Zweiradmechatroniker/in

Kurzbeschreibung Ausbildungsberuf

Zweiradmechatroniker*innen stellen nicht nur Zweiräder her, sondern übernehmen auch Reparaturen und Umbauten. Dabei kommen moderne Mess- und Prüfgeräte zum Einsatz. Ständig entwickeln sich neue Diagnose- und Reparaturmethoden. Da Motorräder, Motorroller, Mofas und Mokicks keine schützende Karosserie besitzen, wird bei Wartungsarbeiten besonders auf die Verkehrssicherheit geachtet. Dazu gehört auch der Austausch verschlissener oder defekter Bauteile.

Bei Bedarf werden Motorräder zu Choppern umgebaut – beispielsweise durch die Montage einer langen Gabel oder spezieller Räder. Dafür ist Fachwissen in Mechatronik und IT-Systemen gefragt, ebenso wie im Umgang mit hydraulischen und pneumatischen Systemen. Auch das Bearbeiten verschiedener Materialien – von Metall bis Karbon – gehört zum Arbeitsalltag.

Zweiradmechatroniker*innen kümmern sich außerdem um Fahrräder – ein Verkehrsmittel, das aufgrund seiner Umweltfreundlichkeit und Funktion als Sportgerät zunehmend an Bedeutung gewinnt. Vom Trekkingrad über Rennräder bis zu modernen E-Bikes wird alles gewartet und instand gesetzt. Auch individuell gefertigte Modelle, wie etwa Liegeräder, gehören zum Aufgabenbereich.

Geduld und handwerkliches Geschick sind gefragt, wenn Einzelteile wie Tretlager, Schalt- oder Bremssysteme montiert werden. Im Verkaufs- und Beratungsgespräch mit Kund*innen spielen Kommunikationsfähigkeit und Freundlichkeit eine zentrale Rolle. Gearbeitet wird in Werkstätten und Verkaufsräumen des Zweiradfachhandels – ein Berufsfeld mit viel Abwechslung und Bewegung.

3.5 Jahre (42 Monate)

Es gibt zwei Fachrichtungen zwischen denen gewählt werden muss:

Fahrradtechnik oder
Motorradtechnik

Für die Berufsausbildung ist kein formaler Schulabschluss vorgeschrieben.
Die Anforderungen werden vom jeweiligen Ausbildungsbetrieb festgelegt.
Neben dem vom Ausbildungsbetrieb gewünschten Schulabschluss sind sehr häufig die Motivation und Leistungsbereitschaft
entscheidende Einstellungskriterien. Auch bereits absolvierte (Schul-) Praktika sind oft von Vorteil.

Berufschulzentrum Karl-Heine-Schule, Leipzig

Hinweis: Die Berufsschulanmeldung muss immer über die für die Ausbildungsstätte regional zuständige Berufsschule erfolgen (siehe Schulnetzplan).

Hinweise zur Festlegung des Urlaubsanspruches

Im Ausbildungsvertrag ist der Urlaubsanspruch für den Auszubildenden festzulegen. Für die Berechnung des Urlaubsanspruches gilt das Alter des Jugendlichen am 1. Januar des jeweiligen Kalenderjahres. Der gesetzliche Mindesturlaub ist für Jugendliche unter 18 Jahre im Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) und für Erwachsene im Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) geregelt.

Für Jugendliche ist die Dauer des Urlaubs nach dem Lebensalter gestaffelt. Er beträgt jährlich:

mindestens 30 Werktage oder 25 Arbeitstage,
wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 16 Jahre alt ist
mindestens 27 Werktage oder 23 Arbeitstage,
wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 17 Jahre alt ist
mindestens 25 Werktage oder 21 Arbeitstage,
wenn der Jugendliche zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 18 Jahre alt ist

Für Erwachsene, also wer zu Beginn des Kalenderjahres bereits 18 Jahre alt ist, gilt das Bundesurlaubsgesetz. Demnach beträgt der Urlaub jährlich: mindestens 24 Werktage oder 20 Arbeitstage

Tarifverträge können einen höheren Urlaubsanspruch vorsehen (Beispiel Bauhauptgewerbe 30 Arbeitstage). Der Urlaub ist zusammenhängend und für Berufsschüler während der Schulferien zu gewähren.

Das Berufsbildungsgesetz (BBiG) bildet die Grundlage für die Regelungen rund um die Ausbildungsvergütungen. Gemäß §17 BBiG ist vorgesehen, dass die Vergütung im Laufe der Ausbildungsjahre ansteigen muss.
Durch die Komplexität dieser Thematik, wird empfohlen, sich bitte bei Rück- bzw. Anfragen an das Beraterteam der Handwerkskammer Südthüringen zu wenden.

Ihre Ansprechpartner rund um das Thema Ausbildung

Ausbildungsberatung
Herr Axel Gork
Telefon: 03681 /370 211
E-Mail: axel.gork@hwk-suedthueringen.de

Lehrlingsrolle und Ausbildungsservice
Frau Tina Hollandt-Pfötsch
Telefon: 03681/ 370 201
E-Mail: ausbildung@hwk-suedthueringen.de

Passgenaue Besetzung
Telefon: 03681 / 370 221

Gesellenprüfungswesen
Frau Anja Füchsel
Telefon: 03681 / 370 223
E-Mail: anja.fuechsel@hwk-suedthueringen.de

Organisation ÜLU und Ergänzungslehrgänge
Frau Sabine Fischer und Herr Steffen Otto
Telefon: 03681 / 370 225 oder 212
E-Mail: uelu@hwk-suedthueringen.de