Darum lohnt sich der Meisterbrief
Existenzgründung und Selbstständigkeit sowie eine leitende Position im Unternehmen sind nur einige der Perspektiven, die sich mit dem Meister für Sie eröffnen. Durch den anstehenden Generationswechsel im südthüringischen Handwerk ergeben sich zudem weitere Anreize für eine Meisterausbildung. Denn viele Unternehmen brauchen einen Nachfolger. Weiterhin können Sie mit dem Abschluss des Meisters an einer deutschen Hochschule studieren.



Die vier Teile der Meisterausbildung – der Baukasten für Ihre Karriere

Um den Meistertitel in den Händen halten zu dürfen, müssen 4 Teile erfolgreich absolviert werden:

  • Teile I und II – Fachpraxis und Fachtheorie 
    Im jeweiligen Handwerk (gewerksspezifisch)
  • Teil III – Geprüfter Fachmann für kaufmännische Betriebsführung HwO
    Fachübergreifende betriebswirtschaftliche, kaufmännische und rechtliche Kenntnisse
  • Teil IV – Ausbildereignungsprüfung
    Fachübergreifende berufs- und arbeitspädagogische Kenntnisse

Hinweis

Melden Sie sich komplett für alle 4 Teile an, um die bestmögliche Förderung durch das Aufstiegs-Bafög zu erhalten.
Wir empfehlen den Einstieg in die Meisterausbildung mit den Teilen 3 und 4 zu beginnen und beraten zu individuellen Zeitplänen.
Stellen Sie ihre Anfrage an kursbuchung@btz-rohr.de.

Meisterkurse              Unser Kursangebot

Die Meisterprüfung

folgende vier selbständige Prüfungsteile werden geprüft:

  • Teil I – Prüfung der meisterhaften Verrichtung der im jeweiligen Handwerk gebräuchlichen Arbeiten
  • Teil II – Prüfung der erforderlichen fachtheoretischen Kenntnisse im jeweiligen Handwerk
  • Teil III – Prüfung der erforderlichen betriebswirtschaftlichen und rechtlichen Kenntnisse
  • Teil IV – Prüfung der erforderlichen berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse

Zulassung zur Meisterprüfung

Eine Zulassung zur Meisterprüfung ist vor dem Absolvieren der ersten Prüfung notwendig. Die Zulassung zur Meisterprüfung ist im §49 in der Handwerksordnung geregelt.

Nachweise für zulassungspflichtige Handwerke:
  • Es ist eine dem angestrebten Meisterberuf entsprechende bestandene Gesellenprüfung oder eine entsprechende Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf nachzuweisen.
  • Haben Sie eine Gesellenprüfung oder eine andere Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf bestanden, der nicht verwandt mit dem Meisterberuf ist, so müssen Sie einen Nachweis über eine mindestens zweijährige Berufstätigkeit in dem angestrebten Meisterberuf erbringen.
Nachweise für zulassungsfreie Handwerke:
  • Es ist eine bestandene Gesellenprüfung oder eine Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf nachzuweisen

Antrag auf Zulassung



Rosa-Luxemburg-Straße 7-9
98527 Suhl

Telefon 036844 47362
melanie.seiboth@btz-rohr.de

Gebühren und Kosten der Meisterprüfung

An dieser Stelle informieren wir Sie über Gebühren und Kosten der Meisterprüfung. Kosten für den Meistervorbereitungslehrgang finden Sie im jeweiligen Kursangebot auf unserer Internetseite.

Prüfungsnebenkosten:
Der Prüfling muss für anfallende Kosten (z.B. Personal-, Material-, Raum- und Sachkosten) aufkommen, wenn ihm eine Werkstatt zur Anfertigung der Meisterprüfungsarbeit zur Verfügung gestellt wird. Über die voraussichtliche Höhe der Prüfungsnebenkosten wird der Prüfling rechtzeitig unterrichtet. Erst nach Abschluss der Prüfung und nach Ermittlung der tatsächlichen Nebenkosten, werden diese dem Prüfling in Rechnung gestellt.

Förderung

Die attraktivste Aufstiegsförderung aller Zeiten

Das neue Aufstiegs-BAföG gibt Orientierung, macht Mut und hilft Aufsteigerinnen und Aufsteigern auf ihrem Karriereweg – alles ist möglich.



Meister haben Mehrwert – sichern Sie sich Ihr Mehr an:

persönlicher Entwicklung und Entfaltung
Selbstsicherheit, -ständigkeit und -verwirklichung
Unabhängigkeit
Anerkennung und Verantwortung
Karrierewegen und -chancen
Wissen, Kompetenz, Know-How und Qualität
Kreativität, Können, Innovationskraft und Nachhaltigkeit



Wer wird gefördert?

