azubi-Ticket Thüringen eingestellt. Seitdem kostet das Ticket ohne die Bezuschussung der Landesregierung den vollen Preis von 196,97 Euro. Mit dem Umstieg auf das Deutschlandticket ab dem 01.05.2023 spart man und kann den öffentlichen Nahverkehr nicht nur in Thüringen, sondern deutschlandweit nutzen. Ausgenommen sind der Fernverkehr wie ICE, IC oder EC sowie private Anbieter wie FlixTrain oder FlixBus sowie Fahrten in der ersten Klasse. Das Ticket gibt es für 49 Euro im monatlich kündbaren Abonnement.

Hier erfahren Sie mehr:  www.deutschlandticket.de



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AsA flex

Die Assistierte Ausbildung unterstützt Auszubildende vor und während der Ausbildung oder während einer Einstiegsqualifizierung durch folgende individuelle und bedarfsorientierte Maßnahmen:

  • sozialpädagogische Begleitung
  • Abbau von Bildungs- und Sprachdefiziten,
  • Vermittlung fachtheoretischer Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten.

Ausbildungsunternehmen können individuell auf ihre Bedürfnisse zugeschnitten, administrativ und organisatorisch sowie zur Stabilisierung des Berufsausbildungsverhältnisses oder der Einstiegsqualifizierung, unterstützt werden.

Die Auswahl der Teilnehmenden erfolgt durch die zuständige Beratungsfachkraft der Agentur für Arbeit bzw. Integrationsfachkraft des Jobcenters. Ausbildungsunternehmen, die das Ziel verfolgen, einen förderungsberechtigten jungen Menschen auszubilden oder ausbilden, können ihren Bedarf dem Arbeitgeberservice der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter melden.

 Link Agentur für Arbeit – AsA

Gesetzlichkeiten

Urlaubsanspruch

Im Ausbildungsvertrag ist der Urlaubsanspruch für den Auszubildenden festzulegen. Für die Berechnung des Urlaubsanspruches gilt das Alter des Jugendlichen am 1. Januar des jeweiligen Kalenderjahres.

Der gesetzliche Mindesturlaub ist für Jugendliche unter 18 Jahre im Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) und für Erwachsene im Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) geregelt.

Für Jugendliche ist die Dauer des Urlaubs nach dem Lebensalter gestaffelt. Er beträgt jährlich:

  • mindestens 30 Werktage oder 25 Arbeitstage, wenn der Jugendliche zu Beginn des  Kalenderjahres noch nicht 16 Jahre alt ist
  • mindestens 27 Werktage oder 23 Arbeitstage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht  17 Jahre alt ist
  • mindestens 25 Werktage oder 21 Arbeitstage, wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 18 Jahre alt ist

Für Erwachsene, also wer zu Beginn des Kalenderjahres bereits 18 Jahre alt ist, gilt das Bundesurlaubsgesetz. Demnach beträgt der Urlaub jährlich:

  • mindestens 24 Werktage oder 20 Arbeitstage


Arbeitszeit und Pausen

Die Arbeitszeit für Auszubildende wird durch Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen oder den Ausbildungsvertrag geregelt. Bei tariflicher Ungebundenheit eines Betriebes gelten gemäß Arbeitszeitgesetz bzw. Jugendarbeitsschutzgesetz folgende Regelungen:

  • Auszubildende unter 18 Jahren: max. 40 Stunden pro Woche | max. acht Stunden pro Tag
  • Auszubildende ab 18 Jahren: max. 48 Stunden pro Woche | max. acht Stunden pro Tag

Bis zu zehn Arbeits- bzw. Ausbildungsstunden sind täglich zulässig, wenn die über acht Stunden hinausgehende Zeit durch Freizeitausgleich binnen höchstens sechs Kalendermonaten wieder ausgeglichen wird. Die genannten Zeiten sind Höchstarbeitszeiten. Pausen zählen nicht als Arbeitszeit.

Wird ein Auszubildender länger beschäftigt, als es in seinem Ausbildungsvertrag vorgesehen ist, so handelt es sich um Überstunden. Für Überstunden besteht ein Anspruch auf Freizeitausgleich oder eine besondere Vergütung. Für Erwachsene ist bei einer Arbeitszeit von sechs bis neun Stunden eine Pause von mindestens 30 Minuten vorgeschrieben, bei mehr als neun Stunden sind 45 Minuten zu gewähren. Pausen müssen mindestens 15 Minuten dauern und sollten nach spätestens sechs Stunden beginnen. Zwischen Ende und Beginn der Arbeit muss eine ununterbrochene Ruhezeit von elf Stunden liegen. Die Arbeitsruhe an Sonn- und Feiertagen ist geschützt.



