
Meister im Handwerk
Teile I und II
Zweiradmechanikermeister Teil I & II
Rohr
Holzbildhauer Teile I/II
Empfertshausen
Landmaschinenmechanikermeister Teil I & Teil II
Rohr
Kosmetikmeister Teil I und Teil II
Rohr
Elektrotechnikermeister Teil I / Teil II
Rohr
Installateur und Heizungsbauermeister Teil I und Teil II
Rohr
Maler und Lackierermeister (Fahrzeuglackierer) Teil I und Teil II
Rohr
Maler und Lackierermeister (Fachrichtung Maler) Teil I und Teil II
Rohr
Tischlermeister Teil I / Teil II
Rohr
Fleischermeister Teil I & Teil II
Rohr
Elektrotechnikermeister Teil I / Teil II
Rohr
Kraftfahrzeugtechnikermeister Teil II (Vollzeit)
Rohr
Kraftfahrzeugtechnikermeister Teil II (Teilzeit)
Rohr
Maurer und Betonbauermeister Teil I und Teil II
Rohr
Friseurmeister Teil I und Teil II
Rohr
Kraftfahrzeugtechnikermeister Teil I ( Vollzeit)
Rohr
Zimmerermeister Teil I / Teil II
Rohr
Feinwerkmechanikermeister Teil I / Teil II
Rohr
Metallbauermeister
Rohr
Kraftfahrzeugtechnikermeister Teil I (Teilzeit)
Rohr
Zulassung und Prüfung
Warum der Meisterbrief?
Der Meisterbrief ist die Basis für zahlreiche Karrieremöglichkeiten: Existenzgründung und Selbstständigkeit sowie eine leitende Position im Unternehmen sind nur einige der Perspektiven, die sich mit dem Meister für Sie eröffnen.
Durch den anstehenden Generationswechsel im südthüringischen Handwerk ergeben sich zudem weitere Anreize für eine Meisterausbildung. Denn viele Unternehmen brauchen einen Nachfolger.
Weiterhin können Sie mit dem Abschluss des Meisters an einer deutschen Hochschule studieren.
Prüfungsinhalte
Die Meisterprüfung umfasst folgende vier selbständige Prüfungsteile:
- Teil I – Prüfung der meisterhaften Verrichtung der im jeweiligen Handwerk gebräuchlichen Arbeiten
- Teil II – Prüfung der erforderlichen fachtheoretischen Kenntnisse im jeweiligen Handwerk
- Teil III – Prüfung der erforderlichen betriebswirtschaftlichen und rechtlichen Kenntnisse
- Teil IV – Prüfung der erforderlichen berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse
Die Teile III und IV sind für alle Handwerksberufe gleich. Dauer und Inhalt der Ausbildung der Teile I und II sind vom jeweiligen Beruf, in dem die Meisterprüfung abgelegt werden soll, abhängig.
Die Meisterprüfungsordnung sieht ausdrücklich vor, dass die Ablegung der einzelnen Teile der Meisterprüfung in beliebiger Reihenfolge erfolgen kann. Wir empfehlen, mit Teil III und IV zu beginnen.
Zulassung zur Meisterprüfung
Eine Zulassung zur Meisterprüfung ist vor dem Absolvieren der ersten Prüfung notwendig. Die Zulassung zur Meisterprüfung ist im § 49 in der Handwerksordnung geregelt.
Nachweise für zulassungspflichtige Handwerke:
- Es ist eine dem angestrebten Meisterberuf entsprechende bestandene Gesellenprüfung oder eine entsprechende Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf nachzuweisen.
- Haben Sie eine Gesellenprüfung oder eine andere Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf bestanden, der nicht verwandt mit dem Meisterberuf ist, so müssen Sie einen Nachweis über eine mindestens zweijährige Berufstätigkeit in dem angestrebten Meisterberuf erbringen.
Nachweise für zulassungsfreie Handwerke:
- Es ist eine bestandene Gesellenprüfung oder eine Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf nachzuweisen
Nachteilsausgleich
Bei der Durchführung der Prüfung sind die besonderen Verhältnisse von Menschen mit Behinderung zu berücksichtigen. Dies gilt insbesondere für die Dauer der Prüfung, die Zulassung von Hilfsmitteln und die Inanspruchnahme von Hilfeleistungen Dritter wie Gebärdensprachdolmetscher für Hörbehinderte Menschen.
Beantragen eines Nachteilsausgleichs:
Betroffene Personen beantragen den Nachteilsausgleich direkt bei der für ihre Prüfung zuständigen Handwerkskammer. Die Art der Behinderung ist spätestens mit dem Antrag auf Zulassung zur Prüfung nachzuweisen.
