
Ab 12. August 2026 tritt die neue EU-Verpackungsverordnung PPWR (Packaging and Packaging Waste Regulation, (EU) 2025/40) in Kraft.
Kaum ein Betrieb, ob im Handwerk oder aus anderen Branchen, dürfte davon unberührt bleiben: denn fast alles ist verpackt. Die Verordnung verpflichtet Unternehmen deshalb dazu, ihre Rolle in der Verpackungslieferkette neu zu bestimmen. Grundsätzlich müssen sich alle Betriebe im Verpackungsregister LUCID registrieren. Entscheidend ist dabei, ob man als Hersteller (zuständig für die Konformität der Verpackung) oder als Erzeuger (zuständig für die Dokumentation der in den Verpackungskreislauf eingebrachten Mengen) gilt – oder beides zugleich.
Wer Verpackungen mit eigenem Logo oder eigener Marke nutzt, wird automatisch zum Hersteller und übernimmt damit zusätzliche Pflichten. Gleiches gilt, wenn Verpackungen aus dem Ausland importiert werden. Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und einem Jahresumsatz bzw. einer Jahresbilanzsumme unter zwei Millionen Euro gibt es Ausnahmeregelungen.
Weitere Informationen erhalten Sie hier: