In diesem Beruf stehen reine Handarbeit und hoch technisierte Verfahren gleichermaßen im Vordergrund. Das Herstellen, Prüfen, Instandsetzen und Montieren von Bauteilen wird zunehmend durch modernste Technik unterstützt, wodurch der Einsatz von Muskelkraft immer weniger gefragt ist. Stattdessen wird zunehmend das technische Verständnis und Köpfchen benötigt. Diese Entwicklungen ziehen auch immer mehr junge Frauen in den Metallbau, da die Branche durch technische Innovationen zunehmend vielseitig und zukunftsorientiert wird.
Im Bereich der Konstruktionstechnik werden Fenster, Türen und Tore aus unterschiedlichen Materialien gefertigt und Podeste, Treppen sowie Hallen eingerichtet. Schon während der Planungsphase wird eng mit Architekten und Bauherren zusammengearbeitet, um funktionale und ästhetische Lösungen zu entwickeln.
Für kreative und kunstvolle Metallgestaltung ist dieser Beruf ebenfalls ideal. Hier wird mit Schmiedeeisen, Bronze und Kupfer gearbeitet, um kunstvolle Elemente zu erschaffen oder historische Metallarbeiten zu restaurieren – alles unter dem Einfluss von technischer Präzision und künstlerischem Feingefühl.
Ausbildungsdauer
3.5 Jahre (42 Monate)
Schwerpunkte / Fachrichtungen / Einsatzgebiete
Die genauen Tätigkeiten ergeben sich aus der Wahl einer von drei Fachrichtungen:
Konstruktionstechnik
Metallgestaltung
Nutzfahrzeugbau
Voraussetzungen
Für die Berufsausbildung ist kein formaler Schulabschluss vorgeschrieben.
Die Anforderungen werden vom jeweiligen Ausbildungsbetrieb festgelegt.
Neben dem vom Ausbildungsbetrieb gewünschten Schulabschluss sind sehr häufig die Motivation und Leistungsbereitschaft
entscheidende Einstellungskriterien. Auch bereits absolvierte (Schul-) Praktika sind oft von Vorteil.
Urlaubsanspruch
Hinweise zur Festlegung des Urlaubsanspruches
Im Ausbildungsvertrag ist der Urlaubsanspruch für den Auszubildenden festzulegen. Für die Berechnung des Urlaubsanspruches gilt das Alter des Jugendlichen am 1. Januar des jeweiligen Kalenderjahres. Der gesetzliche Mindesturlaub ist für Jugendliche unter 18 Jahre im Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) und für Erwachsene im Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) geregelt.
Für Jugendliche ist die Dauer des Urlaubs nach dem Lebensalter gestaffelt. Er beträgt jährlich:
mindestens 30 Werktage oder 25 Arbeitstage,
wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 16 Jahre alt ist
mindestens 27 Werktage oder 23 Arbeitstage,
wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 17 Jahre alt ist
mindestens 25 Werktage oder 21 Arbeitstage,
wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 18 Jahre alt ist
Für Erwachsene, also wer zu Beginn des Kalenderjahres bereits 18 Jahre alt ist, gilt das Bundesurlaubsgesetz. Demnach beträgt der Urlaub jährlich: mindestens 24 Werktage oder 20 Arbeitstage
Tarifverträge können einen höheren Urlaubsanspruch vorsehen (Beispiel Bauhauptgewerbe 30 Arbeitstage). Der Urlaub ist zusammenhängend und für Berufsschüler während der Schulferien zu gewähren.
Ausbildungsvergütung
Das Berufsbildungsgesetz (BBiG) bildet die Grundlage für die Regelungen rund um die Ausbildungsvergütungen. Gemäß §17 BBiG ist vorgesehen, dass die Vergütung im Laufe der Ausbildungsjahre ansteigen muss.
Durch die Komplexität dieser Thematik, wird empfohlen, sich bitte bei Rück- bzw. Anfragen an das Beraterteam der Handwerkskammer Südthüringen zu wenden.
Ansprechpartner
Ihre Ansprechpartner rund um das Thema Ausbildung
Ausbildungsberatung
Herr Axel Gork
Telefon: 03681 /370 211
E-Mail: axel.gork@hwk-suedthueringen.de
Lehrlingsrolle und Ausbildungsservice
Frau Tina Hollandt-Pfötsch
Telefon: 03681/ 370 201
E-Mail: ausbildung@hwk-suedthueringen.de
Passgenaue Besetzung
Telefon: 03681 / 370 221
Gesellenprüfungswesen
Frau Anja Füchsel
Telefon: 03681 / 370 223
E-Mail: anja.fuechsel@hwk-suedthueringen.de
Organisation ÜLU und Ergänzungslehrgänge
Frau Sabine Fischer und Herr Steffen Otto
Telefon: 03681 / 370 225 oder 212
E-Mail: uelu@hwk-suedthueringen.de