
Arbeitgeber haben die Pflicht, Arbeitsplätze sicher zu gestalten und Gesundheitsgefahren auszuschließen. Damit sind nicht nur Arbeits- und Verkehrsflächen gemeint, sondern auch Fluchtwege, Sanitär- und Pausenräume oder Lagerbereiche.
Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) hat ihr „Fachbuch Arbeitsstätten“ aktualisiert und gibt Tipps zur sicheren Gestaltung der Arbeitsumgebung.