Als Anlagenmechaniker/in für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik wird unter anderem dafür gesorgt, dass das kühle oder warme Nass zuverlässig aus dem Hahn kommt.
In diesem Beruf werden Haushalte und Betriebe mit Wasseranschlüssen und Sanitäranlagen ausgestattet. Bei sehr großen industriellen Versorgungsanlagen gilt es dabei oftmals ganz individuelle Lösungen zu finden. Zudem werden Anlagen für die Wasserversorgung und -entsorgung gebaut, es werden moderne Bäder eingerichtet und es wird sich um umweltschützende Energietechnik wie etwa bei Solaranlagen gekümmert. Und das ist nicht alles: es werden auch Heizungsanlagen erstellt und gewartet und ein Verständnis für Regel- und Steuertechnik entwickelt.
Mit Köpfchen und Spezialwerkzeugen werden regelmäßig Heizungs-, Klima- und Lüftungsanlagen - hochmoderne Systeme gecheckt, bei denen es um Umweltschutz und Energieeinsparung geht. Dabei wird auf Baustellen oder direkt beim Kunden zu Hause gearbeitet. Als fachkundige/r Berater*in ist man in Kontakt mit Menschen und erklärt dem Kunden die Anlagen.
Ausbildungsdauer
3.5 Jahre (42 Monate)
Schwerpunkte / Fachrichtungen / Einsatzgebiete
Die genauen Tätigkeiten ergeben sich aus der Wahl eines von vier Einsatzgebieten.
- Sanitärtechnik
- Heizungstechnik
- Lüftungs- und Klimatechnik sowie
- Erneuerbare Energien und Umwelttechnik
Voraussetzungen
Für die Berufsausbildung ist kein formaler Schulabschluss vorgeschrieben.
Die Anforderungen werden vom jeweiligen Ausbildungsbetrieb festgelegt.
Neben dem vom Ausbildungsbetrieb gewünschten Schulabschluss sind sehr häufig die Motivation und Leistungsbereitschaft
entscheidende Einstellungskriterien. Auch bereits absolvierte (Schul-) Praktika sind oft von Vorteil.
Berufsschule
- Berufsbildungszentrum Meiningen
- Staatliches Berufsschulzentrum "Hugo Mairich", Gotha
Hinweis: Die Berufsschulanmeldung muss immer über die für die Ausbildungsstätte regional zuständige Berufsschule erfolgen (siehe Schulnetzplan).
Urlaubsanspruch
Hinweise zur Festlegung des Urlaubsanspruches
Im Ausbildungsvertrag ist der Urlaubsanspruch für den Auszubildenden festzulegen. Für die Berechnung des Urlaubsanspruches gilt das Alter des Jugendlichen am 1. Januar des jeweiligen Kalenderjahres. Der gesetzliche Mindesturlaub ist für Jugendliche unter 18 Jahre im Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) und für Erwachsene im Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) geregelt.
Für Jugendliche ist die Dauer des Urlaubs nach dem Lebensalter gestaffelt. Er beträgt jährlich:
mindestens 30 Werktage oder 25 Arbeitstage,
wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 16 Jahre alt ist
mindestens 27 Werktage oder 23 Arbeitstage,
wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 17 Jahre alt ist
mindestens 25 Werktage oder 21 Arbeitstage,
wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 18 Jahre alt ist
Für Erwachsene, also wer zu Beginn des Kalenderjahres bereits 18 Jahre alt ist, gilt das Bundesurlaubsgesetz. Demnach beträgt der Urlaub jährlich: mindestens 24 Werktage oder 20 Arbeitstage
Tarifverträge können einen höheren Urlaubsanspruch vorsehen (Beispiel Bauhauptgewerbe 30 Arbeitstage). Der Urlaub ist zusammenhängend und für Berufsschüler während der Schulferien zu gewähren.
Ausbildungsvergütung
Das Berufsbildungsgesetz (BBiG) bildet die Grundlage für die Regelungen rund um die Ausbildungsvergütungen. Gemäß §17 BBiG ist vorgesehen, dass die Vergütung im Laufe der Ausbildungsjahre ansteigen muss.
Durch die Komplexität dieser Thematik, wird empfohlen, sich bitte bei Rück- bzw. Anfragen an das Beraterteam der Handwerkskammer Südthüringen zu wenden.
Ansprechpartner
Ihre Ansprechpartner rund um das Thema Ausbildung
Ausbildungsberatung
Herr Axel Gork
Telefon: 03681 /370 211
E-Mail: axel.gork@hwk-suedthueringen.de
Lehrlingsrolle und Ausbildungsservice
Frau Tina Hollandt-Pfötsch
Telefon: 03681/ 370 201
E-Mail: ausbildung@hwk-suedthueringen.de
Passgenaue Besetzung
Telefon: 03681 / 370 221
Gesellenprüfungswesen
Frau Anja Füchsel
Telefon: 03681 / 370 223
E-Mail: anja.fuechsel@hwk-suedthueringen.de
Organisation ÜLU und Ergänzungslehrgänge
Frau Sabine Fischer und Herr Steffen Otto
Telefon: 03681 / 370 225 oder 212
E-Mail: uelu@hwk-suedthueringen.de