Wer gerne im Freien arbeitet, ist in diesem Beruf genau richtig, denn frische Luft gehört für Tiefbaufacharbeiter*innen zum Arbeitsalltag dazu.
Je nach Schwerpunkt der Ausbildung werden Erdbauarbeiten ausgeführt oder Baugruben, Verkehrswege und -flächen hergestellt. Weitere Tätigkeitsfelder können der Einbau von Ver- und Entsorgungssystemen sowie Bohrungen im Erdreich sein.
Auch im Tiefbau gibt es wahre Überfliegerinnen: Zwar besitzen sie keine Flügel, doch in Sachen handwerkliches Geschick und körperliche Belastbarkeit sind sie besonders leistungsstark. Als vielseitig ausgebildete Fachkraft sind sie zwar keine Spezialistinnen, können jedoch problemlos in verschiedenen Bereichen des Tiefbaus eingesetzt werden.
Die Ausbildung zum/zur Tiefbaufacharbeiterin dauert in der Regel zwei Jahre. Im Anschluss besteht die Möglichkeit, nach einem weiteren Jahr eine Gesellenprüfung abzulegen und in den Berufen Straßenbauerin, Spezialtiefbauerin, Rohrleitungsbauerin, Kanalbauerin, Brunnenbauerin oder Gleisbauer*in abzuschließen.
Ausbildungsdauer
2 Jahre (24 Monate)
Schwerpunkte / Fachrichtungen / Einsatzgebiete
Schwerpunkt Straßenbau:
- Erdbewegungen mit Maschinen
- Sichern von ausgehobenen Gräben,
- Legen von Böschungen und Randbefestigungen
- Bauen von Entwässerungsleitungen und Straßendecken
Schwerpunkt Rohrleitungsbau:
- Verlegen von Rohren für Gas- und Wasserleitungen
- Ausführen von Pflasterarbeiten
- Herstellen von Kabelschächten
- Einbau von Betonfertigteilen
Schwerpunkt Kanalbauarbeiten:
- Ausheben von Gräben
- Absichern von Gräben
- Verlegen von Rohren
- Erstellen von Abflussrinnen
- Pflastern von Kanälen
- Bauen von Einstiegsschächten
Schwerpunkt Brunnenbau- und Spezialtiefbauarbeiten:
- Bohrungen
- Bauen von Brunnenanlagen und Schächten
- Verrohren von Bohrlöcheren
- Baugrundsuntersuchungen
- Schaffen von Abdichtungen und Abdeckungen
Schwerpunkt Gleisbauarbeiten:
- Erdreichbewegungen mit Maschinen
- Anfertigen von Betonbauteilen
- Errichtung von Gleisunterbau
- Verlegung von Gleisen
- Entwässerung von Bahnanlagen
Voraussetzungen
Für die Berufsausbildung ist kein formaler Schulabschluss vorgeschrieben.
Die Anforderungen werden vom jeweiligen Ausbildungsbetrieb festgelegt.
Neben dem vom Ausbildungsbetrieb gewünschten Schulabschluss sind sehr häufig die Motivation und Leistungsbereitschaft
entscheidende Einstellungskriterien. Auch bereits absolvierte (Schul-) Praktika sind oft von Vorteil.
Berufsschule
Staatliches Berufsbildungszentrum Janusz Korczak, Weimar
Hinweis: Die Berufsschulanmeldung muss immer über die für die Ausbildungsstätte regional zuständige Berufsschule erfolgen (siehe Schulnetzplan)
Urlaubsanspruch
Hinweise zur Festlegung des Urlaubsanspruches
Im Ausbildungsvertrag ist der Urlaubsanspruch für den Auszubildenden festzulegen. Für die Berechnung des Urlaubsanspruches gilt das Alter des Jugendlichen am 1. Januar des jeweiligen Kalenderjahres. Der gesetzliche Mindesturlaub ist für Jugendliche unter 18 Jahre im Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) und für Erwachsene im Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) geregelt.
Für Jugendliche ist die Dauer des Urlaubs nach dem Lebensalter gestaffelt. Er beträgt jährlich:
mindestens 30 Werktage oder 25 Arbeitstage,
wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 16 Jahre alt ist
mindestens 27 Werktage oder 23 Arbeitstage,
wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 17 Jahre alt ist
mindestens 25 Werktage oder 21 Arbeitstage,
wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 18 Jahre alt ist
Für Erwachsene, also wer zu Beginn des Kalenderjahres bereits 18 Jahre alt ist, gilt das Bundesurlaubsgesetz. Demnach beträgt der Urlaub jährlich: mindestens 24 Werktage oder 20 Arbeitstage
Tarifverträge können einen höheren Urlaubsanspruch vorsehen (Beispiel Bauhauptgewerbe 30 Arbeitstage). Der Urlaub ist zusammenhängend und für Berufsschüler während der Schulferien zu gewähren.
Ausbildungsvergütung
Das Berufsbildungsgesetz (BBiG) bildet die Grundlage für die Regelungen rund um die Ausbildungsvergütungen. Gemäß §17 BBiG ist vorgesehen, dass die Vergütung im Laufe der Ausbildungsjahre ansteigen muss.
Durch die Komplexität dieser Thematik, wird empfohlen, sich bitte bei Rück- bzw. Anfragen an das Beraterteam der Handwerkskammer Südthüringen zu wenden.
Ansprechpartner
Ihre Ansprechpartner rund um das Thema Ausbildung
Ausbildungsberatung
Herr Axel Gork
Telefon: 03681 /370 211
E-Mail: axel.gork@hwk-suedthueringen.de
Lehrlingsrolle und Ausbildungsservice
Frau Tina Hollandt-Pfötsch
Telefon: 03681/ 370 201
E-Mail: ausbildung@hwk-suedthueringen.de
Passgenaue Besetzung
Telefon: 03681 / 370 221
Gesellenprüfungswesen
Frau Anja Füchsel
Telefon: 03681 / 370 223
E-Mail: anja.fuechsel@hwk-suedthueringen.de
Organisation ÜLU und Ergänzungslehrgänge
Frau Sabine Fischer und Herr Steffen Otto
Telefon: 03681 / 370 225 oder 212
E-Mail: uelu@hwk-suedthueringen.de