Dieser Beruf ist wirklich edel. Als Goldschmied*in beschäftigt man sich mit Schmuckstücken und schafft aus Edelmetallen und Edelsteinen auch eigene Kreationen.
Kaum jemand kann sich dem faszinierenden Glanz edler Schmuckstücke entziehen. Viele Menschen tragen diese Kreationen, um Stil zu zeigen, Individualität auszudrücken oder bewundernde Blicke auf sich zu ziehen.
Goldschmied*innen machen dies möglich und setzen bei ihrer Arbeit eigene Ideen mit Fingerspitzengefühl vom Entwurf bis zur Fertigung um. Dafür sind Kenntnisse in der Metallbearbeitung sowie über Werkstoffe und Edelsteine erforderlich, ebenso wie zeichnerisches Talent.
Jedes Schmuckstück ist Ausdruck von Persönlichkeit, Kreativität und handwerklicher Kunstfertigkeit. Dabei spielt nicht nur die Optik eine Rolle: Mit ihrer Arbeit erhalten Gold- und Silberschmied*innen auch den Wert von Gegenständen, indem sie Schmuckstücke und sakrale Objekte restaurieren, umarbeiten und pflegen.
Ausbildungsdauer
3.5 Jahre (42 Monate)
Schwerpunkte / Fachrichtungen / Einsatzgebiete
Fachrichtung Schmuck
Fachrichtung Juwelen
Fachrichtung Ketten
Berufsschule
Staatliches Berufsschulzentrum Arnstadt-Ilmenau
Hinweis: Die Berufsschulanmeldung muss immer über die für die Ausbildungsstätte regional zuständige Berufsschule erfolgen (siehe Schulnetzplan).
Urlaubsanspruch
Hinweise zur Festlegung des Urlaubsanspruches
Im Ausbildungsvertrag ist der Urlaubsanspruch für den Auszubildenden festzulegen. Für die Berechnung des Urlaubsanspruches gilt das Alter des Jugendlichen am 1. Januar des jeweiligen Kalenderjahres. Der gesetzliche Mindesturlaub ist für Jugendliche unter 18 Jahre im Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) und für Erwachsene im Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) geregelt.
Für Jugendliche ist die Dauer des Urlaubs nach dem Lebensalter gestaffelt. Er beträgt jährlich:
mindestens 30 Werktage oder 25 Arbeitstage,
wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 16 Jahre alt ist
mindestens 27 Werktage oder 23 Arbeitstage,
wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 17 Jahre alt ist
mindestens 25 Werktage oder 21 Arbeitstage,
wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 18 Jahre alt ist
Für Erwachsene, also wer zu Beginn des Kalenderjahres bereits 18 Jahre alt ist, gilt das Bundesurlaubsgesetz. Demnach beträgt der Urlaub jährlich: mindestens 24 Werktage oder 20 Arbeitstage
Tarifverträge können einen höheren Urlaubsanspruch vorsehen (Beispiel Bauhauptgewerbe 30 Arbeitstage). Der Urlaub ist zusammenhängend und für Berufsschüler während der Schulferien zu gewähren.
Ausbildungsvergütung
Das Berufsbildungsgesetz (BBiG) bildet die Grundlage für die Regelungen rund um die Ausbildungsvergütungen. Gemäß §17 BBiG ist vorgesehen, dass die Vergütung im Laufe der Ausbildungsjahre ansteigen muss.
Durch die Komplexität dieser Thematik, wird empfohlen, sich bitte bei Rück- bzw. Anfragen an das Beraterteam der Handwerkskammer Südthüringen zu wenden.
Ansprechpartner
Ihre Ansprechpartner rund um das Thema Ausbildung
Ausbildungsberatung
Herr Axel Gork
Telefon: 03681 /370 211
E-Mail: axel.gork@hwk-suedthueringen.de
Lehrlingsrolle und Ausbildungsservice
Frau Tina Hollandt-Pfötsch
Telefon: 03681/ 370 201
E-Mail: ausbildung@hwk-suedthueringen.de
Passgenaue Besetzung
Telefon: 03681 / 370 221
Gesellenprüfungswesen
Frau Anja Füchsel
Telefon: 03681 / 370 223
E-Mail: anja.fuechsel@hwk-suedthueringen.de
Organisation ÜLU und Ergänzungslehrgänge
Frau Sabine Fischer und Herr Steffen Otto
Telefon: 03681 / 370 225 oder 212
E-Mail: uelu@hwk-suedthueringen.de