  • Fachkräfte, die über eine nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) oder der Handwerksordnung (HwO) anerkannte abgeschlossene Erstausbildung oder einen vergleichbaren Berufsabschluss verfügen.

Was wird gefördert?

  • Aufstiegsfortbildungen mit mindestens 400 Unterrichtseinheiten (z. B. Meister, Geprüfter Betriebswirt (HwO), Gestalter im Handwerk)

Wie wird gefördert?

  • 50 Prozent der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren
  • bis 15.000 Euro zinsgünstiges Darlehen über die verbleibenden Lehrgangskosten
  • Teilerlassmöglichkeiten des Darlehens bei Prüfungserfolg, Existenzgründung und/oder Einstellung von Beschäftigten
  • Lebensunterhalt bei Vollzeitmaßnahmen

Weitere Informationen unter:
 www.aufstiegs-bafoeg.de

Flyer Aufstiegs-BAföG



Kloster 1
98530 Rohr

Telefon 036844 47329
theresa.voigt@hwk-suedthueringen.de

Zweitschrift von Prüfungszeugnissen

Hilfe und Ersatz bei Änderung, Verlust oder Vernichtung

Eine Zweitschrift kann Ihnen die prüfende Stelle in der Regel problemlos ausstellen. Dabei handelt es sich um die Ausstellung eines neuen Original-Zeugnisses mit dem Vermerk „Zweitschrift“. Zuständig ist immer die jeweilige Handwerkskammer, vor der Sie die Prüfung abgelegt haben. Hierfür können Sie das Formular nutzen.

Je genauer Ihre Angaben sind, desto schneller kann Ihr Antrag bearbeitet werden. Für die Erstellung und den Versand des Dokuments wird eine Verwaltungsgebühr erhoben.

Antrag auf Zweitschrift



Rosa-Luxemburg-Straße 7-9
98527 Suhl

Telefon 036844 47362
melanie.seiboth@btz-rohr.de

Nachteilsausgleich

Bei der Durchführung der Prüfung sind die besonderen Verhältnisse von Menschen mit Behinderung zu berücksichtigen. Dies gilt insbesondere für die Dauer der Prüfung, die Zulassung von Hilfsmitteln und die Inanspruchnahme von Hilfeleistungen Dritter wie Gebärdensprachdolmetscher für Hörbehinderte Menschen.

Beantragen eines Nachteilsausgleichs:

Betroffene Personen beantragen den Nachteilsausgleich direkt bei der für ihre Prüfung zuständigen Handwerkskammer. Die Art der Behinderung ist spätestens mit dem Antrag auf Zulassung zur Prüfung nachzuweisen. Die im Antrag geltend gemachte Behinderung oder Beeinträchtigung wird durch ein aktuelles fachärztliches Attest und/oder Stellungnahme von Psychologen nachgewiesen. Zusätzlich müssen die Auswirkungen des Nachteils auf das Ablegen der Prüfung ersichtlich sein.

Vorübergehende Erkrankungen/Verletzungen oder schlechte deutsche Sprachkenntnisse fallen nicht unter die Ausgleichsregelung §65 Abs. 1 BBiG bzw. §42q Abs. 1 HwO.

Antrag auf Nachteilsausgleich



Rosa-Luxemburg-Straße 7-9
98527 Suhl

Telefon 036844 47362
melanie.seiboth@btz-rohr.de

Ihr Retromeisterbrief

Diesen Meisterbrief hat nicht jeder. Mit der bestandenen Meisterprüfung bei der Handwerkskammer Südthüringen erhalten Sie Ihr Zeugnis sowie den großen Meisterbrief. Zusätzlich können Sie mit dieser Schmuckurkunde Ihre Qualifikation jetzt noch exklusiver darstellen.



Bestellung Retromeisterbrief



Rosa-Luxemburg-Straße 7-9
98527 Suhl

Telefon 036844 47362
melanie.seiboth@btz-rohr.de

Die Meisterfeier

Ein wirkliches Erlebnis ist die jährliche zentral veranstaltete Meisterfeier der Handwerkskammer Südthüringen. Die Absolventen, die ihre Prüfung erfolgreich abgeschlossen haben, erhalten hier im feierlichen Rahmen den großen Meisterbrief.  Eine besondere Gelegenheit der Bedeutung der Meisterqualifikation und den Leistungen der Absolventen Aufmerksamkeit und Wertschätzung zukommen zu lassen.