Raumausstatter

Kurzbeschreibung Ausbildungsberuf

Vom Wohnzimmer bis zum Konzertsaal – mit Farben, Stoffen und Formen werden Räume aller Art gestaltet. Alter Mief wird entfernt und dafür gesorgt, dass in Gebäuden der passende Stil Einzug hält.

Raumausstatter*innen verleihen Objekten je nach Bedarf und Kundenwunsch die richtige Atmosphäre. Mal entsteht ein heimeliges Wohlgefühl für das Wohnzimmer, mal wird die funktionale Zweckmäßigkeit eines modernen Büros konzipiert. Kreativ, geschmackvoll und mit handwerklichem Geschick kommen dabei oft kostbare Materialien für Wand und Boden zum Einsatz. Zunächst wird der Raum auf sich wirken gelassen, anschließend werden verschiedene Ideen ausprobiert, bis für jeden Auftrag das gewisse Etwas gefunden ist – sodass aus einem gewöhnlichen Zimmer beispielsweise ein schickes Bistro wird.

Stilempfinden, Einfühlungsvermögen und kunsthandwerkliches Können eröffnen in diesem Beruf ein weites Betätigungsfeld. Raumausstatter*innen arbeiten häufig selbstständig, haben viel Kontakt mit verschiedenen Menschen und wechseln oft die Einsatzorte. Immer wieder kommen neue Kunden mit unterschiedlichsten Wünschen – von anspruchsvoller Dekoration über die Aufarbeitung und Restaurierung von Polstermöbeln bis hin zur kompletten Einrichtung eines Gebäudes. So bietet der Beruf ständig Raum für neue Ideen.

3 Jahre (36 Monate)

Das sind deine Spezialisierungsmöglichkeiten:

Boden
Polster
Raumdekoration
Licht-, Sicht- und Sonnenschutz
Wand- und Deckendekoration

Für die Berufsausbildung ist kein formaler Schulabschluss vorgeschrieben.
Die Anforderungen werden vom jeweiligen Ausbildungsbetrieb festgelegt.
Neben dem vom Ausbildungsbetrieb gewünschten Schulabschluss sind sehr häufig die Motivation und Leistungsbereitschaft
entscheidende Einstellungskriterien. Auch bereits absolvierte (Schul-) Praktika sind oft von Vorteil.

Staatliche Berufsbildende Schulen Eichsfeld

Hinweis: Die Berufsschulanmeldung muss immer über die für die Ausbildungsstätte regional zuständige Berufsschule erfolgen (siehe Schulnetzplan)

Hinweise zur Festlegung des Urlaubsanspruches

Im Ausbildungsvertrag ist der Urlaubsanspruch für den Auszubildenden festzulegen. Für die Berechnung des Urlaubsanspruches gilt das Alter des Jugendlichen am 1. Januar des jeweiligen Kalenderjahres. Der gesetzliche Mindesturlaub ist für Jugendliche unter 18 Jahre im Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) und für Erwachsene im Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) geregelt.

Für Jugendliche ist die Dauer des Urlaubs nach dem Lebensalter gestaffelt. Er beträgt jährlich:

mindestens 30 Werktage oder 25 Arbeitstage,
wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 16 Jahre alt ist
mindestens 27 Werktage oder 23 Arbeitstage,
wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 17 Jahre alt ist
mindestens 25 Werktage oder 21 Arbeitstage,
wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 18 Jahre alt ist

Für Erwachsene, also wer zu Beginn des Kalenderjahres bereits 18 Jahre alt ist, gilt das Bundesurlaubsgesetz. Demnach beträgt der Urlaub jährlich: mindestens 24 Werktage oder 20 Arbeitstage

Tarifverträge können einen höheren Urlaubsanspruch vorsehen (Beispiel Bauhauptgewerbe 30 Arbeitstage). Der Urlaub ist zusammenhängend und für Berufsschüler während der Schulferien zu gewähren.

Das Berufsbildungsgesetz (BBiG) bildet die Grundlage für die Regelungen rund um die Ausbildungsvergütungen. Gemäß §17 BBiG ist vorgesehen, dass die Vergütung im Laufe der Ausbildungsjahre ansteigen muss.
Durch die Komplexität dieser Thematik, wird empfohlen, sich bitte bei Rück- bzw. Anfragen an das Beraterteam der Handwerkskammer Südthüringen zu wenden.

Ihre Ansprechpartner rund um das Thema Ausbildung

Ausbildungsberatung
Herr Axel Gork
Telefon: 03681 /370 211
E-Mail: axel.gork@hwk-suedthueringen.de

Lehrlingsrolle und Ausbildungsservice
Frau Tina Hollandt-Pfötsch
Telefon: 03681/ 370 201
E-Mail: ausbildung@hwk-suedthueringen.de

Passgenaue Besetzung
Telefon: 03681 / 370 221

Gesellenprüfungswesen
Frau Anja Füchsel
Telefon: 03681 / 370 223
E-Mail: anja.fuechsel@hwk-suedthueringen.de

Organisation ÜLU und Ergänzungslehrgänge
Frau Sabine Fischer und Herr Steffen Otto
Telefon: 03681 / 370 225 oder 212
E-Mail: uelu@hwk-suedthueringen.de