Jugendarbeitsschutzgesetz

Bitte beachten Sie, dass für Auszubildende, die unter 18 Jahre sind, andere Vorschriften als bei erwachsenen Auszubildenden gelten. Jugendliche unter 18 Jahre sind noch nicht voll geschäftsfähig und unterliegen den Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes (JArbSchG).



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Ausbildungsvergütung

Das Berufsbildungsgesetz fordert im §17, dass Unternehmen den Auszubildenden eine angemessene Vergütung zahlen. Diese soll eine fühlbare finanzielle Unterstützung und zugleich eine Mindestentlohnung für die Leistung der Auszubildenden sein. Die Höhe der Ausbildungsvergütung muss zudem mit fortschreitender Berufsausbildung, mindestens aber jährlich, ansteigen.

Die Handwerkskammer ist verpflichtet, die korrekte Höhe der Vergütungsvereinbarung im Ausbildungsvertrag zu prüfen. Dabei ist die Eintragung des Ausbildungsvertrages abzulehnen, wenn die Vergütungsvereinbarung nicht den oben genannten Kriterien entspricht. Seit dem 1. Januar 2020 ist das „Gesetz zur Stärkung und Modernisierung der Berufsbildung“ (BBiMoG) in Kraft getreten.

In diesem ist ein gestufter Anstieg der Mindestausbildungsvergütung geregelt: Im 1. Lehrjahr gilt für das Jahr 2023 eine Mindestausbildungsvergütung von 620 Euro, die im Jahr 2024 auf 649 Euro ansteigen wird und ab 2025 jährlich an die durchschnittliche Entwicklung aller Ausbildungsvergütungen angepasst werden soll. Für das zweite (+18 Prozent), dritte (+35 Prozent) und vierte Ausbildungsjahr (+40 Prozent) sind ansteigende Aufschläge auf den Betrag aus dem Jahr des jeweiligen Ausbildungsbeginns vorgesehen.
Ausnahmen gibt es für tarifgebundene Betriebe. Sieht ein Tarifvertrag eine Ausbildungsvergütung unterhalb der Mindestausbildungsvergütung vor, dürfen tarifgebundene Betriebe sich nach diesem Tarifvertrag richten.



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Passgenaue Besetzung und Willkommenslotsen

Nach der Ausbildung ist vor der Ausbildung. Wenn Sie heute schon an Ihren nächsten Auszubildendendenken, aber bisher noch keine Bewerbungen von Jugendlichen vorliegen, dann nutzen Sie gerne das durch das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) geförderte Programm „Passgenaue Besetzung und Willkommenslotsen“.

Unsere Mitarbeiter besuchen und beraten Sie in Ihrem Unternehmen und unterstützen

  • beim Ermitteln des betrieblichen Bedarfs an Auszubildenden,
  • beim Erstellen Anforderungs- und Stellenprofile,
  • bei der Suche nach geeigneten Kandidatinnen und Kandidaten,
  • beim Sichten der Bewerbungsunterlagen.

Mit Hilfe von Auswahlgesprächen und Einstellungstests schätzen die Berater/innen die Fähig- und Fertigkeiten der Jugendlichen ein, treffen eine Vorauswahl geeigneter Bewerber/innen und unterbreiten dem Betrieb einen möglichst passgenauen Vorschlag.



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Flyer Passgenaue Besetzung

Das Ausbildungsversprechen

Eine gute betriebliche Ausbildungsqualität ist wichtiger denn je. Nur wenn es gelingt, in Zeiten des demographischen Wandels und des altersbedingten Ausscheidens der Fachkräfte,  qualifizierte Nachwuchskräfte in ausreichender Zahl für das Handwerk zu gewinnen, kann der Fachkräftebedarf im Handwerk mittel- und langfristig gesichert werden. – und dies erreichen Ausbildungsunternehmen durch aktive und gute betriebliche Ausbildungsqualität.

Mit dem „Ausbildungsversprechen“ bietet die Handwerkskammer Südthüringen den Unternehmen im Südthüringer Handwerk die Möglichkeit, sich öffentlich und wirkungsvoll zur Umsetzung weitreichender Qualitätsstandards in der Ausbildung zu bekennen.

Unternehmen verpflichten sich zu fünf starken Leitsätzen für Ausbildung mit hoher Qualität und richten ein Versprechen an Ihre Auszubildenden.

Sie möchten das Ausbildungsversprechen an Ihre Auszubildenden abgeben? Dann bewerben Sie sich mit folgendem Formular: