Wärme-, Kälte- und Schallschutzisolierer/in

Kurzbeschreibung Ausbildungsberuf

Wärme-, Kälte- und Schallschutzisolierer*innen tragen dazu bei, Energieverluste zu minimieren und leisten damit einen wichtigen Beitrag zum Umweltschutz.

In diesem Beruf wird aktiv geholfen, die natürlichen Ressourcen des Planeten zu schonen und Lärmverschmutzung zu reduzieren. Da energiesparende Maßnahmen sowohl im Hochbau als auch an Heizungs-, Sanitär- und Kälteanlagen sowie im Industrieanlagenbau zunehmend an Bedeutung gewinnen, nehmen auch Wärme-, Kälte-, Schall- und Brandschutzisolierungen eine immer wichtigere Rolle ein. Gleiches gilt für den Trocken- und Akustikbau.

Dämmstoffe finden bei Fassaden, Außenwänden, Rohrleitungen, Kanälen, Behältern und Armaturen vielfältige Anwendung. Isolierverkleidungen aus Blechen und Kunststoffen werden gefertigt und montiert, um vor Wärme, Kälte und Schall zu schützen. Im Bereich des Brandschutzes sind Wärme-, Kälte- und Schallschutzisoliererinnen die Expertinnen, die insbesondere an lufttechnischen und elektrotechnischen Anlagen sowie an Rohrleitungssystemen für den erforderlichen Schutz sorgen.

Das Einsatzgebiet umfasst vier zentrale Bereiche:

Wärmeschutz zur Vermeidung von Wärme- und Energieverlusten,

Kälteschutz zur Reduzierung von Kälteverlusten, Verhinderung von Vereisungen und Tauwasserbildung,

Schallschutz, der Kapselung, Dämpfung und Eindämmung von Lärmemissionen dient, um gesundheitliche Schäden zu vermeiden und Räume akustisch zu optimieren,

sowie Brandschutz mit vorbeugenden Maßnahmen zum Schutz von Bauteilen und Menschen vor Brandschäden.

3 Jahre (36 Monate)

Für die Berufsausbildung ist kein formaler Schulabschluss vorgeschrieben.
Die Anforderungen werden vom jeweiligen Ausbildungsbetrieb festgelegt.
Neben dem vom Ausbildungsbetrieb gewünschten Schulabschluss sind sehr häufig die Motivation und Leistungsbereitschaft
entscheidende Einstellungskriterien. Auch bereits absolvierte (Schul-) Praktika sind oft von Vorteil.

Walter-Gropius-Schule Erfurt

Hinweis: Die Berufsschulanmeldung muss immer über die für die Ausbildungsstätte regional zuständige Berufsschule erfolgen (siehe Schulnetzplan).

Hinweise zur Festlegung des Urlaubsanspruches

Im Ausbildungsvertrag ist der Urlaubsanspruch für den Auszubildenden festzulegen. Für die Berechnung des Urlaubsanspruches gilt das Alter des Jugendlichen am 1. Januar des jeweiligen Kalenderjahres. Der gesetzliche Mindesturlaub ist für Jugendliche unter 18 Jahre im Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) und für Erwachsene im Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) geregelt.

Für Jugendliche ist die Dauer des Urlaubs nach dem Lebensalter gestaffelt. Er beträgt jährlich:

mindestens 30 Werktage oder 25 Arbeitstage,
wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 16 Jahre alt ist
mindestens 27 Werktage oder 23 Arbeitstage,
wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 17 Jahre alt ist
mindestens 25 Werktage oder 21 Arbeitstage,
wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 18 Jahre alt ist

Für Erwachsene, also wer zu Beginn des Kalenderjahres bereits 18 Jahre alt ist, gilt das Bundesurlaubsgesetz. Demnach beträgt der Urlaub jährlich: mindestens 24 Werktage oder 20 Arbeitstage

Tarifverträge können einen höheren Urlaubsanspruch vorsehen (Beispiel Bauhauptgewerbe 30 Arbeitstage). Der Urlaub ist zusammenhängend und für Berufsschüler während der Schulferien zu gewähren.

Das Berufsbildungsgesetz (BBiG) bildet die Grundlage für die Regelungen rund um die Ausbildungsvergütungen. Gemäß §17 BBiG ist vorgesehen, dass die Vergütung im Laufe der Ausbildungsjahre ansteigen muss.
Durch die Komplexität dieser Thematik, wird empfohlen, sich bitte bei Rück- bzw. Anfragen an das Beraterteam der Handwerkskammer Südthüringen zu wenden

Ihre Ansprechpartner rund um das Thema Ausbildung

Ausbildungsberatung
Herr Axel Gork
Telefon: 03681 /370 211
E-Mail: axel.gork@hwk-suedthueringen.de

Lehrlingsrolle und Ausbildungsservice
Frau Tina Hollandt-Pfötsch
Telefon: 03681/ 370 201
E-Mail: ausbildung@hwk-suedthueringen.de

Passgenaue Besetzung
Telefon: 03681 / 370 221

Gesellenprüfungswesen
Frau Anja Füchsel
Telefon: 03681 / 370 223
E-Mail: anja.fuechsel@hwk-suedthueringen.de

Organisation ÜLU und Ergänzungslehrgänge
Frau Sabine Fischer und Herr Steffen Otto
Telefon: 03681 / 370 225 oder 212
E-Mail: uelu@hwk-suedthueringen.de