Inhalt
Fortbildungslehrgang TRGS 519 Anlage 5 (für alle Gewerke)
Jeder Betrieb, der Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten durchführt und / oder asbesthaltige Abfälle beseitigt, muss über sachkundige Verantwortliche sowie über sachkundige Vertreter verfügen. Wer unsachgemäß mit Asbest umgeht, spielt nicht nur mit seiner Gesundheit. Arbeiten ohne Sachkundenachweis zieht in der Regel ein Bußgeldverfahren nach sich. Neben einer Ordnungswidrigkeit ist dann meistens auch ein Straftatbestand erfüllt.
Lehrinhalte:
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Verwendung von Asbest inkl. neuer Fundstellen
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Eigenschaften und Gesundheitsgefahren
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Vorschriften und Regelwerke beim Umgang mit Asbest
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Vorber. Maßnahmen und Baustelleneinrichtung
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Persönliche Schutzausrüstung
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Techn. Maßnahmen
Ziel
Sachkundenachweise haben eine Gültigkeit von 6 Jahren. Innerhalb dieser Zeit muss ein staatlich anerkannter Fortbildungslehrgang gemäß TRGS 519 besucht werden. Erst dann verlängert sich die Sachkunde um weitere sechs Jahre.
Zielgruppe
Alle Personen, die nach dem 20.03.2015 den Sachkundenachweis Asbest erlangt bzw. verlängert haben. Ingenieure, Meister aller Gewerke, Techniker, Glaser, Fliesenleger, Tischler, Zimmerer, Maler, Lackierer, Hausmeister, Elektro-Installateure sowie an Mitarbeiter der Branchen Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik, Hoch- und Tiefbau, Gerüstbau, Gebäudetrocknung, Dachdeckerei, Elektroinstallation, Dämmung, Ofen- und Herdsetzerei, Fußbodenleger sowie Beförderer von Asbestabfällen, Mitarbeiter anerkannter Entsorgungsfachbetriebe, Schornsteinfegergesellen und Schornsteinfegermeister sowie an alle verantwortlichen Personen gemäß EfbV / AbfAEV und betriebliche Abfallbeauftragte
Teilnahmebedingung
- gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift
Seminardauer
8 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten
Kosten
sonstige LG Bau: 299,00 €
Teilnehmer
Max. 12 Teilnehmer
Kurstyp
Vollzeit
Termine auf Anfrage.
Bitte wenden Sie sich bei Interesse an Ihren/Ihre Ansprechpartner/in.