
Die Richtlinie zum Förderprogramm „Meistergründungsprämie“ wurde überarbeitet und tritt mit geänderten Konditionen voraussichtlich zum 01.01.2026 in Kraft. Unter anderem soll die Grundförderung von 5.000 EUR auf 10.000 EUR erhöht werden.
Die Aufbauförderung, welche bisher eine weitere Zuwendung von 2.500 EUR für die Einstellung eines weiteren Mitarbeiters in Vollzeit für mindestens 12 Monate (bzw. zwei Teilzeitkräfte) oder die Schaffung eines Ausbildungsplatzes für mindestens 12 Monate vorsah, wird auskunftsgemäß in der neuen Richtlinie nur noch für die Schaffung eines Ausbildungsplatzes gewährt.
Laut Thüringer Aufbaubank war eine Antragstellung auf Grundlage der alten Richtlinie nur noch bis 14.12.2025 möglich ist. Es konnten nur diejenigen Anträge noch bewilligt werden, deren Unterlagen bis spätestens zum 15.12.2025 vollständig (postalischer Eingang der Originalunterlagen bei der Thüringer Aufbaubank bzw. Eingang im Portal) vorliegen.
Mit Inkrafttreten der neuen Richtlinie muss der Förderantrag sowie die Bewilligung der Zuwendung zwingend VOR einer Gründung oder Übernahme bzw. tätigen Beteiligung an einem Unternehmen erfolgen. Mit der Antragstellung kann jedoch ein Antrag auf Genehmigung eines vorzeitigen Maßnahmenbeginns gestellt werden kann, so dass mit der Genehmigung des vorzeitigen Maßnahmebeginns die Gründung oder Übernahme bzw. tätige Beteiligung an einem Unternehmen vollzogen werden kann.
Aufgrund der sehr kurzfristigen Information durch die Thüringer Aufbaubank empfehlen wir daher für Gründungen oder Übernahmen bzw. tätige Beteiligungen an einem Unternehmen, welche für Anfang Januar 2026 geplant sind, eine kurzfristige direkte Kontaktaufnahme zur Thüringer Aufbaubank zur Abstimmung, wie in diesen Fällen verfahren werden kann. Gegebenenfalls ist als Option eine Verschiebung der Gründung überlegenswert, um Förderschädlichkeit zu vermeiden. Die Antragstellung ist über das Thüringer Förderportal ausschließlich digital möglich:
www.aufbaubank.de/foerderprogramme/meistergruendungspraemie
Welche Unterlagen für die Antragstellung zukünftig erforderlich sind, kann derzeit noch nicht abgeschätzt werden. Es ist jedoch davon auszugehen, dass weiterhin eine fachliche Stellungnahme der zuständigen Handwerkskammer (Tragfähigkeitsbescheinigung) einzureichen ist, welche auf Basis eines Gründungskonzepts („Businessplan“) für das Vorhaben erstellt wird. Bei geplanten Übernahmen von tätigen Beteiligungen können jedoch auch entsprechende Jahresabschlüsse der bestehenden Unternehmen als Nachweis für die Tragfähigkeit dienen.
Unsere Betriebsberater der Handwerkskammer Südthüringen stehen Ihnen als Ansprechpartner gern zur Verfügung.