Alles rund um deine Ausbildung

Herzlich Willkommen im Handwerk.

Eine Ausbildung im Handwerk ist ein guter Start ins Berufsleben. Schon heute werden Fachkräfte im Handwerk dringend gesucht und sind auch in Zukunft unverzichtbar. Für Sie beginnt ein neues Kapitel im Leben und wir wünschen Ihnen für den Start in Ihre Ausbildung viel Erfolg.

Sicherlich entstehen im Verlauf der Ausbildung viele Fragen, die schnell und auf jeden Fall richtig beantwortet werden sollen. Diese Seite begleitet Sie durch die gesamte Ausbildungszeit, bieten wichtige Informationen rund um die Ausbildung und geben konkrete Hilfestellungen und Antworten auf auftretende Fragen.



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Der Ausbildungsvertrag

Herzlichen Glückwunsch. Sie haben es geschafft, Sie sind nun Auszubildende/r im Handwerk.

Ihr unterzeichneter Ausbildungsvertrag wurde durch Ihren Ausbildungsbetrieb bei der Handwerkskammer Südthüringen eingereicht und ist nun in der Lehrlingsrolle eingetragen. Dies dient vor allem Ihrer Sicherheit, denn unsere Mitarbeiter/innen prüfen, ob Ihr Ausbildungsvertrag in Ordnung ist und es wird sichergestellt, dass Ihr Ausbildungsbetrieb in Ihrem Beruf ausbilden darf.

Zum Start in die Ausbildung überreicht Ihnen ihr Ausbilder auch Ihren ganz persönlichen Lehrlingsausweis. Mit diesem können Sie sich jederzeit als Auszubildender ausweisen.

Der Ausbildungsvertrag ist ein Arbeitsvertrag und wird durch das Berufsbildungsgesetz geregelt. Für Auszubildende fallen für den Abschluss eines Ausbildungsvertrages keine Kosten an.



Ihre Pflichten als Auszubildender in der Ausbildung


Mit der Unterschrift auf Ihrem Ausbildungsvertrag haben Sie sich dazu verpflichtet, bestimmte Regeln einzuhalten. Folgende Aufgaben sollten Sie während Ihrer Ausbildung nie aus dem Blick verlieren:

  • Nachkommen der Lernpflicht – was bedeutet, dass Sie sich bemühen, den von Ihnen gewählten Ausbildungsberuf zu erlernen.
  • Pflicht zur Verschwiegenheit – damit Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse im Unternehmen gut aufgehoben und vor allem sicher sind.
  • Sorgfaltspflicht – diese sollte selbstverständlich für Sie sein. Demnach ist es Ihre Pflicht, alle Ihnen übertragenen Aufgaben sorgfältig und mit bestem Gewissen auszuführen.
  • Befolgen von Weisungen – als Auszubildender müssen Sie Weisungen Folge leisten. Im Klartext bedeutet das, dass Ihnen in ihrer Ausbildung weisungsberechtigte Personen zugeteilt sind, von denen sie Arbeitsaufträge entgegen nehmen, die zu erledigen sind
  • Einhalten der Betriebsordnung – schreibt der Arbeitgeber etwa ein Rauchverbot vor oder weist Sie an, Schutzkleidung bei der Arbeit zu tragen, gilt es, diese Regeln ohne Widerspruch zu befolgen.
  • Bewahrungspflicht – Kommen Sie während ihrer Ausbildung mit bestimmten Materialien, Werkzeugen oder Maschinen in Berührung, dann haben Sie diese pfleglich zu behandeln.
  • Mitteilungspflicht – Natürlich kommt es sicherlich auch mal vor, dass Sie krank werden. Deshalb brauchen Sie kein schlechtes Gewissen zu haben, das ist menschlich. Jeder Arbeitgeber versteht, wenn Sie sich erholen müssen. Sollte der Fall eintreten, dürfen Sie nur ihre Krankheitsmeldung nicht vergessen. Zum einem haben Sie ihre Abwesenheit vom Arbeitsplatz unverzüglich bei Ihrem Betrieb sowie der verantwortlichen Person zu melden und zum anderen ist eine ärztliche Bescheinigung fristgerecht (spätestens am 3. Tag ihrer Krankheit) einzureichen.
  • Teilnahmepflicht – Werden Sie für Ausbildungsmaßnahmen wie beispielsweise ÜLU freigestellt, gilt die Teilnahmepflicht. Außerdem sind sie verpflichtet, die Berufsschule zu besuchen. Bitte denke Sie daran, dass Sie ihr Berufsschulzeugnis ihrem Ausbilder vorzulegen haben.

Die Ausbildungsverordnung

In den anerkannten Ausbildungsberufen wird nach bundeseinheitlichen Ausbildungsverordnungen für den jeweiligen Beruf ausgebildet.

Die Ausbildungsverordnung regelt verbindlich:

  • die Ausbildungsdauer
  • die zu vermittelnden Fertigkeiten und Kenntnisse (Ausbildungsinhalte)
  • den zeitlichen Ablauf der Ausbildung (Ausbildungsrahmenplan)
  • die Prüfungsanforderungen

Der Ausbildungsrahmenplan legt fest, welche Inhalte vermittelt werden müssen.

Er dient zum einen den Ausbildern als Anleitung, um die Ausbildung vorschriftsgemäß zu organisieren. Zum anderen ist er auch eine Anleitung für Sie, denn dadurch haben Sie selbst die Möglichkeit sich mit den Inhalten und dem Ablauf der Ausbildung auseinanderzusetzen. Die entsprechende Ausbildungsverordnung und den Ausbildungsrahmenplan für Ihren Beruf finden Sie jederzeit online unter www.bibb.de/berufesuche



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Antrag auf Änderung
des Berufsausbildungsvertrages

Die Berufsschule

Der Berufsschulunterricht ist zentraler Bestandteil der Berufsausbildung im Handwerk, schließlich wird hier das für jede Berufspraxis unerlässliche theoretische Wissen vermittelt. Grundlage des Berufsschulunterrichts sind die landeseinheitlichen Rahmenlehrpläne, die mit dem jeweiligen Fachverband auf die Ausbildungsordnung abgestimmt werden. Ausbildungsbetrieb und Berufsschule sind Partner im dualen System, die den Ausbildungserfolg nur gemeinsam – im arbeitsteiligen Zusammenwirken – leisten können.

Ihr Ausbildungsunternehmen stellt Sie für die Zeit des Unterrichts frei und Sie erhalten am Ende eines jeden Schuljahres ein Zeugnis. Sogar Ihren Schulabschluss können Sie mit Zusatzunterricht im Rahmen des Berufsschulunterrichts nachholen.

Ihren Blockunterrichtsplan finden Sie auf der Internetseite der jeweiligen Berufsschule.



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Schulnetz 2022-2023

Der Ausbildungsnachweis

Während Ihrer Ausbildung müssen Sie einen Ausbildungsnachweis (Berichtsheft) führen. Der Ausbildungsnachweis stellt sicher, dass der zeitliche und sachliche Ablauf der Berufsausbildung für alle Beteiligten in einfacher Form nachvollziehbar gemacht wird.

Im Ausbildungsnachweis wird stichwortartig eingetragen, was Sie

in der praktischen Ausbildung im Betrieb
während der überbetrieblichen Lehrunterweisung (ÜLU) im Bildungszentrum
und im Unterricht in der Berufsschule
gelernt und gemacht haben. Sie müssen diesen mindestens einmal wöchentlich führen und von Ihrem Ausbilder abzeichnen lassen. Der vollständig geführte Ausbildungsnachweis ist zur Gesellen- oder Abschlussprüfung vorzulegen, denn er ist Zulassungsvoraussetzung dafür. Das Ausbildungsnachweisheft kann schriftlich oder elektronisch geführt werden. Ob schriftlich oder elektronisch – die Art und Weise entscheiden Sie zusammen mit Ihrem Ausbildungsunternehmen. Im Ausbildungsvertrag ist dies entsprechend vermerkt. Für das Führen eines elektronischen Ausbildungsnachweisheftes stellt die Handwerkskammer Südthüringen das Online-Berichtsheft „Blok“ zur Verfügung.



Unter www.online-ausbildungsnachweis.de erhalten Sie weitere Informationen. Bevor Sie sich gemeinsam mit ihrem Ausbildungsunternehmen registrieren können, setzen Sie sich bitte mit unseren Ansprechpartnern in Verbindung. Die Handwerkskammer übernimmt für Sie die Anmeldung.

Möchten Sie lieber die schriftliche Nachweisführung nutzen, so senden wir Ihrem Ausbildungsunternehmen gerne die Berichtshefte der Handwerkskammer Südthüringen zu.



