Ihr gutes Recht

Unsere Rechtsberater informieren und beraten Sie individuell, kostenlos und unparteiisch zu vielen Rechtsfragen, die in Handwerksbetrieben auftreten können.

Rechtsberatung

Die Rechtsberatung der Handwerkskammer reicht dabei von arbeits- und sozialversicherungsrechtlichen Themen über Fragen des Zivil- und Wirtschaftsrechtes bis hin zum Öffentlichen Recht, insbesondere dem Handwerks- und Gewerberecht.

Schwerpunkte unserer Beratung sind:

Arbeitsrecht

  • Vorhalten von Mustern für Arbeitsverträge, Abmahnungen und Kündigungen
  • Beratungen in arbeitsrechtlichen Fragen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer in Handwerksbetrieben
  • Auskünfte zu allgemeinverbindlichen Mindestlöhnen im Handwerk

Handels- und Gesellschaftsrecht

  • Informationen zu Personen- und Kapitalgesellschaften
  • Beratung und Unterstützung zu Fragen des Handels- und Gesellschaftsrechts
  • Vorhalten von Musterverträgen

Handwerks- und Gewerberecht

  • Informationen zu den handwerks- und gewerberechtlichen Voraussetzungen (Handwerksrolle)
  • Auskünfte und Beratung bei der Aufnahme handwerklicher Tätigkeiten (Handwerksrolle)
  • Verfahrenslotse bei betrieblichen Neugründungen und Betriebsänderungen (Einheitlicher Ansprechpartner)

Öffentliches Auftragswesen

  • Beratung zu den Rechten von Bietern bei öffentlichen Ausschreibungen
  • Beratung bei Beschwerden über Vergabeentscheidungen öffentlicher Auftraggeber

Sozialversicherungsrecht

  • Sozialversicherungsrechtliche Absicherung des Betriebsinhabers und der Mitarbeiter
  • Bestehen von Versicherungspflichten und -möglichkeiten in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung
  • Handwerkerrentenversicherung – Versicherungspflicht und Befreiungsmöglichkeiten
  • Melde- und Beitragspflichten

Vertragsrecht (Werk-, Kauf-, Miet-, Pacht- und Dienstverträge)

  • Vorhalten von Musterverträgen
  • Beratung und Unterstützung bei der Gestaltung und Auslegung von Verträgen
  • Auskünfte und Beratung zur Durchsetzung berechtigter/ Abwehr unberechtigter Forderungen
  • Beratung und Unterstützung bei der Gestaltung und Auslegung von Bauverträgen nach der VOB/B und Liefer- und Leistungsverträgen nach der VOL/B
  • Beratungen und Unterbreitung von Lösungsvorschlägen bei Problemen mit Ihren Vertragspartnern

Verwaltungsrecht

  • Verfahrenslotse bei betrieblichen Neugründungen und Betriebsänderungen (Einheitlicher Ansprechpartner)
  • Beratung und Unterstützung bei Problemen mit Behörden

Wettbewerbsrecht

  • Beratung und Unterstützung zu Fragen des Wettbewerbsrechts
  • Auskünfte zur Durchsetzung und Abwehr wettbewerbsrechtlicher Ansprüche



Rosa-Luxemburg-Straße 7-9
98527 Suhl

Telefon 03681 370160
christian.beck@hwk-suedthueringen.de




Rosa-Luxemburg-Straße 7-9
98527 Suhl

Telefon 03681 370163
helmut.schmid@hwk-suedthueringen.de

Vermittlungsstelle

Ergänzt wird das Angebot der Handwerkskammer Südthüringen durch die Einrichtung einer Vermittlungsstelle zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen selbständigen Handwerkern und ihren Auftraggebern.

Dieses Angebot soll dazu dienen, eine möglichst außergerichtliche und einvernehmliche Klärung von Unstimmigkeiten zwischen Handwerksbetrieben und ihren Vertragspartnern zu erzielen.

Nähere Informationen erteilen Ihnen die Mitarbeiter der Rechtsberatung.

Hinweis:

Die Angebote der Handwerkskammer Südthüringen beschränken sich hierbei auf eine außergerichtliche Beratung. Eine Durchsetzung von Forderungen (Rechtsbesorgung) kann nicht erfolgen.

Bekämpfung der Schwarzarbeit

Wer nicht in die Handwerksrolle eingetragen ist und gewerbsmäßig für andere handwerkliche Leistungen erbringt, erfüllt den Tatbestand der unerlaubten Handwerksausübung bzw. Schwarzarbeit. Hohe Bußgelder für Ausführenden und Auftraggeber können die Folge sein.

Schwarzarbeit verzerrt den Wettbewerb, schädigt gesetzestreue Unternehmen sowie Arbeitnehmer, behindert die Entstehung sozialversicherungspflichtiger Arbeitsplätze und führt zu Einnahmeausfällen bei Sozialversicherungsträgern und dem Staat. Darunter leidet nicht nur der gute Ruf des Handwerks.

Die Handwerkskammer Südthüringen engagiert sich im Kampf gegen die Schwarzarbeit. Wir sind keine Verfolgungsbehörde, arbeiten aber eng mit den zuständigen Landratsämtern und kreisfreien Städten als untere Gewerbebehörden zusammen.

