Ob im kaufmännischen Bereich eines Betriebs oder im öffentlichen Dienst – viele Tätigkeiten prägen den Arbeitsalltag. Der Umgang mit dem Computer und dem Internet ist mühelos, und moderne Bürotechnik wird genutzt, um Termine zu planen und Arbeitsabläufe zu organisieren. Auch Kundenbetreuung und Personalplanung gehören zu den Aufgaben. Selbständige Aufgaben wie das Schreiben von Briefen oder die reibungslose Abwicklung des Zahlungsverkehrs sind ebenfalls Teil des Arbeitsalltags. In der Öffentlichkeitsarbeit wird unter Zeitdruck die Organisation von Tagungen, Seminaren, Reisen und Besprechungen übernommen.
Besonders wichtig ist der Überblick über Zahlen und Fakten. Die Kontrolle der Einnahmen, Ausgaben, Produktionskosten sowie Löhne und Gehälter liegt in den Händen. Das Erstellen von Statistiken und Rechnungen ist eine Routineaufgabe.
Vorausgesetzt werden einige Fertigkeiten: Logisches Denken und Organisationsgeschick sind gefragt. Die Zusammenarbeit mit anderen und das gemeinsame Finden von Lösungen bereiten keine Schwierigkeiten. Zudem sollten Rechtschreibung und ein gutes Verständnis für Zahlen vorhanden sein.
Ausbildungsdauer
3 Jahre (36 Monate)
Schwerpunkte / Fachrichtungen / Einsatzgebiete
Die genauen Tätigkeiten ergeben sich aus der Wahl zwei von zehn Einsatzgebieten.
Auftragssteuerung und -koordination
Kaufmännische Steuerung und Kontrolle
Kaufmännische Abläufe in kleinen und mittleren Unternehmen
Einkauf und Logistik
Marketing und Vertrieb
Personalwirtschaft
Assistenz und Sekretariat
Öffentlichkeitsarbeit und Veranstaltungsmanagement
Verwaltung und Recht
Öffentliche Finanzwirtschaft
Voraussetzungen
Für die Berufsausbildung ist kein formaler Schulabschluss vorgeschrieben.
Die Anforderungen werden vom jeweiligen Ausbildungsbetrieb festgelegt.
Neben dem vom Ausbildungsbetrieb gewünschten Schulabschluss sind sehr häufig die Motivation und Leistungsbereitschaft
entscheidende Einstellungskriterien. Auch bereits absolvierte (Schul-) Praktika sind oft von Vorteil.
Berufsschule
Staatliches Berufsbildungszentrum und Medizinische Fachschule Bad Salzungen
Staatliches Berufsbildungszentrum Meiningen
Staatliches Berufsbildendes Schulzentrum Hildburghausen
Hinweis: Die Berufsschulanmeldung muss immer über die für die Ausbildungsstätte regional zuständige Berufsschule erfolgen (siehe Schulnetzplan).
Urlaubsanspruch
Hinweise zur Festlegung des Urlaubsanspruches
Im Ausbildungsvertrag ist der Urlaubsanspruch für den Auszubildenden festzulegen. Für die Berechnung des Urlaubsanspruches gilt das Alter des Jugendlichen am 1. Januar des jeweiligen Kalenderjahres. Der gesetzliche Mindesturlaub ist für Jugendliche unter 18 Jahre im Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) und für Erwachsene im Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) geregelt.
Für Jugendliche ist die Dauer des Urlaubs nach dem Lebensalter gestaffelt. Er beträgt jährlich:
mindestens 30 Werktage oder 25 Arbeitstage,
wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 16 Jahre alt ist
mindestens 27 Werktage oder 23 Arbeitstage,
wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 17 Jahre alt ist
mindestens 25 Werktage oder 21 Arbeitstage,
wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 18 Jahre alt ist
Für Erwachsene, also wer zu Beginn des Kalenderjahres bereits 18 Jahre alt ist, gilt das Bundesurlaubsgesetz. Demnach beträgt der Urlaub jährlich: mindestens 24 Werktage oder 20 Arbeitstage
Tarifverträge können einen höheren Urlaubsanspruch vorsehen (Beispiel Bauhauptgewerbe 30 Arbeitstage). Der Urlaub ist zusammenhängend und für Berufsschüler während der Schulferien zu gewähren.
Ausbildungsvergütung
Das Berufsbildungsgesetz (BBiG) bildet die Grundlage für die Regelungen rund um die Ausbildungsvergütungen. Gemäß §17 BBiG ist vorgesehen, dass die Vergütung im Laufe der Ausbildungsjahre ansteigen muss.
Durch die Komplexität dieser Thematik, wird empfohlen, sich bitte bei Rück- bzw. Anfragen an das Beraterteam der Handwerkskammer Südthüringen zu wenden.
Ansprechpartner
Ihre Ansprechpartner rund um das Thema Ausbildung
Ausbildungsberatung
Herr Axel Gork
Telefon: 03681 /370 211
E-Mail: axel.gork@hwk-suedthueringen.de
Lehrlingsrolle und Ausbildungsservice
Frau Tina Hollandt-Pfötsch
Telefon: 03681/ 370 201
E-Mail: ausbildung@hwk-suedthueringen.de
Passgenaue Besetzung
Telefon: 03681 / 370 221
Gesellenprüfungswesen
Frau Anja Füchsel
Telefon: 03681 / 370 223
E-Mail: anja.fuechsel@hwk-suedthueringen.de
Organisation ÜLU und Ergänzungslehrgänge
Frau Sabine Fischer und Herr Steffen Otto
Telefon: 03681 / 370 225 oder 212
E-Mail: uelu@hwk-suedthueringen.de