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Anmeldung Online Ausbildungsnachweis

Überbetriebliche Lehrunterweisungen und Ergänzungslehrgänge

Die überbetriebliche Lehrunterweisung (ÜLU)

Die überbetriebliche Lehrunterweisung (kurz ÜLU)dient als Ergänzung zur betrieblichen Ausbildung. Sie ist ein fester Bestandteil der handwerklichen Berufsausbildung, vermittelt berufsbezogene praktische Fertigkeiten und Kenntnisse und ergänzt und unterstützt die betriebliche Ausbildung.

In Südthüringen ist der Bildungscampus BTZ Rohr-Kloster der Handwerkskammer Südthüringen der Hauptakteur im ÜLU-Bereich. In mehr als 50 Ausbildungsberufen im Handwerk werden dort überbetriebliche Lehrgänge organisiert und durchgeführt. Bereits ab dem 1. Ausbildungsjahr absolvieren Sie auf dem Bildungscampus BTZ Rohr-Kloster in modernen Werkstätten berufsspezifische Grund- und Fachstufenlehrgänge.

Die erfahrenen Ausbilder des Bildungscampus BTZ Rohr-Kloster vermitteln die Inhalte dabei praxisorientiert, berücksichtigen aktuelle technische und ökonomische Trends und beleuchten darüber hinaus fachübergreifende Themen wie zum Beispiel Arbeitssicherheit und Unfallverhütung.

Sie erlernen auf diese Weise losgelöst vom Tagesgeschäft im Ausbildungsbetrieb komplizierte und zeitintensive Bestandteile Ihrer Ausbildung und erwerben Sicherheit in der Anwendung der Kenntnisse.

Eine entsprechende Übersicht mit den vorgesehenen überbetrieblichen Lehrunterweisungen finden Sie hier.

Sie erhalten vor jedem Lehrgang eine detaillierte Einladung mit allen wichtigen Informationen.

Ergänzungslehrgänge

Ergänzungslehrgänge sind zusätzliche Angebote innerhalb der dualen Berufsausbildung. Es werden Inhalte der fachpraktischen Ausbildung gelehrt, die nicht von Ihrem Ausbildungsunternehmen vermittelt werden können und die nicht in den überbetrieblichen Lehrunterweisungen thematisiert werden.

Sprechen Sie Ihren Ausbilder an, wenn Sie sich in einem der zahlreichen Lehrgänge weiterqualifizieren möchten. Er nimmt anschließend Kontakt mit uns auf und wir klären die Finanzierung und die möglichen Lehrgangstermine ab.

Eine entsprechende Übersicht mit den Ergänzungslehrgängen in Ihrem Handwerk finden Sie hier.

Ist der Weg zu weit? Kein Problem, im Internat des Bildungscampus in Rohr besteht die Möglichkeit direkt am Lernort zu wohnen. Das Anmeldeformular finden Sie in der Anlage.

Gesellen- bzw. Abschlussprüfungen

Mit der Gesellen- oder Abschlussprüfung endet Ihre Ausbildung. In dieser weißen Sie nach, dass Sie die Fertigkeiten, Fähigkeiten und Kenntnisse besitzen, um in Ihrem Beruf arbeiten zu können. Wie die Prüfung im Detail abläuft, ergibt sich aus der Ausbildungsordnung.

Wie melde ich mich zur Prüfung an?

Zur Gesellen- oder Abschlussprüfung müssen Sie sich, wie auch schon zur Zwischenprüfung oder der gestreckten Prüfung Teil 1, anmelden. Dazu wird Ihr Ausbildungsunternehmen rechtzeitig von der Handwerkskammer oder der Innung, die die Prüfungen durchführt, informiert, bis wann und mit welchen Unterlagen Sie sich anmelden müssen.

Gute Leistungen? – Vorzeitige Zulassung zur Prüfung!

Ihre Leistungen in der praktischen Ausbildung und in der Berufsschule sind gut oder besser? (mind. Note 2,4) Ihre Zwischenprüfung haben Sie hervorragend abgelegt? Dann besteht die Möglichkeit ein halbes Jahr vor regulärem Ende der Ausbildung die Gesellen- oder Abschlussprüfung abzulegen. Dazu müssen Sie bei der Handwerkskammer einen schriftlichen Antrag auf vorzeitige Zulassung stellen und Ihre guten Leistungen durch dein Ausbildungsunternehmen und die Berufsschule bestätigen lassen.

Wie läuft die Gesellenprüfung ab?

Die Prüfungen bestehen in der Regel aus einem schriftlichen Teil, in dem berufsbezogene Kenntnisse abgefragt werden, und einer praktischen Arbeit, die ähnlich wie ein Kundenauftrag anzufertigen ist. Dazu wird ergänzend ein Fachgespräch durchgeführt. In vielen Ausbildungsberufen gibt es die gestreckte Gesellen- oder Abschlussprüfung. Sie besteht aus zwei Teilen, aus denen sich die Gesamtnote zusammensetzt. Der erste Teil findet nach ca. 18 Monaten statt und der zweite Teil zum Ende der Ausbildung. Für die Teilnahme an der Prüfung stellt Sie Ihr Ausbildungsunternehmen frei.

Bestanden oder Nichtbestanden?

Wenn Sie die Prüfung nicht bestehen, können Sie diese bis zu zwei Mal wiederholen. Dafür verlängert sich Ihre Ausbildung jeweils bis zum nächsten Prüfungstermin, maximal um ein Jahr. Diese Verlängerung müssen Sie ihrem Ausbildungsunternehmen bis spätestens drei Wochen nach Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses mitteilen.

Haben Sie ihre Prüfung bestanden?

Dann endet Ihre Ausbildung an dem Tag, an dem Sie das Ergebnis mitgeteilt bekommen haben. Sie sind nun stolzer Geselle und Besitzer eines Berufsabschlusses.

Gesetzliche Regelungen

Im Ausbildungsvertrag werden unter anderem die tägliche und wöchentliche Arbeitszeit sowie der Urlaubsanspruch geregelt. Diese können in den jeweiligen Ausbildungsunternehmen verschieden sein, die gesetzlichen Regelungen dürfen aber nicht verletzt werden.

Bei Minderjährigen gilt das Jugendarbeitsschutzgesetz, ab dem 18. Geburtstag gelten Arbeitsgesetze und das Bundesurlaubsgesetz.



Urlaub

  • Auszubildender unter 16 Jahren mindestens 30 Werktage* oder 25 Arbeitstage**
  • Auszubildender unter 17 Jahren mindestens 27 Werktage oder 23 Arbeitstage
  • Auszubildender unter 18 Jahren mindestens 25 Werktage oder 21 Arbeitstage
  • Auszubildender ab 18 Jahren mindestens 24 Werktage oder 20 Arbeitstage

* Werktage sind alle Tage, außer Sonn- und Feiertage, von Montag bis Samstag (6-Tage-Woche).

** Arbeitstage (AT) sind die Wochentage von Montag bis Freitag (5-Tage-Woche)

Arbeitszeit und Pausen

Auszubildende unter 18 Jahren

  • max. 40 Stunden pro Woche
  • max. acht Stunden pro Tag

Auszubildende ab 18 Jahren

  • max. 48 Stunden pro Woche
  • max. acht Stunden pro Tag


In Ausnahmefällen sind pro Tag bis zu zehn Arbeits- bzw. Ausbildungsstunden zulässig, wenn dafür in den folgenden sechs Monaten die über acht Stunden hinausgehende Zeit durch Freizeitausgleich wieder ausgeglichen wird. Die genannten Zeiten sind Höchstarbeitszeiten. Pausen zählen nicht als Arbeitszeit.

Auszubildende unter 18 Jahren

  • bis sechs Stunden mind. 30 min Pause
  • mehr als sechs Stunden mind. 60 min Pause

Auszubildende ab 18 Jahren

  • bis neun Stunden mind. 30 min Pause
  • mehr als neun Stunden mind. 45 min Pause


Überstunden

Überstunden sind in der Ausbildung eigentlich nicht vorgesehen. Fallen dennoch welche an, müssen sie gemäß § 17 Berufsbildungsgesetz ausbezahlt oder mit Freizeit ausgeglichen werden.



Wochenende und Feiertage

Minderjährige Auszubildende dürfen an Feiertagen, Samstagen und Sonntagen nicht arbeiten. Eine Ausnahme ist dann möglich, wenn Sie für die Arbeit an einem Feiertag, Samstag oder Sonntag einen anderen Tag frei bekommen, und zwar in derselben oder der folgenden Woche.

