Bestattungsfachkraft

Kurzbeschreibung Ausbildungsberuf

Als Bestattungsfachkraft wird eine äußerst verantwortungsvolle und einfühlsame Aufgabe übernommen: Die Begleitung von Menschen in einem der schwersten Momente ihres Lebens, wenn ein Angehöriger verloren gegangen ist.

Zu den Aufgaben gehören die fachgerechte Überführung und Behandlung von Verstorbenen sowie die sorgfältige Organisation und Verwaltung von Beerdigungen, sei es bei Erd- oder Feuerbestattungen. Dabei sind nicht nur organisatorische Fähigkeiten gefragt, sondern auch handwerkliches Geschick, da Särge ausgestattet und angepasst werden. Der Umgang mit modernen Werkzeugen und Maschinen ist ebenfalls erforderlich.

Neben handwerklichen Fähigkeiten spielt auch die Beratung in Bezug auf Bestattungsvorsorge und Finanzierungsmöglichkeiten eine wichtige Rolle. Angebote müssen unterbreitet und die rechtlichen Vorschriften sowie Gesundheitsbestimmungen müssen bekannt sein. Ebenso sind Kenntnisse der kulturellen Bräuche rund um die Bestattung notwendig.

Bestattungsfachkräfte arbeiten vor allem in Bestattungsunternehmen und Friedhofsverwaltungen. Für diesen Beruf ist es wichtig, den richtigen Ton zu treffen und ein hohes Maß an Empathie mitzubringen. Wer eine anspruchsvolle und vielseitige Tätigkeit sucht und mit den Themen Tod und Trauer einfühlsam umgehen kann, findet in diesem Beruf eine erfüllende Herausforderung.

3 Jahre (36 Monate)

Für die Berufsausbildung ist kein formaler Schulabschluss vorgeschrieben.
Die Anforderungen werden vom jeweiligen Ausbildungsbetrieb festgelegt.
Neben dem vom Ausbildungsbetrieb gewünschten Schulabschluss sind sehr häufig die Motivation und Leistungsbereitschaft
entscheidende Einstellungskriterien. Auch bereits absolvierte (Schul-) Praktika sind oft von Vorteil.

Staatliches Berufsschule Bad Kissingen

Hinweis: Die Berufsschulanmeldung muss immer über die für die Ausbildungsstätte regional zuständige Berufsschule erfolgen (siehe Schulnetzplan).

Hinweise zur Festlegung des Urlaubsanspruches

Im Ausbildungsvertrag ist der Urlaubsanspruch für den Auszubildenden festzulegen. Für die Berechnung des Urlaubsanspruches gilt das Alter des Jugendlichen am 1. Januar des jeweiligen Kalenderjahres. Der gesetzliche Mindesturlaub ist für Jugendliche unter 18 Jahre im Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) und für Erwachsene im Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) geregelt.

Für Jugendliche ist die Dauer des Urlaubs nach dem Lebensalter gestaffelt. Er beträgt jährlich:

mindestens 30 Werktage oder 25 Arbeitstage,
wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 16 Jahre alt ist
mindestens 27 Werktage oder 23 Arbeitstage,
wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 17 Jahre alt ist
mindestens 25 Werktage oder 21 Arbeitstage,
wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 18 Jahre alt ist

Für Erwachsene, also wer zu Beginn des Kalenderjahres bereits 18 Jahre alt ist, gilt das Bundesurlaubsgesetz. Demnach beträgt der Urlaub jährlich: mindestens 24 Werktage oder 20 Arbeitstage

Tarifverträge können einen höheren Urlaubsanspruch vorsehen (Beispiel Bauhauptgewerbe 30 Arbeitstage). Der Urlaub ist zusammenhängend und für Berufsschüler während der Schulferien zu gewähren.

Das Berufsbildungsgesetz (BBiG) bildet die Grundlage für die Regelungen rund um die Ausbildungsvergütungen. Gemäß §17 BBiG ist vorgesehen, dass die Vergütung im Laufe der Ausbildungsjahre ansteigen muss.
Durch die Komplexität dieser Thematik, wird empfohlen, sich bitte bei Rück- bzw. Anfragen an das Beraterteam der Handwerkskammer Südthüringen zu wenden.

Ihre Ansprechpartner rund um das Thema Ausbildung

Ausbildungsberatung
Herr Axel Gork
Telefon: 03681 /370 211
E-Mail: axel.gork@hwk-suedthueringen.de

Lehrlingsrolle und Ausbildungsservice
Frau Tina Hollandt-Pfötsch
Telefon: 03681/ 370 201
E-Mail: ausbildung@hwk-suedthueringen.de

Passgenaue Besetzung
Telefon: 03681 / 370 221

Gesellenprüfungswesen
Frau Anja Füchsel
Telefon: 03681 / 370 223
E-Mail: anja.fuechsel@hwk-suedthueringen.de

Organisation ÜLU und Ergänzungslehrgänge
Frau Sabine Fischer und Herr Steffen Otto
Telefon: 03681 / 370 225 oder 212
E-Mail: uelu@hwk-suedthueringen.de