Das Ringen um das Wachstumschancengesetz hat ein Ende! Der Bundesrat hat dem Gesetz am 22.3.2024 zugestimmt. Das Wachstumschancengesetz hatte jedoch im Laufe des parlamentarischen Verfahrens und zuletzt im Vermittlungsausschuss einige Änderungen erfahren (Wir verweisen auf unsere updates vom 29.02.2024 und 06.09.2023). Die befristete Einführung der degressiven AfA, die steuerlichen Sonderregelungen zur privaten Nutzung von Elektrofahrzeugen sowie Anpassungen bei der steuerlichen Verlustverrechnung sind hier nur drei Beispiele.
Für einen besseren Überblick zum finalen Wachstumschancengesetz hat der Steuerberaterverband Thüringen folgende Übersicht über die wichtigsten Neuerungen erstellt:
(Quelle: Steuerberaterverband Thüringen e.V.)