Die im Antrag geltend gemachte Behinderung oder Beeinträchtigung wird durch ein aktuelles fachärztliches Attest und/oder Stellungnahme von Psychologen nachgewiesen. Zusätzlich müssen die Auswirkungen des Nachteils auf das Ablegen der Prüfung ersichtlich sein.
Hinweis:
Vorübergehende Erkrankungen/Verletzungen oder schlechte deutsche Sprachkenntnisse fallen nicht unter die Ausgleichsregelung des § 65 Abs. 1 BBiG bzw. § 42 q Abs. 1 HwO.
Gebühren und Kosten der Meisterprüfung
An dieser Stelle informieren wir Sie über Gebühren und Kosten der Meisterprüfung. Kosten für den Meistervorbereitungslehrgang finden Sie im jeweiligen Kursangebot auf unserer Internetseite.
Die Prüfungsgebühren richten sich nach dem jeweils gültigen Gebührenverzeichnis der Handwerkskammer Südthüringen und betragen:
- Gebühr für die Zulassung zur Meisterprüfung: 24 Euro
- Meisterprüfung Teil I (Praktische Prüfung): 335 Euro
- Meisterprüfung Teil II (Fachtheoretische Prüfung): 220 Euro
- Meisterprüfung Teil III (Betriebswirtschaftliche, kaufmännische und rechtliche Prüfung): 205 Euro
- Meisterprüfung Teil IV (Berufs- und arbeitspädagogische Prüfung): 165 Euro
Prüfungsnebenkosten:
Der Prüfling muss für anfallende Kosten (z.B. Personal-, Material-, Raum- und Sachkosten) aufkommen, wenn ihm eine Werkstatt zur Anfertigung der Meisterprüfungsarbeit zur Verfügung gestellt wird. Über die voraussichtliche Höhe der Prüfungsnebenkosten wird der Prüfling rechtzeitig unterrichtet. Erst nach Abschluss der Prüfung und nach Ermittlung der tatsächlichen Nebenkosten, werden diese dem Prüfling in Rechnung gestellt.
Melanie Seiboth
Geschäftsstelle der Meisterprüfungsausschüsse
melanie.seiboth--at--hwk-suedthueringen.de
Förderung - Aufstiegs-BAföG
Wer wird gefördert?
- Fachkräfte, die über eine nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) oder der Handwerksordnung (HwO) anerkannte abgeschlossene Erstausbildung oder einen vergleichbaren Berufsabschluss verfügen.
Was wird gefördert?
- Aufstiegsfortbildungen mit mindestens 400 Unterrichtseinheiten (z. B. Meister, Geprüfter Betriebswirt (HwO), Gestalter im Handwerk)
Wie wird gefördert?
- 50 Prozent der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren
- bis 15.000 Euro zinsgünstiges Darlehen über die verbleibenden Lehrgangskosten
- Teilerlassmöglichkeiten des Darlehens bei Prüfungserfolg, Existenzgründung und/oder Einstellung von Beschäftigten
- Lebensunterhalt bei Vollzeitmaßnahmen
Weitere Informationen unter:
www.aufstiegs-bafoeg.de
Ihr Retromeisterbrief
Diesen Meisterbrief hat nicht jeder. Mit der bestandenen Meisterprüfung bei der Handwerkskammer Südthüringen erhalten Sie Ihr Zeugnis sowie den großen Meisterbrief. Zusätzlich können Sie mit dieser Schmuckurkunde Ihre Qualifikation jetzt noch exklusiver darstellen.
Melanie Seiboth
Geschäftsstelle der Meisterprüfungsausschüsse
melanie.seiboth--at--hwk-suedthueringen.de
Zweitschrift von Prüfungszeugnissen - Hilfe und Ersatz bei Änderung, Verlust oder Vernichtung
Eine Zweitschrift kann Ihnen die prüfende Stelle in der Regel problemlos ausstellen. Dabei handelt es sich um die Ausstellung eines neuen Original-Zeugnisses mit dem Vermerk "Zweitschrift". Zuständig ist immer die jeweilige Handwerkskammer, vor der Sie die Prüfung abgelegt haben.
Hierfür können Sie das Formular für den Antrag auf Ausstellung einer Zweitschrift nutzen.
Hinweis:
Je genauer Ihre Angaben sind, desto schneller kann Ihr Antrag bearbeitet werden. Für die Erstellung und den Versand des Dokuments wird eine Verwaltungsgebühr erhoben.