Darum lohnt sich der Meisterbrief
Existenzgründung und Selbstständigkeit sowie eine leitende Position im Unternehmen sind nur einige der Perspektiven, die sich mit dem Meister für Sie eröffnen. Durch den anstehenden Generationswechsel im südthüringischen Handwerk ergeben sich zudem weitere Anreize für eine Meisterausbildung. Denn viele Unternehmen brauchen einen Nachfolger. Weiterhin können Sie mit dem Abschluss des Meisters an einer deutschen Hochschule studieren.
Die vier Teile der Meisterausbildung – der Baukasten für Ihre Karriere
Um den Meistertitel in den Händen halten zu dürfen, müssen 4 Teile erfolgreich absolviert werden:
- Teile I und II – Fachpraxis und Fachtheorie
Im jeweiligen Handwerk (gewerksspezifisch) - Teil III – Geprüfter Fachmann für kaufmännische Betriebsführung HwO
Fachübergreifende betriebswirtschaftliche, kaufmännische und rechtliche Kenntnisse - Teil IV – Ausbildereignungsprüfung
Fachübergreifende berufs- und arbeitspädagogische Kenntnisse
Die Meisterprüfung
folgende vier selbständige Prüfungsteile werden geprüft:
- Teil I – Prüfung der meisterhaften Verrichtung der im jeweiligen Handwerk gebräuchlichen Arbeiten
- Teil II – Prüfung der erforderlichen fachtheoretischen Kenntnisse im jeweiligen Handwerk
- Teil III – Prüfung der erforderlichen betriebswirtschaftlichen und rechtlichen Kenntnisse
- Teil IV – Prüfung der erforderlichen berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse
Zulassung zur Meisterprüfung
Eine Zulassung zur Meisterprüfung ist vor dem Absolvieren der ersten Prüfung notwendig. Die Zulassung zur Meisterprüfung ist im §49 in der Handwerksordnung geregelt.
Nachweise für zulassungspflichtige Handwerke:
- Es ist eine dem angestrebten Meisterberuf entsprechende bestandene Gesellenprüfung oder eine entsprechende Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf nachzuweisen.
- Haben Sie eine Gesellenprüfung oder eine andere Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf bestanden, der nicht verwandt mit dem Meisterberuf ist, so müssen Sie einen Nachweis über eine mindestens zweijährige Berufstätigkeit in dem angestrebten Meisterberuf erbringen.
Nachweise für zulassungsfreie Handwerke:
- Es ist eine bestandene Gesellenprüfung oder eine Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf nachzuweisen
Gebühren und Kosten der Meisterprüfung
An dieser Stelle informieren wir Sie über Gebühren und Kosten der Meisterprüfung. Kosten für den Meistervorbereitungslehrgang finden Sie im jeweiligen Kursangebot auf unserer Internetseite.
Prüfungsnebenkosten:
Der Prüfling muss für anfallende Kosten (z.B. Personal-, Material-, Raum- und Sachkosten) aufkommen, wenn ihm eine Werkstatt zur Anfertigung der Meisterprüfungsarbeit zur Verfügung gestellt wird. Über die voraussichtliche Höhe der Prüfungsnebenkosten wird der Prüfling rechtzeitig unterrichtet. Erst nach Abschluss der Prüfung und nach Ermittlung der tatsächlichen Nebenkosten, werden diese dem Prüfling in Rechnung gestellt.
Förderung
Die attraktivste Aufstiegsförderung aller Zeiten
Das neue Aufstiegs-BAföG gibt Orientierung, macht Mut und hilft Aufsteigerinnen und Aufsteigern auf ihrem Karriereweg – alles ist möglich.
Meister haben Mehrwert – sichern Sie sich Ihr Mehr an:
persönlicher Entwicklung und Entfaltung
Selbstsicherheit, -ständigkeit und -verwirklichung
Unabhängigkeit
Anerkennung und Verantwortung
Karrierewegen und -chancen
Wissen, Kompetenz, Know-How und Qualität
Kreativität, Können, Innovationskraft und Nachhaltigkeit
Wer wird gefördert?
- Fachkräfte, die über eine nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) oder der Handwerksordnung (HwO) anerkannte abgeschlossene Erstausbildung oder einen vergleichbaren Berufsabschluss verfügen.
Was wird gefördert?
- Aufstiegsfortbildungen mit mindestens 400 Unterrichtseinheiten (z. B. Meister, Geprüfter Betriebswirt (HwO), Gestalter im Handwerk)
Wie wird gefördert?
- 50 Prozent der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren
- bis 15.000 Euro zinsgünstiges Darlehen über die verbleibenden Lehrgangskosten
- Teilerlassmöglichkeiten des Darlehens bei Prüfungserfolg, Existenzgründung und/oder Einstellung von Beschäftigten
- Lebensunterhalt bei Vollzeitmaßnahmen
Weitere Informationen unter:
www.aufstiegs-bafoeg.de
Zweitschrift von Prüfungszeugnissen
Hilfe und Ersatz bei Änderung, Verlust oder Vernichtung
Eine Zweitschrift kann Ihnen die prüfende Stelle in der Regel problemlos ausstellen. Dabei handelt es sich um die Ausstellung eines neuen Original-Zeugnisses mit dem Vermerk „Zweitschrift“. Zuständig ist immer die jeweilige Handwerkskammer, vor der Sie die Prüfung abgelegt haben. Hierfür können Sie das Formular nutzen.
Je genauer Ihre Angaben sind, desto schneller kann Ihr Antrag bearbeitet werden. Für die Erstellung und den Versand des Dokuments wird eine Verwaltungsgebühr erhoben.
Nachteilsausgleich
Bei der Durchführung der Prüfung sind die besonderen Verhältnisse von Menschen mit Behinderung zu berücksichtigen. Dies gilt insbesondere für die Dauer der Prüfung, die Zulassung von Hilfsmitteln und die Inanspruchnahme von Hilfeleistungen Dritter wie Gebärdensprachdolmetscher für Hörbehinderte Menschen.
Beantragen eines Nachteilsausgleichs:
Betroffene Personen beantragen den Nachteilsausgleich direkt bei der für ihre Prüfung zuständigen Handwerkskammer. Die Art der Behinderung ist spätestens mit dem Antrag auf Zulassung zur Prüfung nachzuweisen. Die im Antrag geltend gemachte Behinderung oder Beeinträchtigung wird durch ein aktuelles fachärztliches Attest und/oder Stellungnahme von Psychologen nachgewiesen. Zusätzlich müssen die Auswirkungen des Nachteils auf das Ablegen der Prüfung ersichtlich sein.
Vorübergehende Erkrankungen/Verletzungen oder schlechte deutsche Sprachkenntnisse fallen nicht unter die Ausgleichsregelung §65 Abs. 1 BBiG bzw. §42q Abs. 1 HwO.
Ihr Retromeisterbrief
Die Meisterfeier
Ein wirkliches Erlebnis ist die jährliche zentral veranstaltete Meisterfeier der Handwerkskammer Südthüringen. Die Absolventen, die ihre Prüfung erfolgreich abgeschlossen haben, erhalten hier im feierlichen Rahmen den großen Meisterbrief. Eine besondere Gelegenheit der Bedeutung der Meisterqualifikation und den Leistungen der Absolventen Aufmerksamkeit und Wertschätzung zukommen zu lassen.