Rund um die Prüfung

Die Handwerkskammer Südthüringen ist für die Organisation und Durchführung von Fortbildungsprüfungen im Kammerbezirk zuständig.

Fortbildungsprüfungen

Folgende Prüfungen werden durch die Handwerkskammer Südthüringen abgenommen:

  • Gestalter im Handwerk
  • Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten
  • Geprüfter Fachmann für kaufmännische Betriebsführung nach HwO
  • Geprüfter Betriebswirt nach HwO
  • Geprüfter Kaufmännischer Fachwirt nach HwO
  • Ausbildereignung
  • CNC-Fachkraft
  • Kraftfahrzeug-Servicetechniker

Beantragen eines Nachteilsausgleichs

Betroffene Personen beantragen den Nachteilsausgleich direkt bei der für ihre Prüfung zuständigen Handwerkskammer. Die Art der Behinderung ist spätestens mit dem Antrag auf Zulassung zur Prüfung nachzuweisen.

Die im Antrag geltend gemachte Behinderung oder Beeinträchtigung wird durch ein aktuelles fachärztliches Attest und/oder Stellungnahme von Psychologen nachgewiesen. Zusätzlich müssen die Auswirkungen des Nachteils auf das Ablegen der Prüfung ersichtlich sein.

Hinweis:

Vorübergehende Erkrankungen/Verletzungen oder schlechte deutsche Sprachkenntnisse fallen nicht unter die Ausgleichsregelung des § 65 Abs. 1 BBiG bzw. § 42 q Abs. 1 HwO.

Zweitschrift von Prüfungszeugnissen – Hilfe und Ersatz bei Änderung, Verlust oder Vernichtung

Eine Zweitschrift kann Ihnen die prüfende Stelle in der Regel problemlos ausstellen. Dabei handelt es sich um die Ausstellung eines neuen Original-Zeugnisses mit dem Vermerk „Zweitschrift“. Zuständig ist immer die jeweilige Handwerkskammer, vor der Sie die Prüfung abgelegt haben.

Hierfür können Sie das Formular für den Antrag auf Ausstellung einer Zweitschrift nutzen.

Hinweis:

Je genauer Ihre Angaben sind, desto schneller kann Ihr Antrag bearbeitet werden. Für die Erstellung und den Versand des Dokuments wird eine Verwaltungsgebühr erhoben.