Ausbildungsordnungen novelliert


Kaufleute für Büromanagement

Die novellierte Ausbildungsordnung für den Ausbildungsberuf „Kaufmann für Büromanagement“ und „Kauffrau für Büromanagement“ ist erlassen und wurde am 28.02.2025 im Bundesanzeiger am (Bundesgesetzblatt, Jhg. 2025, Teil I, Nr. 62) veröffentlicht. Die neue Ausbildungsverordnung tritt zum 1. August 2025 in Kraft und löst damit unmittelbar die bis zum 31.07.2025 weiterhin gültigen Rechtsgrundlagen (Ausbildungsverordnung von 2013, Erprobungsverordnung von 2013, Änderungsverordnung von 2014, Verlängerungsverordnung von 2020) ab. Der KldB-Berufeschlüssel ändert sich für diese Ausbildung nicht.

Schornsteinfeger

Die Berufsausbildung zum Schornsteinfeger und zur Schornsteinfegerin ist neu geordnet worden. Die neue Ausbildungsverordnung wurde am 18. Februar 2025 durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz erlassen und ist am 24. Februar 2025 im Bundesgesetzblatt BGBl. 2025 I Nr. 46 veröffentlicht worden. Sie tritt am 1. August 2025 in Kraft. Gleichzeitig tritt die bisherige Ausbildungsverordnung vom 20. Juni 2012 außer Kraft.

Die neue Verordnung entstand insbesondere vor dem Hintergrund der Veränderungen in der Energieversorgung aufgrund der zunehmenden Abkehr von fossilen Brennstoffen. Neu aufgenommen ist in die Verordnung zudem die gestreckte Gesellenprüfung sowie als praktischer Prüfungsbereich ein betrieblicher Auftrag. Die bisherigen Nummern der Berufeschlüssel bleiben bestehen.