Bundesförderung für effiziente Gebäude wieder verfügbar – Neue Regeln beachten!


Nach einem kurzen Förderstopp können seit dem 21. Juli 2026 wieder Förderanträge für Heizungstausch, Dämmung und energetische Sanierungen bei der KfW und dem BAFA gestellt werden. Dabei gelten neue Förderbedingungen. Besonders Haushalte mit geringem Einkommen profitieren von höheren Zuschüssen. Gleichzeitig sinken Förderhöchstbeträge und einzelne Boni werden schrittweise reduziert. Wichtig bleibt: Der Antrag muss vor Beginn der Baumaßnahme gestellt werden!

Zentrale Inhalte der neuen Heizungsförderung im Überblick

Grundförderung

Für den Einbau einer klimafreundlichen Heizung gibt es weiterhin eine Grundförderung von 30 % der förderfähigen Kosten.

Die maximal förderfähigen Kosten betragen:

  • 28.000 € für die erste Wohneinheit
  • 15.000 € je Wohneinheit (2.–6.)
  • 8.000 € je weitere Wohneinheit

Ab 1. Februar 2027 sinken diese Höchstbeträge alle sechs Monate um 750 €.


Höhere Einkommensboni für Haushalte mit geringem Einkommen

Selbstnutzende Eigentümer erhalten zusätzlich einen einkommensabhängigen Bonus:

  • Bis 30.000 € Haushaltseinkommen: 40 %
  • Bis 40.000 €: 30 %
  • Bis 50.000 €: 10 %

Haushalte mit Kindern profitieren von höheren Einkommensgrenzen:

  • 40 % bis 40.000 €
  • 30 % bis 50.000 €
  • 10 % bis 60.000 €

Klimabonus und neuer Wertschöpfungsbonus

Der Klimageschwindigkeitsbonus beträgt weiterhin 16 %, wird jedoch ab Februar 2027 alle sechs Monate um 4 Prozentpunkte reduziert.

Ab 2027 soll zudem ein Wertschöpfungsbonus eingeführt werden:

  • Grundförderung für Wärmepumpen sinkt auf 15 %.
  • Für in der EU produzierte Wärmepumpen gibt es zusätzlich 15 % Wertschöpfungsbonus.

Wer profitiert – und wer nicht?

  • Haushalte mit niedrigem Einkommen erhalten künftig höhere Zuschüsse.
  • Haushalte mit höherem Einkommen erhalten geringere Förderungen.
  • Einige Förderbestandteile entfallen, darunter der Effizienzbonus und der Emissionsminderungszuschlag für Biomasseanlagen. Auch der Klimabonus wird schrittweise reduziert.

Änderungen bei der BAFA-Förderung

Das BAFA fördert weiterhin Einzelmaßnahmen wie:

  • Dämmung
  • Fenstertausch
  • Gebäudenetze im Heizungsbereich

Die Grundförderung beträgt 15 %. Mit einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) kommen 5 % hinzu. Dieser Bonus gilt künftig jedoch erst ab einem Mindestinvestitionsvolumen von 30.000 €. Das maximale förderfähige Volumen bleibt bei 60.000 €.


Zusätzlicher Bonus für energetisch schlechte Gebäude

Ab dem 1. Quartal 2027 soll für sogenannte Worst Performing Buildings (WPB) ein zusätzlicher 5-%-Bonus eingeführt werden. Reine Fenstersanierungen sind davon ausgenommen.


Neue Fördergrenzen für Mehrfamilienhäuser

Auch bei Mehrfamilienhäusern werden die maximal förderfähigen Kosten je Wohneinheit neu gestaffelt:

  • 30.000 € für die erste Wohneinheit
  • 15.000 € für die zweite bis sechste Wohneinheit
  • 8.000 € für jede weitere Wohneinheit

Fazit

Die BEG-Förderung ist wieder verfügbar, wurde aber deutlich überarbeitet. Besonders Haushalte mit geringem Einkommen profitieren von höheren Zuschüssen. Gleichzeitig sinken Förderhöchstbeträge und einzelne Boni werden schrittweise reduziert.