Für Volljährige ist der Samstag ein normaler Werktag. Sonn- und Feiertage sind keine Arbeitstage. Wenn Sie ausnahmsweise doch einmal an einem Sonntag arbeiten sollten, dann haben Sie das Recht auf einen Ersatzruhetag innerhalb von zwei Wochen.



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Unterstützungsleistungen während der Berufsausbildung

Berufsausbildungsbeihilfe

Die Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) ist eine staatliche Unterstützung, die Ihnen als Auszubildender während Ihrer Ausbildung gezahlt wird. Somit wird Ihnen eine finanzielle Basis verschafft, falls die Ausbildungsstätte zu weit von Ihrem Elternhaus entfernt liegt und Sie einen eigenen Haushalt führen müssen. Unter bestimmten Voraussetzungen, die im Sozialgesetzbuch III festgelegt sind, erhalten Sie einen monatlichen Zuschuss für Miete, Lebensmittel oder Fahrten nach Hause.

 www.babrechner.arbeitsagentur.de



Ausbildungsbegleitende Hilfen – Assistierte Ausbildung

Die Assistierte Ausbildung unterstützt Auszubildende vor und während der Ausbildung oder während einer Einstiegsqualifizierung durch folgende individuelle und bedarfsorientierte Maßnahmen:

  • sozialpädagogische Begleitung
  • Abbau von Bildungs- und Sprachdefiziten,
  • Vermittlung fachtheoretischer Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten.

Die Auswahl der Teilnehmenden erfolgt durch die zuständige Beratungsfachkraft der Agentur für Arbeit bzw. Integrationsfachkraft des Jobcenters. Ausbildungsunternehmen, die das Ziel verfolgen, einen förderungsberechtigten jungen Menschen auszubilden oder ausbilden, können ihren Bedarf dem Arbeitgeberservice der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter melden.

 https://www.arbeitsagentur.de/bildung/ausbildung/assistierte-ausbildung-machen



Deutschlandticket

Der Freistaat Thüringen hat zum 30.04.2023 seine Bezuschussung zum Azubi-Ticket Thüringen eingestellt. Seitdem kostet das Ticket ohne die Bezuschussung der Landesregierung den vollen Preis von 196,97 Euro. Mit dem Umstieg auf das Deutschlandticket ab dem 01.05.2023 spart man und kann den öffentlichen Nahverkehr nicht nur in Thüringen, sondern deutschlandweit nutzen. Ausgenommen sind der Fernverkehr wie ICE, IC oder EC sowie private Anbieter wie FlixTrain oder FlixBus sowie Fahrten in der ersten Klasse. Das Ticket gibt es für 49 Euro im monatlich kündbaren Abonnement.

Hier erfahren Sie mehr:  www.deutschlandticket.de

Möglichkeiten nach der Ausbildung

Nach der Ausbildung stehen viele Wege für Sie offen! Sie möchten sich weiterqualifizieren? So können Sie gemeinsam aus einem breiten Angebot die richtige Weiterbildung wählen. Regelmäßig finden am Bildungscampus BTZ Rohr-Kloster Vorbereitungskurse zum Ausbilder oder zum Meister in mehr als 15 Handwerken statt. Aber auch Aufstiegsfortbildungen wie der Geprüfte Betriebswirt (HwO) oder der Gestalter im Handwerk, technische Weiterbildungen oder betriebswirtschaftliche Lehrgänge können Sie aus unserem Angebot wählen. Profitieren Sie von unseren praxisorientierten Weiterbildungen und einer langjährigen Erfahrung in der Aus- und Weiterbildung. Berufliche Weiterbildung ist der Schlüssel zur persönlichen und fachlichen Entwicklung. Neue technische Lösungen, gesetzliche Veränderungen, betriebswirtschaftliche Herausforderungen erfordern eine ständige Anpassung des Wissens.

Gerne steht Ihnen unser Team im Lehrgangsmanagement zur Verfügung.

Förderprogramm „Weiterbildungsstipendium“

Das Weiterbildungsstipendium fördert die berufliche Qualifizierung im Anschluss an den erfolgreichen Abschluss einer Berufsausbildung in einem anerkannten dualen Ausbildungsberuf auf der Grundlage des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) sowie der Handwerksordnung (HwO).





Kloster 1
98530 Rohr

Telefon 036844 47361
manuela.gross@btz-rohr.de