Das traditionelle Bild des rußverschmierten Schornsteinfegers gehört der Vergangenheit an – nur noch wenige Haushalte in Deutschland heizen mit Kohle. Dennoch gilt der Beruf weiterhin als Glücksbringer und nimmt eine wichtige Rolle im Bereich Sicherheit, Umweltschutz und Energieeffizienz ein.
Die Aufgaben von Schornsteinfegerinnen gehen längst über das klassische Kehren von Öfen und Schornsteinen hinaus. Im Mittelpunkt steht heute die Beratung der Kundschaft – kompetent und neutral in allen Fragen rund ums Gebäude. Besonders im Bereich Umweltschutz und Energieeinsparung übernehmen Schornsteinfegerinnen zentrale Aufgaben. Durch Messungen an Feuerungsanlagen wird überprüft, ob die gesetzlichen Grenzwerte für Schadstoffemissionen eingehalten werden. Die Ergebnisse werden sorgfältig dokumentiert und sowohl Eigentümer*innen als auch Behörden zur Verfügung gestellt. Gleichzeitig wird kontrolliert, ob Brennstoffe effizient und sicher genutzt werden.
Regelmäßige Inspektionen stellen sicher, dass Schornsteine, Heizungs- und Lüftungsanlagen sauber, funktionstüchtig und betriebssicher sind. Werden gefährliche Mängel festgestellt, erfolgt eine Meldung an Betreiberinnen oder Eigentümerinnen – ebenso wie die Überwachung der Mängelbeseitigung.
Der Beruf des Schornsteinfegers bzw. der Schornsteinfegerin bleibt auch heute hochaktuell. Im Rahmen der Energiewende spielt diese Tätigkeit eine wichtige Rolle – etwa durch die Beratung zur Nutzung erneuerbarer Energien und den Einsatz moderner Technologien. Die Arbeit erfolgt an wechselnden Einsatzorten, bringt vielfältige Begegnungen mit Menschen mit sich und leistet einen aktiven Beitrag zu Luftreinhaltung, Umweltschutz und Brandsicherheit in Gebäuden.
Ausbildungsdauer
3 Jahre (36 Monate)
Voraussetzungen
Für die Berufsausbildung ist kein formaler Schulabschluss vorgeschrieben.
Die Anforderungen werden vom jeweiligen Ausbildungsbetrieb festgelegt.
Neben dem vom Ausbildungsbetrieb gewünschten Schulabschluss sind sehr häufig die Motivation und Leistungsbereitschaft
entscheidende Einstellungskriterien. Auch bereits absolvierte (Schul-) Praktika sind oft von Vorteil.
Berufsschule
Bildungsstätte des Schornsteinfegerhandwerks e.V., Doberschütz
Hinweis: Die Berufsschulanmeldung muss immer über die für die Ausbildungsstätte regional zuständige Berufsschule erfolgen (siehe Schulnetzplan)
Urlaubsanspruch
Hinweise zur Festlegung des Urlaubsanspruches
Im Ausbildungsvertrag ist der Urlaubsanspruch für den Auszubildenden festzulegen. Für die Berechnung des Urlaubsanspruches gilt das Alter des Jugendlichen am 1. Januar des jeweiligen Kalenderjahres. Der gesetzliche Mindesturlaub ist für Jugendliche unter 18 Jahre im Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) und für Erwachsene im Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) geregelt.
Für Jugendliche ist die Dauer des Urlaubs nach dem Lebensalter gestaffelt. Er beträgt jährlich:
mindestens 30 Werktage oder 25 Arbeitstage,
wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 16 Jahre alt ist
mindestens 27 Werktage oder 23 Arbeitstage,
wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 17 Jahre alt ist
mindestens 25 Werktage oder 21 Arbeitstage,
wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 18 Jahre alt ist
Für Erwachsene, also wer zu Beginn des Kalenderjahres bereits 18 Jahre alt ist, gilt das Bundesurlaubsgesetz. Demnach beträgt der Urlaub jährlich: mindestens 24 Werktage oder 20 Arbeitstage
Tarifverträge können einen höheren Urlaubsanspruch vorsehen (Beispiel Bauhauptgewerbe 30 Arbeitstage). Der Urlaub ist zusammenhängend und für Berufsschüler während der Schulferien zu gewähren.
Ausbildungsvergütung
Das Berufsbildungsgesetz (BBiG) bildet die Grundlage für die Regelungen rund um die Ausbildungsvergütungen. Gemäß §17 BBiG ist vorgesehen, dass die Vergütung im Laufe der Ausbildungsjahre ansteigen muss.
Durch die Komplexität dieser Thematik, wird empfohlen, sich bitte bei Rück- bzw. Anfragen an das Beraterteam der Handwerkskammer Südthüringen zu wenden.
Ansprechpartner
Ihre Ansprechpartner rund um das Thema Ausbildung
Ausbildungsberatung
Herr Axel Gork
Telefon: 03681 /370 211
E-Mail: axel.gork@hwk-suedthueringen.de
Lehrlingsrolle und Ausbildungsservice
Frau Tina Hollandt-Pfötsch
Telefon: 03681/ 370 201
E-Mail: ausbildung@hwk-suedthueringen.de
Passgenaue Besetzung
Telefon: 03681 / 370 221
Gesellenprüfungswesen
Frau Anja Füchsel
Telefon: 03681 / 370 223
E-Mail: anja.fuechsel@hwk-suedthueringen.de
Organisation ÜLU und Ergänzungslehrgänge
Frau Sabine Fischer und Herr Steffen Otto
Telefon: 03681 / 370 225 oder 212
E-Mail: uelu@hwk-suedthueringen.de