75. Vollversammlung tagt

„Parlament des Handwerks“ trifft Entscheidungen zu Hauptgeschäftsführung, Rechtsgrundlagen und Kammerhaushalt


Die 75. Vollversammlung der Handwerkskammer Südthüringen am Montag, den 23. Juni in der Klosterkirche des Bildungscampus BTZ Ror-Kloster begann mit einer unerwarteten Nachricht: In seiner Rede an das Plenum gab Präsident Mike Kämmer bekannt, dass Alexander Voigt, der zum Jahreswechsel das Amt des Hauptgeschäftsführers angetreten hatte, die Kammer aufgrund unterschiedlicher strategischer Auffassungen auf eigenen Wunsch verlasse. Herr Voigt habe um die Auflösung seines Anstellungsverhältnisses gebeten.

Die Vorstandsmitglieder der HWK Südthüringen bedauerten die Entscheidung, respektierten jedoch Herrn Voigts persönliche Auffassung und dankten ihm ausdrücklich für sein Engagement und seinen Beitrag zur Entwicklung der Kammer. Für seine berufliche und private Zukunft wünschten sie ihm alles Gute. Im weiteren Verlauf der Vollversammlung beschlossen die anwesenden 19 Teilnehmer einstimmig die Abberufung des bisherigen Hauptgeschäftsführers.

Neue Rahmenbedingungen

In seinem Bericht ging Präsident Mike Kämmer im Folgenden auf die stark veränderten Rahmenbedingungen ein, denen sich das heimische Handwerk in den letzten Monaten ausgesetzt sah. Abseits der Unsicherheiten durch Konflikte und Zollpolitik müssten sich die neuen Regierungen in Bund und Land daran messen lassen, ob es ihnen gelinge, den auf den Handwerksbetrieben lastenden Druck zu reduzieren und wieder Gestaltungsspielräume zu eröffnen. Die HWK Südthüringen bringe sich in diesen Prozess aktiv ein, so etwa mit dem gemeinsamen 10-Punkte-Programm des THT.

„Es muss darum gehen, in dem politischen Wandel, der immer auch mit ökonomischen Umwälzungen einhergeht, zukunftssicher als hauptamtlicher Dienstleister für die 6.500 Handwerksbetriebe zwischen Eisenach und Sonneberg aufgestellt zu sein. Daran gilt es kontinuierlich zu arbeiten, unsere ökonomischen Kompetenzen weiterhin unter Beweis zu stellen und unsere Einflussnahme auf allen politischen Ebenen auszubauen“, hob Präsident Kämmer hervor.

Wirtschaftsprüfung und Jahresabschluss

Nach der einstimmigen Annahme der vorgelegten Beschlussvorlagen und –fassungen erfolgte die Vorstellung des Prüfberichts zur Jahresrechnung 2024 der WIBERA Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Sie bestätigte mit uneingeschränktem Prüfungsvermerk, dass die Jahresrechnung und die Vermögensrechnung ordnungsgemäß, satzungsgemäß und nach den gesetzlichen Vorschriften der Thüringer Landeshaushaltsordnung aufgestellt wurden. Der Rechnungsprüfungsausschuss empfahl nach Vorstellung seines Berichts der Vollversammlung die Abnahme der Jahresrechnung 2024 sowie die Entlastung von Vorstand und Geschäftsleitung für das Haushaltsjahr 2024. Die anwesenden Vollversammlungsmitglieder beschlossen dies einstimmig und nahmen ebenfalls einstimmig die Rücklagen nach Ergebnisverwendung aus dem Jahresabschluss 2024 an.

Die Vollversammlung beschloss unter anderem eine Satzungsänderungen und eine Neufassung der Sachverständigenordnung.