Die Handwerkskammer Südthüringen unterstützt die Arbeit der Verfolgungsbehörden. Die Mitarbeiter nehmen die konkreten Verdachtsmomente entgegen und leiten diese an die Verfolgungsbehörden weiter.

Unterstützen auch Sie uns dabei!

Teilen Sie uns Ihre Verdachtsfälle mit. Sie tun mit einer „Anzeige“ nichts Unrechtes. Ganz im Gegenteil, Sie tragen dazu bei, gleiche Wettbewerbsbedingungen für alle zu schaffen.



Rosa-Luxemburg-Straße 7-9
98527 Suhl

Telefon 03681 370161
alexander.wehling@hwk-suedthueringen.de




Rosa-Luxemburg-Straße 7-9
98527 Suhl

Telefon 03681 370170
beate.gabriel@hwk-suedthueringen.de



Informationen zum Mindestlohn

Der allgemeine gesetzliche Mindestlohn beträgt ab dem 1. Januar 2024 12,41 Euro.

Daneben existieren in verschiedenen Handwerken branchenspezifische, allgemeinverbindliche Mindestlöhne, die zwingend zu beachten sind.

Eine aktuelle Übersicht über diese Branchenmindestlöhne finden Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS).

Vergaberecht

Öffentliches Auftragswesen

Nach dem Thüringer Vergabegesetz (ThürVgG) sind Auftraggeber verpflichtet, kleinere und mittlere Unternehmen bei beschränkten Ausschreibungen und freihändigen Vergabe im angemessen Umfang zur Angebotsabgabe aufzufordern. Darüber hinaus ist das Vergabeverfahren, soweit nach Art und Umfang der anzubietenden Leistungen möglich, so zu wählen und die Vergabeunterlagen so zu gestalten, dass kleinere und mittlere Unternehmen am Wettbewerb teilnehmen und beim Zuschlag berücksichtigt werden können.

Auftragsberatung

Die Beteiligung an öffentlichen Ausschreibungen stellt die Unternehmen bezüglich der rechtlichen Komplexität des Vergaberechts vor erhebliche Schwierigkeiten. Aus diesem Grund informieren und beraten die Mitarbeiter der Auftragsberatung Thüringen, Unternehmen zum öffentlichen Auftragswesen.

Die Auftragsberatung Thüringen versteht sich als Mittler zwischen öffentlichen Auftraggebern und Thüringer Unternehmen.

Sie setzt sich hierbei gegenüber der Politik für mittelstandsfreundliche Bedingungen im öffentlichen Auftragswesen ein und bietet ein umfangreiches Serviceangebot:

  • Beratung und Information über das öffentliche Auftragswesen
  • Benennung von Unternehmen im Rahmen von beschränkten Ausschreibungen und freihändigen Vergaben
  • Erstellung von Bescheinigungen
  • Durchführung von Veranstaltungen und Seminaren
  • Ansprechpartner der Politik im Bereich des öffentlichen Auftragswesens.

Präqualifizierung

Unternehmen haben bei Vergabeverfahren regelmäßig aktuell und auftragsbezogen ihre Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit nachzuweisen. Dies ist immer mit einem Zeit- und Kostenaufwand verbunden. Dieser lässt sich mit einer Präqualifizierung des Unternehmens verringern. Dabei erfolgt eine vorgelagerte, auftragsunabhängige Prüfung der Eignungsnachweise für einen bestimmten Zeitraum, über die ein Zertifikat ausgestellt wird. Dieses Zertifikat wird im Rahmen der öffentlichen Ausschreibung statt der Einzelnachweise vom Unternehmen vorgelegt.

Thüringer Vergabeplattform

Seit dem 1. Februar 2011 besteht die Zentrale Vergabeplattform für öffentliche Ausschreibungen in Thüringen. Die rechtliche Grundlage für die Vergabeplattform ist das Thüringer Vergabegesetz. Alle Landesauftraggeber sind danach verpflichtet, ihre Ausschreibungen auf dieser Vergabeplattform zu veröffentlichen. Kommunale Einrichtungen, Körperschaften und Stiftungen des öffentlichen Rechts können die Vergabeplattform für ihre Ausschreibungen nutzen.

Für Unternehmen besteht die Möglichkeit, auf dieser Vergabeplattform kostenfrei nach öffentlichen Ausschreibungen zu recherchieren und nach der kostenfreien Registrierung entsprechende Vergabeunterlagen herunterzuladen.

Nationales und europäisches Vergaberecht

Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL/A) Verordnungstext
Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/A) Verordnungstext
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) Verordnungstext
Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VGV) Verordnungstext
Sektorenverordnung (SektVO) Verordnungstext
EU Schwellenwerte Verordnungstext

Landesrechtliche Vorschriften

  • Thüringer Vergabegesetz/Eigenerklärungen
  • Thüringer Verwaltungsvorschrift zur Vergabe öffentlicher Aufträge (ThürVVöA)Den Gesetzestext, die Eigenerklärungen und die Thüringer Verwaltungsvorschrift zur Vergabe öffentlicher Aufträge (ThürVVöA) finden finden Sie hier.



Rosa-Luxemburg-Straße 7-9
98527 Suhl

Telefon 03681 370160
christian.beck@hwk-suedthueringen.de